Leipzig, 25. September 2026 – Das Geld ist da, die großen Baukolonnen lassen vielerorts trotzdem noch auf sich warten. Aus dem Länderanteil des 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität sind in Rheinland-Pfalz bislang vier Vorhaben fertiggestellt: eine Brücke über die Mosel in Cochem, eine Landstraße im Westerwald, eine Straße bei Speyer und eine Straße im Pfälzer Bergland. Finanziert werden sie aus dem 100-Milliarden-Euro-Anteil, der für Länder und Kommunen vorgesehen ist.

Wie viele Projekte aus dem gesamten Sondervermögen tatsächlich schon abgeschlossen sind, lässt sich nur schwer nachvollziehen. Zum letzten Stichtag waren die vier Vorhaben in Rheinland-Pfalz offenbar die einzigen abgeschlossenen Projekte der Länder. Seit Jahresbeginn können die Länder ein Fünftel des Sondervermögens untereinander und mit den Kommunen aufteilen und eigene Projekte finanzieren. Regierungspolitiker drängen deshalb auf Tempo. Finanzminister Lars Klingbeil verlangte zu Jahresbeginn „mehr Tempo“.

Zwischen Eile und sorgfältiger Planung

Am Institut für Wirtschaftspolitik der Universität Leipzig sieht der Finanzwissenschaftler Sebastian Blesse im Sondervermögen zusätzlichen Handlungsspielraum für Bund und Länder. Das Programm soll seine wirtschaftlichen Effekte allerdings über zwölf Jahre hinweg entfalten. Genau darin steckt ein Zielkonflikt: Wer schnell investiert, nimmt womöglich weniger zielgerichtete Projekte in Kauf. Wer länger plant und bewilligt, kann die Mittel wirksamer einsetzen – riskiert aber, dass draußen zunächst wenig passiert.

Die Länder müssen einen Teil des Geldes an die Kommunen weiterleiten. Wie das geschieht, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland; die jeweiligen Verfahren mussten die Landesparlamente beschließen. Grundsätzlich gibt es zwei Wege: Förderprogramme mit festen Kriterien oder pauschale Zahlungen und Budgets. Förderprogramme sind langsamer, dafür besser steuerbar. Kommunen müssen Anträge stellen und nachweisen, wofür sie das Geld verwenden. Pauschalen geht’s schneller über den Tisch, die Städte und Gemeinden können selbst über dringende Ausgaben entscheiden – möglicherweise aber mit weniger Zweckbindung.

Im Rechtsrahmen ist bereits eine pauschale Zahlung von 50.000 Euro an jede Kommune vorgesehen. Bei rund 10.000 Gemeinden summiert sich das auf mehr als 500 Millionen Euro. Blesse warnt, viele kleine Pauschalzahlungen könnten die Wachstumswirkung des Sondervermögens schmälern. Förderprogramme könnten größere gesamtwirtschaftliche Effekte erzielen und verhindern, dass das Geld in laufende Konsumausgaben fließt.

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Kommunen warten, Bauwirtschaft bleibt vorsichtig

Tim-Oliver Müller vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie plädiert trotzdem für eine schnelle und möglichst unbürokratische Weitergabe. Der Bedarf an Bauleistungen sei hoch, Bauunternehmen brauchten Planungssicherheit. Dazu kommen schwankende Baupreise infolge der Inflation – keine angenehme Grundlage, wenn Material bestellt und Personal eingeplant werden soll. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund verlangt, dass das Geld rasch bei den Kommunen ankommt.

Die meisten Bundesländer haben eigene rechtliche Regelungen geschaffen. Laut Blesse unterscheiden sich die Verteilungsmodelle stark; in fast allen Ländern gibt es eine Mischung aus Fördermaßnahmen und pauschalen Zahlungen. Sachsen-Anhalt setzte unter der inzwischen abgewählten Landesregierung stärker auf pauschale Zahlungen.

Anders als der Bund müssen Länder und Kommunen die Mittel nicht zwingend für zusätzliche Investitionen verwenden. Die ursprünglich vorgesehene Bedingung der Zusätzlichkeit wurde gestrichen. Das kann als Entgegenkommen gegenüber den finanziell stark belasteten Kommunen verstanden werden. Der Städte- und Gemeindebund verweist auf hohe kommunale Ausgaben, darunter Kosten, die durch Bundesgesetze entstehen. Müller zufolge ermöglichen die Mittel den Kommunen häufig überhaupt erst, notwendige Vorhaben anzugehen – statt zusätzliche Investitionen zu schaffen.

Auf dem Bau ist davon bislang wenig zu spüren. Die Bauindustrie verzeichnet kaum mehr Aufträge von Kommunen und Ländern als in den Vorjahren. Bis zum Stichtag im Juni hatten einige Länder, darunter Thüringen, Berlin und Rheinland-Pfalz, bereits viele Mittel abgerufen. Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten offenbar deutlich weniger eingesetzt. Die Zahlen können allerdings durch die Darstellung des Bundesfinanzministeriums verzerrt sein, etwa wenn Mittel zwar vorgesehen, aber noch nicht verbucht wurden.

Fertige Straßen, alte Planungen

Die schnellen Abschlüsse in Rheinland-Pfalz erzählen zudem nicht unbedingt von einer besonders flotten Planung. Für die Moselbrücke in Cochem begann die Planung Monate vor der Grundgesetzänderung zur Einrichtung des Sondervermögens. Nach Einschätzung des Landesministeriums ist das Projekt trotzdem förderfähig.

Auch in Thüringen wurden bereits viele Projekte umgesetzt. Nach Angaben des Finanzministeriums finanzieren die Mittel dort unter anderem Vorhaben, die schon für die Haushalte 2026 und 2027 eingeplant waren. Das ist eine Umschichtung bestehender Projekte – für Länder und Kommunen ist dieses Vorgehen zulässig.

In den Stadtstaaten, besonders in Berlin, wurden Mittel schnell verplant. Der Berliner Senat band 100 Prozent der für zwölf Jahre verfügbaren Mittel an bestimmte Bereiche. Ausgegeben ist das Geld damit noch nicht. Die frühe Bindung soll ermöglichen, Bauprojekte früher zu planen; die Verwaltung sieht darin keine Einschränkung künftiger Senate.

Ein Generationenprojekt mit langem Atem

Politisch ist das Sondervermögen als 500-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm angelegt. Die Bundesregierung will damit das Wirtschaftswachstum fördern, die deutsche Wirtschaft stärken und Arbeitsplätze sowie Einkommens- und Beschäftigungschancen künftiger Generationen sichern. Zugleich soll die strukturelle Modernisierung Deutschlands langfristig vorankommen.

Bund, Länder und Kommunen sollen insgesamt 500 Milliarden Euro zusätzlich in Infrastruktur und in die Erreichung der Klimaneutralität investieren können. Vorgesehen sind unter anderem eine modernere Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Forschung, Digitalisierung, Wohnungsbau, Krankenhausinfrastruktur sowie die Transformation zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft. Langfristig sollen die Investitionen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern, die Planungssicherheit für Unternehmen und die öffentliche Hand erhöhen und zusätzliche private Investitionen anregen.

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil verbindet damit gute Bildung für Kinder, eine Sanierung der Bahn, pünktlichere Arbeitswege sowie Fortschritte bei Digitalisierung, Gesundheit, Klimaschutz und moderner Infrastruktur. Bundestag und Bundesrat beschlossen im März 2025 überparteilich die Grundgesetzänderung zur Einrichtung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität. Im Oktober beziehungsweise Dezember 2025 wurden die gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die Kredite abgerufen und für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden können.

Das Sondervermögen ist als auf zwölf Jahre angelegtes Generationenprojekt konzipiert. Es handelt sich um eine zusätzliche Kreditermächtigung neben den Investitionen aus dem regulären Bundeshaushalt. Dringende Vorhaben, die in den vergangenen Jahrzehnten ausblieben, sollen nachgeholt werden. Kredite werden dabei jedes Jahr nur in der Höhe aufgenommen, in der Mittel aus dem Sondervermögen für Investitionen ausgegeben oder abgerufen werden.

In Leipzig klingt das auf Papier nach einem gewaltigen Aufbruch. Auf Baustellen zählt am Ende allerdings, ob Planung, Bewilligung, Ausschreibung und Geldfluss zusammenpassen. Bis dahin bleibt zwischen Milliardenankündigung und dem ersten Bagger noch ein ordentliches Stück Weg.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Einordnung: Bundesministerium der Finanzen