Eine 20-jährige Studentin der US-Universität Cornell behauptet, im Oktober 2024 in einem Verbindungshaus unter Alkohol- und Ketamineinfluss gesetzt und über Stunden von mehreren Männern vergewaltigt worden zu sein. Der Fall lenkt den Blick auch auf Deutschland – genauer: auf Zahlen, die nüchtern wirken, aber alles andere als leicht zu verdauen sind.

Nach Angaben der Bundesregierung wurden 2025 hierzulande 751 polizeilich erfasste Gruppenvergewaltigungen registriert. Die Fallzahlen lagen in den vergangenen Jahren auf einem vergleichbaren, leicht schwankenden Niveau. Gemeint sind dabei keine späteren Gerichtsurteile: Die Statistik beschreibt den Ermittlungsstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und erlaubt keine Aussage darüber, ob es anschließend zu Verurteilungen kam.

Nordrhein-Westfalen führt die Statistik an

Die meisten Opfer wurden in Nordrhein-Westfalen mit 170, in Berlin mit 118 und in Niedersachsen mit 116 erfasst. In Mecklenburg-Vorpommern gab es mit fünf Opfern die wenigsten Fälle. Dass die Opferzahl über der Fallzahl liegt, hat einen einfachen Grund: Ein einzelner Fall kann mehrere Opfer umfassen.

Bei den Tatverdächtigen lag der Anteil nichtdeutscher Personen bei 53 Prozent. In der Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit wurden 509 deutsche, 110 syrische, 64 afghanische, 46 irakische und 44 türkische Tatverdächtige erfasst. Die Kriminologin Gina Wollinger warnt allerdings vor schnellen Erklärungen: Migration allein sei nicht ursächlich für Kriminalität, könne aber ein Einflussfaktor sein.

Wollinger nennt als mögliche Zusammenhänge sexueller Gewalt eigene Gewalterfahrungen, familiäre Konflikte, schulische Probleme, Arbeitslosigkeit, Suchtprobleme und psychische Auffälligkeiten. In 72 Prozent der 2025 aufgeklärten Fälle war mindestens ein Tatverdächtiger zuvor bereits polizeilich in Erscheinung getreten. In rund neun Prozent war mindestens ein Tatverdächtiger als Konsument harter Drogen erfasst.

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Beides braucht eine Fußnote. „Polizeilich in Erscheinung getreten“ bedeutet nicht zwingend vorbestraft; es liegt lediglich mindestens eine gespeicherte strafrechtlich relevante Erkenntnis vor. Und die Einstufung als Konsument harter Drogen belegt nicht, dass die Tat unter Drogeneinfluss begangen wurde.

Ein Begriff ohne eigene Strafnorm

„Gruppenvergewaltigung“ ist kein eigener Straftatbestand und rechtlich nicht fest definiert. Eine solche Tat kann auch gemeinsame Planung oder unterstützende Beteiligung umfassen, ohne dass alle Beteiligten selbst sexuelle Handlungen ausführen. Sie kann als besonders schwerer Fall der Vergewaltigung nach § 177 Strafgesetzbuch eingestuft werden.

Die Angaben stammen aus einer Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Diese erfasst Straftaten, die der Polizei bekannt geworden und polizeilich bearbeitet worden sind, einschließlich strafbarer Versuche sowie vom Zoll bearbeiteter Rauschgiftdelikte. Enthalten sind außerdem Informationen zu Tatverdächtigen aufgeklärter Fälle und zu Opfern bestimmter Delikte. Erfasst wird nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, wenn der Vorgang an die Staatsanwaltschaft übergeben wird.

Nicht enthalten sind das Dunkelfeld, Staatsschutz- und Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte Steuer-, Finanz- und Aussagedelikte. Gerade bei Sexualdelikten ist die Datenlage wegen der hohen Dunkelziffer begrenzt. Laut aktueller Lesubia-Studie des Bundeskriminalamtes zeigen drei Prozent der Frauen und 14,5 Prozent der Männer sexuelle Übergriffe an. 17,8 Prozent der Frauen und knapp fünf Prozent der Männer haben demnach im Laufe ihres Lebens einen sexuellen Übergriff erlebt.

Sexualdelikte steigen, Gewaltkriminalität sinkt leicht

Der Blick auf die gesamte PKS 2025 zeigt ein gemischtes Bild. 5.508.559 Straftaten wurden registriert, 5,6 Prozent weniger als 2024 mit 5.837.445 Fällen. Unter Berücksichtigung der Cannabis-Teillegalisierung beträgt der Rückgang 4,7 Prozent. Die Polizei erfasste 2,05 Millionen Tatverdächtige, 5,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Aufklärungsquote lag bei 57,9 Prozent, nach 58,0 Prozent im Jahr 2024.

Die Gewaltkriminalität ging mit 212.335 Fällen um 2,3 Prozent zurück – erstmals seit 2021. Die Zahl der Tatverdächtigen sank um 2,6 Prozent. Zur Gewaltkriminalität zählen unter anderem Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub sowie gefährliche und schwere Körperverletzung; einfache Körperverletzung gehört nicht dazu. Häufigste Tatorte waren sonstige öffentliche Straßen, Wege und Plätze mit 28,9 Prozent sowie Wohnungen mit 22,7 Prozent.

Bei der Gewaltkriminalität sank die Zahl tatverdächtiger Jugendlicher um 7,4 Prozent, jene der tatverdächtigen Zuwanderer um 7,2 Prozent. Die Zahl tatverdächtiger Kinder stieg dagegen um 3,3 Prozent. Die höchsten Belastungen finden sich bei männlichen Jugendlichen. Die Tatverdächtigenbelastungszahl nichtdeutscher Tatverdächtiger lag etwa viermal so hoch wie die deutscher Tatverdächtiger.

Für alle Straftaten zusammen sank die Zahl der tatverdächtigen Kinder um 6,4 Prozent, die der Jugendlichen um 10,4 Prozent. Trotzdem stieg der Anteil der Kinder an allen Tatverdächtigen seit 2016 von 3,8 auf 4,6 Prozent im Jahr 2025. Tatverdächtige Kinder und Jugendliche sind überwiegend männlich.

Bei den Sexualdelikten wurden 131.335 Fälle registriert, 2,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und besonders schwere sexuelle Übergriffe kamen auf 14.454 Fälle – ein Anstieg um 8,5 Prozent. Die Zahl der Vergewaltigungen nach § 177 Abs. 6–8 StGB ist seit 2018 um rund 71,7 Prozent gestiegen. Auch der sexuelle Missbrauch von Kindern nach §§ 176–176e StGB nahm zu: 772 Fälle, 4,7 Prozent mehr.

Bei Vergewaltigungen und besonders schweren sexuellen Übergriffen stammen Tatverdächtige überwiegend aus dem sozialen Nahfeld, etwa aus dem Kreis von Freunden, Bekannten sowie aktuellen oder ehemaligen Partnern. Als mögliche Faktoren für langfristige Entwicklungen nennt das BKA Gesetzesänderungen 2016 und 2021, digitale Entwicklungen, verändertes Mediennutzungsverhalten, höhere Mobilität, mehr Begegnungsmöglichkeiten, gestiegene Berichterstattung, Sensibilisierung und eine höhere Anzeigebereitschaft.

Was die Zahlen außerdem zeigen

Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger wird in der politischen Debatte häufig herausgegriffen. Die Zahl der erfassten nichtdeutschen Tatverdächtigen ist 2025 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Ihre Tatverdächtigenbelastungszahl lag bei Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße aber weiterhin etwa 2,6-mal höher als jene deutscher Tatverdächtiger. Diese Kennzahl bezeichnet die Zahl der ansässigen Tatverdächtigen je 100.000 Einwohner des jeweiligen Bevölkerungsanteils; Kinder unter acht Jahren werden nicht berücksichtigt.

Beim Messer wurden 29.243 Angriffe registriert, 0,8 Prozent mehr. Ihr Anteil an der Gewaltkriminalität blieb mit 7,0 Prozent nahezu unverändert. Bedrohungen mit einem Messer stiegen um 9,5 Prozent auf 13.748 Fälle.

Diebstahlsdelikte gingen insgesamt um 6,5 Prozent zurück, Wohnungseinbruchdiebstahl legte dagegen um 5,7 Prozent beziehungsweise 4.484 Fälle auf 82.920 Fälle zu. Die Dunkelfeldstudie SKiD 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass nur etwa 57 Prozent der Wohnungseinbruchdiebstähle angezeigt werden: bei vollendeten Taten 87 Prozent, bei Versuchen 48 Prozent. Rückgänge gab es insbesondere bei Fahrrad- und Kfz-Diebstahl.

Auch im Netz verschieben sich die Linien. Im Inland begangene Betrugsdelikte mit Schaden in Deutschland sanken um 8,4 Prozent, Cybercrime um 4,1 Prozent. Aus dem Ausland begangene Taten oder Fälle mit unbekanntem Tatort und Schaden in Deutschland stiegen beim Betrug um 7,0 Prozent und bei Cybercrime um 3,0 Prozent. Beim Betrug nähern sich die Fallzahlen von Inlands- und Auslandstaten an, bei Cybercrime übersteigen Auslandstaten bereits die Inlandstaten.

Die Schadenssummen lagen bei im Inland begangenen Taten bei