Bayern hisst dauerhaft Deutschland-, Europa- und Landesflaggen an Hochschulen
Am 4. Oktober 2026 wehen an den staatlichen Hochschulen in Bayern erstmals dauerhaft Deutschlandflagge, Europaflagge und bayerische Flagge. Die neue Regelung gilt seit dem 3. Oktober 2026, dem Tag der Deutschen Einheit. Auch an der Uni Magdeburg dürfte die Nachricht aufmerksam registriert werden – dort bleibt es zunächst bei den geltenden Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt.
Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) hatte die Anordnung diese Woche an die Rektoren weitergegeben. An jeder staatlichen Hochschule soll ein zentrales, repräsentatives Gebäude dauerhaft beflaggt werden. Nicht nur zum Feiertag, nicht bloß für einen Fototermin: Die drei Flaggen sollen das ganze Jahr über sichtbar bleiben.
Flaggen als Zeichen für Freiheit und Wissenschaft
Blume hatte bereits im Vorjahr gefordert, die Flaggen nicht nur am 3. Oktober, sondern dauerhaft hängen zu lassen. Als Begründung nennt er die Bedeutung von Freiheit, Demokratie, Wissenschaftsfreiheit, Meinungsfreiheit und Weltoffenheit an Hochschulen. Gerade dort, wo diskutiert, geforscht und auch gestritten wird, sollen die Symbole sichtbar sein.
In Bayern war die Beflaggung öffentlicher Gebäude bislang an elf Feiertagen vorgeschrieben. Eine Verwaltungsanordnung erlaubt Ministern außerdem, weitere Behörden und Einrichtungen in ihrem Geschäftsbereich dauerhaft zu beflaggen. Der bereitgestellte Text der einschlägigen bayerischen Verwaltungsregelung ist allerdings nicht lesbar beziehungsweise offenbar beschädigt oder verschlüsselt; daraus lassen sich keine weiteren sachlichen Details entnehmen.
Wie die drei Flaggen angeordnet werden, ist in den vorliegenden Angaben nicht festgelegt. Für Bundesgebäude gibt es dafür genaue protokollarische Regeln: Die bevorzugte Stelle einer Flaggenreihe liegt aus Sicht auf das Gebäude links. In der üblichen Reihenfolge kommen zunächst Flaggen internationaler Organisationen, danach ausländische Staaten oder Hoheitsgebiete, dann Bundesdienstflagge oder Bundesflagge, Landesflaggen und schließlich Gemeindeflaggen.
Bundesweit gibt es feste Tage – und Ausnahmen
Der seit dem 2. April 2005 geltende Beflaggungserlass der Bundesregierung regelt regelmäßige Beflaggungstage, besondere Anlässe und die Beflaggungsart für Bundesbehörden und -einrichtungen. Er gilt für Dienstgebäude des Bundes sowie für beaufsichtigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, darunter Bundeswehr, Bundespolizei und Technisches Hilfswerk.
Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Deutsche Bundesbank bestimmen ihre Beflaggung selbst, orientieren sich teilweise aber am Bundeserlass. Die Formen der Bundesflagge, der Standarte des Bundespräsidenten und der Bundesdienstflagge regelt die Anordnung über die deutschen Flaggen, kurz FlaggAO.
Täglich beflaggt werden die obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn, Dienstgebäude des Bundestages, die Zentrale der Deutschen Bundesbank, das Bundesverfassungsgericht und Kasernen der Bundeswehr. Bundesbehörden setzen die Bundesdienstflagge, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen die Bundesflagge. Wenn möglich, kommt die Europaflagge dazu. Bei regionalen oder örtlichen Anlässen können Landes- und Gemeindeflaggen hinzukommen; Flaggen internationaler Organisationen sowie ausländischer Staaten oder Hoheitsgebiete werden bei entsprechendem Anlass angeordnet.
Ohne nächtliche Beleuchtung wird von Sonnenaufgang, jedoch nicht vor 7 Uhr, bis Sonnenuntergang geflaggt. Bei Trauerbeflaggung werden Hissflaggen zunächst vollständig gehisst und anschließend auf halbe Masthöhe gesenkt. Banner und Hängeflaggen werden nicht gesenkt, sondern mit einem Trauerflor versehen. Die „Fahne der Einheit“ vor dem Deutschen Bundestag ist als Denkmal normalerweise von Trauerbeflaggungen ausgenommen.
Zu den zusätzlichen bundesweiten Terminen zählen der Nationale Gedenktag für die Opfer von Terrorismus am 11. März, an dem seit 2022 bundesweit Trauerbeflaggung gilt, sowie der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni, seit 2015 mit bundesweiter Beflaggung auf Vollmast. Der jährlich wechselnde Weltschifffahrtstag der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation betrifft nur Bundesbehörden in Hafenstädten von Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Der Bundesinnenminister kann aus besonderen Anlässen zusätzliche Beflaggungen anordnen. Alexander Dobrindt ordnete etwa für den 15. Juni 2026 bundesweite Beflaggung zum Nationalen Veteranentag an. Bei regionalen politischen oder nichtpolitischen Anlässen kann die Beflaggung auf bestimmte Regionen beschränkt werden.
Reichstag, Gedenkstätte und eine Flagge aus Griechenland
Der Bundestag setzt auf seinen Gebäuden die Bundesflagge, vor und auf dem Reichstag Europa- und Bundesflagge. Bei Besuchen ausländischer Gäste kann vor dem Bundestagsgebäude zusätzlich die Nationalflagge ihres Heimatstaates gehisst werden. Nachts werden die Bundestagsflaggen möglichst angestrahlt, andernfalls eingeholt.
Auch das Bundesverfassungsgericht setzt Europa- und Bundesflagge. An der Zentralen Gedenkstätte für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in Berlin hängen täglich Europa-, Bundes- und Berliner Landesflagge.
Die protokollarische Reihenfolge kann auf den ersten Blick kleinteilig wirken, wird draußen aber ziemlich konkret: Im abgebildeten Fall lautet sie aus Sicht des Betrachters Europa, Griechenland, Deutschland; das Gebäude befindet sich dabei im Rücken des Fotografen. Ein Detail, das man im Vorbeigehen vermutlich übersieht – bis man einmal darauf achtet.
Der Bundeserlass regelt nicht automatisch alle Länder. Die Länder handhaben die Beflaggung unterschiedlich: Einige beschränken sich auf Vorschriften für die eigene Verwaltung und sprechen anderen öffentlichen Einrichtungen Empfehlungen aus. Andere verpflichten auch Gemeinden, Gemeindeverbände und weitere öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Dafür ist mindestens eine Verordnung auf gesetzlicher Grundlage erforderlich.
Meist übernehmen die Länder die Bundesbeflaggungstage und ergänzen sie um eigene Termine. Unterschiede gibt es bei der bevorzugten Position, bei der protokollarischen Einordnung der Europaflagge, beim Vorrang der Europa- oder Gemeindeflagge und bei der Verwendung historischer Landesflaggen.
Von Bayern bis Thüringen: Länder setzen eigene Akzente
Bayern: Staatsbehörden werden an den Bundesbeflaggungstagen beflaggt. Hinzu kommen der 1. Dezember, der Jahrestag des Volksentscheids von 1946 über die Annahme der Verfassung, und der Tag der Landtagswahl. Weitere Beflaggungen können angeordnet werden. Grundsätzlich werden bayerische Staatsflagge und Bundesflagge, möglichst auch die Europaflagge, gemeinsam gezeigt. Die Bundesflagge steht normalerweise in der Mitte, die Staatsflagge aus Sicht des Gebäudes rechts. Am Europatag steht die Europaflagge an der bevorzugten Stelle. Anderen Körperschaften und Kommunen wird eine entsprechende Beflaggung empfohlen.
Baden-Württemberg: Für Landesdienstgebäude gilt der Bundeserlass sinngemäß. Der Ministerpräsident kann zusätzliche Beflaggungen anordnen, regelmäßig am Tag der Landtagswahl. Beaufsichtigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen wird ein entsprechendes Vorgehen empfohlen.
Berlin: Die Beflaggungstage entsprechen denen des Bundes. Zusätzlich wird am Jahrestag des 18. März 1848, am Tag der Wahl des Bundespräsidenten sowie am Tag der Wahl des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen geflaggt. Weitere Beflaggungen können die Senatsverwaltung für Inneres und Sport oder die Bezirksämter anordnen.
Hessen: Eigene Termine sind der erste Sonntag im September, der Tag der Heimat, der dritte Sonntag im September, der Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation sowie Tag der Heimat, der 1. Dezember als Jahrestag des Inkrafttretens der Landesverfassung sowie Landtags- und Kommunalwahlen. Das Hoheitszeichengesetz verpflichtet Landes-, Gemeinde- und Gemeindeverwaltungen sowie weitere beaufsichtigte Einrichtungen zur Beflaggung nach Bestimmung des Innenministers. Zusätzlich zu den Bundesdaten gelten der Tag der Landtagswahlen und der Tag allgemeiner Kommunalwahlen; weitere Beflaggungen kann der Innenminister im Einzelfall bestimmen.
In Hessen werden grundsätzlich Bundesflagge und Landesdienst- oder Landesflagge gezeigt, möglichst auch die Europaflagge. Zusätzlich können historische Landesflaggen gesetzt werden: blau-gelb-rot für Mecklenburg und blau-weiß für Vorpommern.
