Bleibt die Gleichheit beim Gehalt nur ein Traum? Unternehmen stehen vor Hürden!
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EUPTD) zielt darauf ab, die Gleichbezahlung für Männer und Frauen bei gleichwertiger Arbeit zu fördern. Neueste Umfragen zeigen jedoch, dass viele Unternehmen in Deutschland den neuen Anforderungen skeptisch gegenüberstehen. Eine Untersuchung des German Business Panel zeigt, dass 54% der wirtschaftspolitisch unzufriedenen Firmen die neuen Regelungen ablehnen. Diese Richtlinie ist Teil eines umfassenden Rahmens, der entgeltbezogene Diskriminierung bekämpfen soll und unabhängig von der Unternehmensgröße gilt, wie uni-mannheim.de berichtet.
Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten schrittweise neue Berichtspflichten zu geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden einführen müssen. Eine Umfrage zeigt, dass 37,1% der Unternehmen von einem steigenden administrativen Aufwand durch die Richtlinie ausgehen. Nur 3,1% sind optimistisch, dass die Maßnahme das Gender Pay Gap verringern wird. Zudem planen lediglich 6,7% eine gezielte Überprüfung ihrer Gehaltsstrukturen, insbesondere in Branchen mit hohen Entgeltunterschieden, wie dem Sozial- und Gesundheitswesen, ist die Bereitschaft äußerst gering.
Hintergrund zur Entgeltungleichheit
Die EUPTD ist das Ergebnis jahrzehntelanger Bemühungen um geschlechtsunabhängige Entgeltgleichheit und wurde am 10. Mai 2023 vom Europäischen Parlament erlassen. Sie basiert auf dem Grundsatz, dass Arbeitnehmer Zugang zu umfassenden Informationen über Gehälter haben sollen, und obligt Arbeitgeber zur Standardisierung von Prüfverfahren bei Entgeltstrukturen. Auch werden Bußgelder für Regelverstöße vorgesehen. Der Übergang zur rechtlichen Umsetzung in Deutschland ist trotz der politischen Ankündigung eines bürokratiefreien Ansatzes noch nicht abgeschlossen. So wurde im Koalitionsvertrag vom 14. April 2025 das Ziel formuliert, die EUPTD bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umzusetzen.
Wichtige Punkte der EUPTD sind die Stärkung der Informationsrechte für Arbeitnehmer und die Verpflichtung der Unternehmen, regelmäßig über Entgeltunterschiede zu berichten. Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten zeigen jedoch eine besonders geringe Vorbereitung. So gaben 26,8% der befragten Unternehmen an, noch nie von der Richtlinie gehört zu haben, und 52,2% haben sich nicht konkret mit den Anforderungen auseinandergesetzt.
Maßnahmen und rechtliche Grundlagen
Die EUPTD wird durch verschiedene rechtliche Grundlagen gestützt, darunter Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Bezug auf Entgelte festschreibt. Artikel 11 des UN-Übereinkommens zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung der Frau fordert ebenfalls das gleiche Entgelt. Die derzeitige Situation zeigt, dass das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle in der EU bei 13% liegt und Frauen durch die COVID-19-Pandemie besonders negativ betroffen wurden.
Ein zentrales Ziel der EUPTD ist die Verbesserung der Entgelttransparenz, um Diskriminierung abzubauen und – im besten Fall – eine faire Bezahlung für gleichwertige Arbeit zu gewährleisten. Arbeitgeber werden dazu angehalten, ihre Gehaltsstrukturen regelmäßig zu überprüfen, was in der Praxis jedoch oft vernachlässigt bleibt. Maßnahmen zur Unterstützung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, spielen eine entscheidende Rolle bei der erfolgreichen Umsetzung der Richtlinie, wie Deloitte hervorhebt deloitte.com.
