Die Bundesregierung stoppt am 7. Oktober 2026 die geplante Übernahme von 80 Prozent der Hamburger Speditionsgruppe Zippel durch die chinesische Staatsreederei Cosco. Das teilte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums nach einer Kabinettssitzung mit. Der formelle Untersagungsbescheid soll anschließend erlassen werden.

Für Zippel ist das ein harter Schnitt. Das Unternehmen transportiert Waren per Zug, Schiff und Lastwagen, unter anderem von den Seehäfen Hamburg und Bremerhaven, und spielt damit eine wichtige Rolle im Hinterlandverkehr. Nach früheren Angaben beschäftigt die Logistikgruppe rund 350 Menschen.

Sicherheitsbedenken statt Kartellverbot

Das Ministerium begründet die Entscheidung mit erheblichen Sicherheitsbedenken. Durch den Einstieg hätten sich strategische Abhängigkeiten vertieft und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten in Deutschland und der Europäischen Union könnte gefährdet werden. In Regierungsdokumenten wird außerdem davor gewarnt, dass solche Abhängigkeiten bei politischen Konflikten als Druckmittel eingesetzt werden könnten.

Im Mittelpunkt steht auch Zippels Rolle in der Militärlogistik für die Bundeswehr und die NATO. Vertrauliche Dokumente warnen demnach, von China beeinflusste Teile der europäischen Transportinfrastruktur könnten im Krisen- oder Konfliktfall nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sein. Beteiligt waren an den Bedenken offenbar unter anderem das Verteidigungs-, Wirtschafts- und Außenministerium.

Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme im Februar aus wettbewerbsrechtlicher Sicht freigegeben. Der Verfassungsschutz und offenbar mehrere Ministerien sahen die Sache anders. Ende April war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz Bedenken gegen den Verkauf hatte. Weitere Informationen zur Prüfung wurden im Frühsommer als „Vertraulich“ eingestuft.

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Der Unterschied ist entscheidend: Das Kartellrecht untersucht Wettbewerb und Marktstrukturen. Die Investitionskontrolle fragt dagegen, ob ein Erwerb voraussichtlich die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet. Rechtsgrundlage für das Verfahren sind das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung.

Ein kleiner Marktanteil, aber viel Wissen

Zippel verfügt nach den vorliegenden Informationen zwar nur über geringe Marktanteile, besitzt aber jahrzehntelang gewachsene Marktkenntnisse. Genau dieses Wissen sei für Cosco beziehungsweise China von Interesse. Kritiker warnten vor Sicherheitsrisiken und einem zu großen Einfluss des chinesischen Staatskonzerns auf die deutsche Logistik.

Cosco zählt gemessen an der Transportmenge zu den größten Reedereien der Welt. Nach dem umstrittenen Einstieg am Hamburger Containerterminal Tollerort strebte der Konzern weitere Aktivitäten in der deutschen Logistikbranche an. Europachef Mingfeng Wang nannte in einem HANSA-Interview Hinterlandverkehre und weitere Kooperationen als mögliche Geschäftsfelder.

Am Terminal Tollerort hält Cosco bereits 24,99 Prozent. Über diese Beteiligung hatte es 2022 in der damaligen Bundesregierung einen politischen Streit gegeben. Das Kabinett erlaubte schließlich einen Anteil unterhalb der Marke von 25 Prozent.

Im Mai hatte die Bundesregierung erklärt, ein Veto sei nicht ohne Weiteres möglich, weil Zippel nicht als Betreiber Kritischer Infrastruktur nach dem BSI-Gesetz registriert sei. Das neue Kritis-Dachgesetz war damals offenbar nicht berücksichtigt worden. Ob dieser Punkt zur späteren Entscheidung beitrug, blieb zunächst unklar.

Mehr Kontrolle für ausländische Beteiligungen

Der Fall fällt in eine Zeit, in der Berlin die Regeln für ausländische Investitionen ausweiten will. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant ein „Investitionsprüfgesetz“. Ziel ist unter anderem, die deutsche Wirtschaft vor möglichen Risiken und Einflussnahmen aus China zu schützen.

Der 86-seitige Entwurf sieht vor, Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen bereits ab 15 Prozent zu prüfen. Auch ausländische Investoren, die ein deutsches Unternehmen vollständig übernehmen wollen, könnten erneut überprüft werden. Die Investitionsprüfung soll nur für Geldgeber außerhalb der Europäischen Union gelten. Damit würden künftig auch Investoren aus der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen erfasst, die bislang von den Regeln ausgenommen waren.

Begründet wird der Vorstoß mit einer deutlich verschärften geopolitischen Sicherheitslage sowie größeren Risiken für die nationale und wirtschaftliche Sicherheit Deutschlands. Die 15-Prozent-Schwelle würde auch Beteiligungen unterhalb einer vollständigen Übernahme erfassen, wenn sie Einfluss auf strategische Entscheidungen oder den Zugang zu Technologien, Daten und Lieferketten ermöglichen könnten.

Für Unternehmen und Investoren bedeutete das zusätzliche Prüfungs- und Planungsanforderungen. Offen ist noch, welche Schwellenwerte, Wirtschaftsbereiche und Prüfungsfristen am Ende tatsächlich gesetzlich festgelegt werden. Der Gesetzentwurf ist zwischen den Ressorts der Bundesregierung noch nicht abgestimmt; Änderungen im weiteren Verfahren sind möglich.

Deutschland soll ausländisches Kapital grundsätzlich weiterhin zulassen. Zugleich will die Bundesregierung Abhängigkeiten in sicherheitsrelevanten Bereichen begrenzen. Im Zentrum stehen staatliche Einflussmöglichkeiten, kritische Infrastruktur und strategische Abhängigkeiten – nicht allein die Herkunft privaten Kapitals.

Über den Einstieg Coscos bei Zippel hatten unter anderem NDR und Deutschlandfunk berichtet. Dabei ging es um mögliche Risiken für Daten, Technologien und sicherheitsrelevante Logistikketten. Beide stellten Investitionsprüfung und kartellrechtliche Prüfung als getrennte Verfahren dar. Während der Deutschlandfunk noch über eine mögliche Untersagung berichtete, ist die politische Entscheidung nun gefallen.

Für die Investitionsprüfung und für die Unternehmen bleibt trotzdem einiges offen. Die konkreten Folgen des geplanten Gesetzes hängen vom weiteren politischen Verfahren ab. Bei Zippel steht nach dem Kabinettsbeschluss nun der formelle Untersagungsbescheid an.