Am Donnerstag, dem 29. Oktober 2026, wird es vor dem Berliner Abgeordnetenhaus wieder laut: Verdi hat die Beschäftigten der Charité erneut zu einem Warnstreik aufgerufen. Von 9 bis 10 Uhr ist eine Kundgebung auf dem Margot-Friedländer-Platz geplant – ausgerechnet an dem Tag, an dem das Abgeordnetenhaus erstmals in seiner neuen Besetzung zusammenkommt.

Die streikenden Charité-Beschäftigten wollen von einer möglichen rot-grün-roten Koalition verbindliche Zusagen für einen Entlastungstarifvertrag. Grundlage dafür ist ein entsprechendes Bekenntnis im Sondierungspapier der möglichen Koalition. Auch streikende Beschäftigte des Unionhilfswerks sollen sich an der Kundgebung beteiligen.

Urabstimmung über Erzwingungsstreik läuft

Parallel stimmen Verdi-Mitglieder seit Montag, dem 26. Oktober, über einen Erzwingungsstreik ab. Mindestens 75 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder müssten dafür votieren, damit der Arbeitskampf ausgeweitet werden kann. Die Urabstimmung läuft bis zum 5. November. Das Ergebnis soll am 6. November auf einer Pressekonferenz vorgestellt werden.

Der Tarifstreit zwischen Verdi und der Berliner Universitätsklinik zieht sich bereits seit Juli. Nach Gewerkschaftsangaben gab es zwar einzelne Fortschritte, trotzdem wirft Verdi dem Charité-Vorstand vor, weiterhin deutliche Verschlechterungen des Entlastungstarifvertrags anzustreben. Mehr als zehn Streiktage haben die Verhandlungen bislang begleitet.

Für die Beschäftigten geht es dabei nicht bloß um ein Papier mit Paragrafen. Entlastungstarifverträge sollen festlegen, wie viel Personal in einer Schicht vorhanden sein muss und was passiert, wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden. Am Universitätsklinikum Gießen und Marburg, kurz UKGM, zeigt sich allerdings, wie mühsam die Umsetzung im Alltag werden kann.

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Was ein Entlastungstarifvertrag praktisch regeln kann

Im Frühjahr 2023 streikten Beschäftigte des UKGM drei Wochen lang für einen Tarifvertrag zur Entlastung. Nach einem erfolglosen 100-Tage-Ultimatum einigte sich Verdi mit dem Klinikum auf Eckpunkte eines Entlastungstarifvertrags, des TV-E. Es war die erste Vereinbarung dieser Art an einem kommerziell betriebenen Krankenhaus: Das UKGM gehört zu 95 Prozent der Rhön-Klinikum AG, das Land Hessen hält 5 Prozent der Anteile.

Vereinbart wurden schichtgenaue Personalvorgaben für Stationen und Funktionsbereiche sowie die verbindliche Anwendung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 in jeder Schicht. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, ist ein Belastungsausgleich vorgesehen. Das gilt auch bei anderen Belastungen, etwa fachgebietsfremden Einsätzen oder tätlichen Übergriffen. Für jeweils drei belastete Schichten gibt es einen zusätzlichen freien Tag, höchstens für 36 Schichten.

Außerdem sollten mehr als 100 zusätzliche Vollzeitstellen entstehen, unter anderem in Laboren und der Technik. Für die Erprobungsphase von April 2023 bis April 2024 erhielten alle Beschäftigten pauschale Entlastungstage. Vollzeitbeschäftigten mit 38,5 Wochenstunden wurden rund 31 Stunden gutgeschrieben. Sie konnten dafür freie Tage nehmen oder sich den Gegenwert auszahlen lassen.

Nur: Ob die Personalvorgaben eingehalten sind, lässt sich bislang nicht automatisch und flächendeckend feststellen. Auf Intensivstationen oder in der Anästhesie ist die Prüfung vergleichsweise einfach. Im psychiatrischen Bereich müssen dagegen zusätzlich Vorgaben für andere Berufsgruppen, etwa Sozialarbeitende, berücksichtigt werden. Das bisherige Dienstplanungsprogramm des UKGM kann diese Kontrolle nicht automatisch leisten.

Ein neues Dienstplanungsprogramm sollte im dritten Quartal 2025 zunächst in einer Pilotphase getestet und anschließend schrittweise eingeführt werden. Erst danach können die Regelungen zur tatsächlichen Überlastung vollständig greifen. Der Tarifvertrag ist also noch nicht komplett umgesetzt.

Mehr Personal, aber längst nicht überall genug

Nach Einschätzung des Verdi-Gewerkschaftssekretärs Fabian Dzewas-Rehm hat sich die Personalsituation unter anderem auf Intensivstationen verbessert. Auch bei Hol- und Bringdiensten sowie in anderen Bereichen sei die Zahl der Beschäftigten gestiegen. Gleichzeitig fehle an vielen Stellen weiterhin Personal; die PPR 2.0 könne deshalb nicht flächendeckend eingehalten werden.

Wie groß die Lücke ist, zeigte ein Verdi-Aktionstag im November 2024: Im pflegerisch-stationären Bereich an den Standorten Gießen und Marburg waren nur 20 Prozent der Schichten unbelastet. In Gießen lag der Anteil laut Verdi bei 10 bis 15 Prozent.

Das UKGM erklärte dagegen, die Zahl der Vollzeitstellen im Pflegedienst liege an beiden Standorten über dem Stand von 2019. Die Patientenzahl liege weiterhin unter dem Niveau von 2019. Zugleich müssten die durch Entlastungstage entstehenden Kosten wieder erwirtschaftet werden, sagte UKGM-Sprecher Frank Steibli.

Das Klinikum fordert vom Land Hessen eine finanzielle Gleichbehandlung mit anderen Universitätskliniken, deren Verluste durch die jeweiligen Bundesländer ausgeglichen würden. Dzewas-Rehm sieht in den bewilligten Entlastungstagen zwar ein Ergebnis des Tarifvertrags, aber nicht dessen eigentliches Ziel. Es gehe darum, die Versorgungsqualität zu verbessern und die Arbeitsbelastung dauerhaft zu senken.

Die PPR 2.0 schafft nach seiner Einschätzung mehr Transparenz über den tatsächlichen Pflegeaufwand. Sie macht sichtbar, dass die Arbeit mit dem vorhandenen Personal teilweise nicht zu bewältigen ist. Und sie zeigt auch, warum die Auseinandersetzung an der Charité für die Beschäftigten so zäh ist: Zwischen einer Zusage auf dem Papier und einer verlässlich besetzten Schicht liegen mitunter viele Dienstpläne.

Als weiteren Erfolg nennt Dzewas-Rehm, dass die Beschäftigten erfahren hätten, gemeinsam Verbesserungen durchsetzen zu können. In Berlin wird sich nun zeigen, ob die mögliche rot-grün-rote Koalition aus ihrem Sondierungspapier eine verbindliche Zusage macht – während am Donnerstag vor dem Abgeordnetenhaus Trillerpfeifen zu hören sein werden.