Demokratie braucht Kompromisse: Ulrich Willems spricht beim Einheitsfest in Kaarst
Am Samstag, 3. Oktober 2026, lädt die Stadt Kaarst um 10 Uhr zum Festakt zum Tag der Deutschen Einheit ins Rathaus ein. Für Studierende und Wissenschaftsinteressierte aus Münster lohnt sich dabei vor allem der Blick auf den Hauptredner: Prof. Dr. Ulrich Willems, Politikwissenschaftler von der Universität Münster, spricht über „Demokratie, Kompromiss und die Kunst des Möglichen“.
Willems beschäftigt sich seit Jahren wissenschaftlich mit der Bedeutung von Kompromissen für demokratische Prozesse. Bürgermeister Christian Horn-Heinemann verweist in diesem Zusammenhang auf die Wahlergebnisse in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, die die politischen Kräfteverhältnisse verändert hätten. Parteien müssten unterschiedliche Interessen zusammenführen und tragfähige Lösungen entwickeln. Dafür brauche es Gespräche, Verhandlungen und Kompromissbereitschaft.
Politische Verschiebungen und ein Festakt im Rathaus
Horn-Heinemann bezeichnet Kompromissfähigkeit als Voraussetzung für Entscheidungen unter schwierigen Bedingungen. Auch die Deutsche Einheit wäre ohne Kompromissbereitschaft nicht denkbar gewesen, erklärt der Bürgermeister. Das klingt nach großer Geschichte – und zugleich nach jener mühsamen politischen Kleinarbeit, bei der selten alles glattgeht.
Wie deutlich sich politische Kräfteverhältnisse verschieben können, zeigt der Blick nach Sachsen-Anhalt. Bei der Landtagswahl wurde die AfD mit 43,8 Prozent stärkste Kraft, die CDU erreichte 17,2 Prozent. Rund 1,7 Millionen Wahlberechtigte waren am 6. September 2026 zur Wahl aufgerufen. Mit der Erststimme wurden in 41 Wahlkreisen Direktkandidatinnen und -kandidaten gewählt; mit der Zweitstimme konnten die Wählerinnen und Wähler eine von 15 Parteien mit Landesliste auswählen.
Die Wahlbeteiligung lag bei 77,8 Prozent. Damit wurde die höchste Beteiligung bei einer Landtagswahl in Sachsen-Anhalt seit der Wiedervereinigung erreicht. Der bisherige Höchstwert lag 1998 bei 71,5 Prozent. Der Landeswahlausschuss stellte das endgültige Wahlergebnis am 22. September 2026 fest. Dieses Ergebnis bestimmte die Sitzverteilung im Landtag; eine weitere Übersicht zeigt mögliche Koalitionen auf seiner Grundlage.
Der am 6. September 2026 erstmals veröffentlichte MDR-Artikel führt außerdem Ergebnisse für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte auf: Altmarkkreis Salzwedel, Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Landkreis Börde, Dessau-Roßlau, Halle, Harz, Jerichower Land, Magdeburg, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis, Wittenberg und Stendal. Zusätzlich werden die Ergebnisse der Parteien sowie der Direktkandidatinnen und -kandidaten in allen Wahlkreisen dargestellt. Eine Grafik zeigt das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen.
In Kaarst wird der politische Teil musikalisch vom Trompetenensemble der Kreisjugendmusikschule unter Leitung von Waldemar Jankus begleitet. Der Literaturkurs Q1 des Albert-Einstein-Gymnasiums präsentiert außerdem eine Szene aus dem Theaterstück „Zwischen den Zeiten, Freiheit beginnt“. Das Stück spielt im Jahr 1989 und thematisiert die friedliche Revolution. Nach dem offiziellen Teil findet ein Empfang in der Rathausgalerie statt.
Warum der 3. Oktober gefeiert wird
Der 3. Oktober ist seit 1990 der gesetzliche Feiertag „Tag der Deutschen Einheit“ und deutscher Nationalfeiertag. Er erinnert an die deutsche Wiedervereinigung: Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik trat am 3. Oktober 1990 die Einheit Deutschlands in Kraft. Um Mitternacht vom 2. auf den 3. Oktober traten Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin als Gesamtheit dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. In derselben Nacht wurde vor dem Reichstag die „Fahne der Einheit“ gehisst.
Der Ausdruck „Deutsche Einheit“ reicht allerdings weiter zurück. Seit dem frühen 19. Jahrhundert bezeichnet er das Bestreben, die deutschen Länder in einem Staat zu vereinen. Vor 1871 gedachten die deutschen Einzelstaaten vor allem ihrer jeweiligen Krönungstage. Nach Reichseinigung und Reichsgründung 1870/1871 wurde zunächst kein allgemeiner deutscher Nationalfeiertag festgelegt.
Im Deutschen Kaiserreich setzte sich ab 1873 zunehmend der Sedantag am 2. September durch. Er erinnerte an die Kapitulation der französischen Hauptarmee am 2. September 1870 im Deutsch-Französischen Krieg. Kaiser Wilhelm I. erkannte ihn jedoch nie als offiziellen staatlichen Feiertag an. In vielen Orten gab es Feiern, Umzüge, Glockengeläut, Freudenfeuer und patriotische Veranstaltungen; einige Länder, darunter Preußen, erklärten den Tag zum offiziellen schulischen Festtag. Auch der 18. Januar, der Tag der Kaiserproklamation von 1871, wurde als Gedenktag vorgeschlagen, aber von Wilhelm I. abgelehnt.
In der Weimarer Republik wurde der 11. August zum Verfassungstag und Nationalfeiertag erklärt. Am 31. Juli 1919 nahm die Nationalversammlung die Weimarer Verfassung an, Reichspräsident Friedrich Ebert unterzeichnete sie am 11. August. 1933 erklärte die nationalsozialistische Reichsregierung den 1. Mai zum „Feiertag der nationalen Arbeit“. Ein Gesetz vom 27. Februar 1934 bezeichnete ihn als „nationalen Feiertag des deutschen Volkes“.
Nach dem Ende des NS-Staates gab es zunächst keinen gesamtstaatlichen Feiertag. In der Bundesrepublik Deutschland war von 1954 bis 1990 der 17. Juni als „Tag der deutschen Einheit“ gesetzlicher Feiertag. Er erinnerte an den Volksaufstand in der DDR von 1953. Am 11. Juni 1963 wurde der Tag zusätzlich zum „Nationalen Gedenktag des deutschen Volkes“ erklärt. Diese Proklamation blieb trotz der Aufhebung des Feiertags durch den Einigungsvertrag gültig; an obersten Bundesbehörden und bestimmten bundesunmittelbaren Einrichtungen wird am 17. Juni weiterhin beflaggt. In der DDR war dagegen vom 7. Oktober 1950 bis 1990 der „Tag der Republik“ Nationalfeiertag.
Ein Datum, viele politische Entscheidungen
Im Jahr 1990 existierten beide Feiertage: der „Tag der deutschen Einheit“ am 17. Juni, der auf einen Sonntag fiel, und der neue „Tag der Deutschen Einheit“ am 3. Oktober. Nach dem Mauerfall war zunächst der 9. November als möglicher Nationalfeiertag diskutiert worden. Wegen der zeitlichen Nähe zu den Novemberpogromen vom 9. November 1938 galt dieses Datum jedoch als ungeeignet.
Artikel 2 des Einigungsvertrags bestimmte schließlich den 3. Oktober zum gesetzlichen Feiertag „Tag der Deutschen Einheit“. Die Volkskammer legte den Beitrittstermin fest, um die staatliche Einheit möglichst schnell herzustellen. Der Termin lag nach der KSZE-Außenministerkonferenz vom 2. Oktober 1990 und war der frühestmögliche Zeitpunkt nach den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen. Für den 2. Dezember 1990 waren gesamtdeutsche Wahlen vorgesehen, die Wählerlisten mussten bis zum 7. Oktober erstellt werden.
In einer Sondersitzung vom 22./23. August 1990 beschloss die Volkskammer den Beitritt. 363 Stimmen wurden abgegeben, 294 Abgeordnete stimmten mit Ja, 62 mit Nein, sieben enthielten sich. Der Beschluss erklärte den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes mit Wirkung zum 3. Oktober 1990. Gregor Gysi bezeichnete ihn anschließend als Entscheidung über den „Untergang der Deutschen Demokratischen Republik“.
Der 3. Oktober ist der einzige Feiertag, der unmittelbar durch Bundesrecht festgelegt ist; die übrigen gesetzlichen Feiertage beruhen auf Landesrecht. 2004 plante die Bundesregierung, den Feiertag künftig am ersten Sonntag im Oktober zu begehen, unter anderem zur Erzielung von Steuermehreinnahmen. Bundespräsident Horst Köhler widersprach, Bundeskanzler Gerhard Schröder verfolgte das Vorhaben daraufhin nicht weiter.
Feiern zwischen Staatsakt und offenen Türen
Die zentrale Feier findet seit 1990 meist in der Landeshauptstadt des Bundeslandes statt, das den Vorsitz im Bundesrat innehat. Grundlage ist die sogenannte Königsteiner Vereinbarung mit einer festgelegten Länderreihenfolge. Ausnahmen gab es unter anderem 2011 in Bonn statt Düsseldorf, 2015 in Frankfurt am Main statt Wiesbaden und 2021 in Halle (Saale) statt Magdeburg.
Zum offiziellen Programm gehören meist ein ökumenischer Gottesdienst, ein Staatsakt, ein Bürgerfest beziehungsweise „Deutschlandfest“
