Am 27. Januar 2026 erwartet der Fachbereich Jura der Universität Münster einen besonderen Gast: Dr. Carsten Günther, der seit August 2025 Präsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen ist, wird einen öffentlichen Vortrag halten. Das Thema seines Referats trägt den Titel: „Die Verwirklichung des Rechtsstaats in den Verwaltungsgerichten – (Ein-)Blick in die Werkstatt“ und setzt sich mit dem Arbeitsalltag der Richterinnen und Richter, der richterlichen Unabhängigkeit sowie dem rechtlichen Gehör auseinander. Der Vortrag findet um 18 Uhr im Juridicum, Hörsaal JUR 4, an der Universitätsstraße 14–16 statt. Interessierte Besucher sind herzlich willkommen, von den Einsichten des Experten zu profitieren.
Das Oberverwaltungsgericht, das 1949 durch eine Verordnung der damaligen Landesregierung gegründet wurde, spielt eine bedeutende Rolle in der deutschen juristischen Landschaft. In seiner Funktion kontrolliert es das Handeln der öffentlichen Verwaltung und ist somit ein wichtiges Element im Gefüge der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. Die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien ist nicht nur eine Floskel, sondern bildet das Fundament einer Gesellschaft, die auf Freiheit und Gerechtigkeit beruht. Der Gedanke des Rechtsstaates hat sich über Jahrhunderte entwickelt und ist das Ergebnis zahlreicher philosophischer und politischer Auseinandersetzungen.
Historische Wurzeln des Rechtsstaats
Die Wurzeln des modernen Rechtsstaatsgedankens in Deutschland reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück. Inspiriert durch die nordamerikanische Revolution und die Französische Revolution, forderte das deutsche Bürgertum rechtlich gesicherte Freiräume. Vertreter wie Immanuel Kant sahen den Rechtsstaat als eine durch Vernunft geleitete Ordnung, die sich gegen willkürliche Herrschaft stellt. Robert von Mohl, der als Begründer des Begriffs „Rechtsstaat“ gilt, hob die Bedeutung der bürgerlichen Freiheiten hervor und stellte politische Werte in den Vordergrund.
Die politischen Umbrüche, insbesondere die Märzrevolution von 1848, führten zu einem gewissen Abflauen der Rechtsstaatsidee. Dennoch wurden bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts in vielen deutschen Staaten Verfassungen eingeführt, die Elemente der bürgerlichen Rechtsstaatsbewegung enthielten. Im Deutschen Kaiserreich wurde die Rechtsstaatlichkeit zwar formal betrachtet, doch es blieb eine Herausforderung, die gerichtliche Kontrolle der Verwaltung zu gewähren. Der Nationalsozialismus schließlich brachte einen dramatischen Rückschritt: Die Gewaltenteilung wurde aufgehoben und das Ermächtigungsgesetz von 1933 stellte eine Zäsur dar, die die Weimarer Rechtsstaatlichkeit stark beschädigte.
Das Grundgesetz und seine Bedeutung
Nach dem Zweiten Weltkrieg galt es, die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland wiederherzustellen. Das Grundgesetz von 1949 stellt die grundlegenden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit sicher, auch wenn der Begriff an sich nicht explizit erwähnt wird. Art. 20 GG besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist. Zudem sichert Art. 19 Abs. 4 GG einen effektiven Rechtsschutz, der unabdingbar für die Wahrung der bürgerlichen Rechte ist. Ein weiteres wichtiges Element ist die Ewigkeitsklausel in Art. 79 GG, die sicherstellt, dass grundlegende Strukturen wie die Rechtsstaatlichkeit vor Änderungen geschützt sind.
Darüber hinaus stellt die Bundesrepublik Deutschland sicher, dass die Staatsgewalt transparent agiert und an das Recht gebunden ist. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit etwa gewährleistet ein angemessenes Gleichgewicht zwischen staatlichem Handeln und individuellen Freiheiten. Dies sind essentielle Aspekte, die modernrechtliche Staatsauffassungen prägen und den Schutz der Menschenwürde in den Vordergrund rücken.
Der Vortrag von Dr. Carsten Günther stellt somit nicht nur eine Einladung zu einem vertieften Einblick in die Funktionsweise der Verwaltungsgerichte dar, sondern spiegelt auch die tiefen und entscheidenden Fragen der Rechtsstaatlichkeit wider, die seit jeher von zentraler Bedeutung für das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft sind. Seine Ausführungen werden sicherlich einen wichtigen Beitrag zur Diskussion über die Herausforderungen und Errungenschaften des deutschen Rechtsstaats leisten.