Für viele Unternehmen heißt es jetzt: Umdenken! Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EUPTD), die darauf abzielt, gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern zu gewährleisten, wird ein neuer Wind in die deutsche Wirtschaft getragen. Wie die neuesten Umfragen des German Business Panel zeigen, reagieren Unternehmen auf diese Herausforderungen jedoch ganz unterschiedlich. Diese Richtlinie gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, wobei besonders Firmen mit mehr als 100 Beschäftigten neue Berichtspflichten einführen müssen, um geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede offenzulegen. Der Druck, auf diese Veränderungen zu reagieren, ist also hoch – doch wie bereit sind die Unternehmen wirklich?

Die Umfrage brachte interessante Ergebnisse ans Licht: Über 800 Unternehmen wurden zu ihrer Haltung gegenüber den neuen Regelungen befragt. Tatsächlich sehen 37,1% der Befragten einen steigenden administrativen Aufwand, den sie auf sich zukommen sehen. Doch das ist nicht alles: Nur eine verschwindend geringe Mehrheit von 3,1% glaubt daran, dass die Richtlinie das bestehende Gender Pay Gap signifikant reduzieren wird. Ein weiteres Alarmzeichen zeigt sich in der Tatsache, dass lediglich 6,7% der Unternehmen planen, ihre Gehaltsstrukturen häufiger auf geschlechtsspezifische Unterschiede zu überprüfen. Besonders kritische Handelsstrukturen zeigen sich im Sozial- und Gesundheitswesen, wo der Gender Pay Gap bei fast 18% liegt. Hier ist die Bereitschaft zur Überprüfung der Gehaltsstrukturen enorm gering – nur 5% der Unternehmen haben dies in Betracht gezogen.

Vorbereitung auf die neuen Anforderungen

Ein wesentlicher Punkt ist, dass 26,8% der Unternehmen noch nie von der EU-Entgelttransparenzrichtlinie gehört haben und 52,2% sich nicht konkret mit den Anforderungen auseinandergesetzt haben. Diese Zahlen werden alarmierend, wenn man bedenkt, dass insbesondere kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten besonders wenig vorbereitet sind. Diese Unternehmen sind oft mit anderen Herausforderungen konfrontiert und haben somit das Nachsehen, wenn es um die Umsetzung der Richtlinie geht.

Der rechtliche Rahmen der EUPTD ist nach über 70-jährigen Bemühungen um geschlechtsunabhängige Entgeltgleichheit im EU-Vertrag und auch im deutschen Recht verankert, zum Beispiel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und im Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Die EUPTD schafft nun einen EU-weiten Rahmen zur Bekämpfung der Entgeltungleichheit und bringt durch umfassende Informationsrechte für Arbeitnehmer und Informationspflichten für Arbeitgeber frischen Wind in die Diskussion.

Der Weg zur Umsetzung

Interessanterweise befindet sich das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EUPTD in Deutschland noch im Gange. Das bestehende EntgTranspG wird novelliert, wobei eine bürokratiearme Umsetzung im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. Eine Kommission hat sich bereits mit der Ausarbeitung von Vorschlägen für die Umsetzung befasst und plant, bis Ende 2025 konkrete Vorschläge vorzulegen. Der erste Gesetzesentwurf für das novellierte EntgTranspG wird bis Ende des zweiten Quartals 2026 erwartet, jedoch wird die EUPTD nicht vor dem 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Zu den geplanten inhaltlichen Änderungen gehören die Anpassung der Bemessungsparameter für gleichwertige Arbeit, die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Entgeltauskunftsanspruchs auf Bewerber und Arbeitnehmer sowie die Einführung von Bußgeldsanktionen für Verstöße gegen das EntgTranspG. Ein klarer Blick auf diese Änderungen könnte für viele Unternehmen entscheidend sein – nicht nur für ihre eigene Wirtschaftlichkeit, sondern auch für eine gerechtere Bezahlung in der Gesellschaft.

Die Zeit drängt, und die Frage bleibt, ob die Unternehmen das nötige Händchen haben, um die Herausforderungen der EUPTD zu meistern. Nur die Zukunft wird zeigen, inwieweit sich der Wandel für die gesamte Branche positiv auswirken wird.

Für weitere Informationen zu diesem Thema, lesen Sie die detaillierten Stellungnahmen und Studien des German Business Panel sowie die umfassende Analyse von Deloitte.