Der AStA der Philipps-Universität Marburg kündigt zum 1. Oktober 2026 eine Haushaltssperre an. Der Vorstand begründet den Schritt mit personellen Engpässen und einem Studierendenparlament, das wiederholt nicht beschlussfähig war. Veröffentlicht wurde ein ausführliches Statement zur studentischen Selbstverwaltung am 22. September 2026.

Während der Sperre sollen nur notwendige Aufgaben erledigt werden. Alles, was nicht zu den Kernaufgaben zählt, bleibt zunächst liegen. Das kann Fachschaften und studentische Projekte direkt treffen: Auszahlungen, Finanzanträge, Beratungsangebote, die Unterstützung von Hochschulgruppen, Darlehen und die Bearbeitung bestimmter Härtefälle könnten eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Auch privat vorgestreckte Kosten für Orientierungswochen sollen Fachschaften zunächst nicht erstattet bekommen.

Zu wenige Menschen für zu viele Aufgaben

Aktuell sind drei Personen gewählte Vorstandsmitglieder. Eine weitere Person ist kommissarisch im Amt, arbeitet nach Angaben des AStA jedoch nicht mit und wird weiterhin bezahlt. Die übrigen Vorstandsmitglieder seien dadurch seit Monaten stark belastet. Alice Schaller, die seit Oktober 2025 im AStA-Vorstand ist, investiert nach eigenen Angaben 20 bis 30 Stunden pro Woche ehrenamtlich – neben Studium und Lohnarbeit.

Nachdem ein Vorstandsmitglied im September sein Studium beendet hat, soll der Vorstand ab Oktober faktisch nur noch aus zwei Personen bestehen. Vorgeschrieben sind mindestens vier Vorstandsmitglieder. Ein Rücktritt sei trotzdem keine Lösung, weil die Betroffenen anschließend weiterhin kommissarisch verantwortlich blieben. Entweder müssten zahlreiche Aufgaben wegfallen oder die verbliebenen Personen versuchten, alles gleichzeitig abzudecken. In der aktuellen Besetzung, so der AStA, sei das nicht möglich.

Viktoria Ehrke, die bis Ende September dem Finanzvorstand angehörte, hält für den tatsächlichen Arbeitsaufwand fünf bis sechs Personen für nötig. Als einziger Ausweg wird im Artikel die Exmatrikulation genannt. Ehrke macht mehrere Listen im StuPa dafür verantwortlich, ihrer übernommenen Verantwortung nicht mehr nachzukommen.

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Streit mit dem Studierendenparlament

Der AStA kritisiert das 31-köpfige Studierendenparlament – kurz StuPa – scharf: Es fehle an Beschlussfähigkeit, Posten würden verspätet besetzt, Referate abgewählt und seit mehr als einer Legislaturperiode kein vollständiger AStA-Vorstand gewählt. Verschiedene Kräfte im Parlament hätten über mehrere Legislaturen hinweg die Besetzung von Vorstands- und Referatspositionen verhindert oder verzögert. Die Bezeichnung „politisch motivierte Blockade“ ist dabei eine Einschätzung des AStA.

Für Beschlüsse muss mindestens die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend sein. Schon in der Legislaturperiode 2025/26 scheiterte der Haushalt in mehr als vier Sitzungen. Die erste Lesung fand im April statt, die Beschlussfassung war für Mai vorgesehen. Weil es dazu nicht kam, arbeitet der AStA weiterhin mit einer vorläufigen Haushaltsführung. Studentische Projekte können deshalb nur eingeschränkt finanziell unterstützt werden.

Die aktuelle Legislaturperiode endet laut Alice Schaller mit der Wahl eines neuen Vorstands. Sie kann sich vorstellen, noch eine weitere Legislaturperiode im AStA zu bleiben, um einen neuen Vorstand einzuarbeiten und eine geregelte Übergabe zu ermöglichen. Ob sich dafür genug Menschen finden, ist allerdings offen.

Oktober als nächste Bewährungsprobe

Der AStA will zunächst die konstituierende Sitzung des nach der Sommerwahl neu zusammengesetzten StuPa im Oktober abwarten. Grund für großen Optimismus sieht der Vorstand nicht. Laut Ehrke gibt es Überschneidungen mit Personen, die bereits in der vergangenen Legislaturperiode an keiner Sitzung teilgenommen hätten.

Sollte sich die Lage nicht grundlegend ändern, will der AStA seine Arbeit vorübergehend niederlegen. Voraussetzung für die Wiederaufnahme wären ein vollständiger Vorstand und arbeitsfähige Referate. Das Statement fordert zugleich die Studierenden auf, sich stärker in der studentischen Selbstverwaltung zu engagieren. Sonst bleibt am Ende zwar ein Gremium auf dem Papier – aber kaum jemand, der die Arbeit macht.

Was ein AStA normalerweise erledigt

Der Allgemeine Studierendenausschuss ist an den meisten deutschen Hochschulen das geschäftsführende und außenvertretende Organ der verfassten Studierendenschaft. Meist wird er vom Studierendenparlament gewählt. Üblicherweise besteht er aus einem oder mehreren Vorsitzenden sowie Referentinnen und Referenten für verschiedene Aufgabenbereiche; die Wahlperiode dauert meist ein Jahr, ebenso wie die des Studierendenparlaments.

In einem Parlamentssystem führt der AStA die laufenden Geschäfte, setzt parlamentarische Beschlüsse um und vertritt die Studierendenschaft nach außen. Zu seinen Angeboten gehören häufig Rechts- und Sozialberatung, Wohnungs- und Arbeitsvermittlung, vergünstigte Kopiermöglichkeiten, Schreibmaterialien, Internationale Studentenausweise (ISIC) und Verhandlungen über das Semesterticket. Manche AStA organisieren außerdem Sprachkurse, Tutorien oder Deutschkurse für internationale Studierende.

Die konkrete Struktur regelt die Satzung der jeweiligen Studierendenschaft. Zum üblichen Grundgerüst gehören Vorstand und Finanzreferat sowie Referate für Hochschulpolitik, Soziales, Kultur und Sport. Dazu kommen häufig Fachschaftsangelegenheiten, politische Bildung und Umwelt- beziehungsweise Ökologiefragen. Autonome Referate vertreten etwa ausländische Studierende, Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, Studierende mit Kindern oder klassistisch benachteiligte Studierende beziehungsweise studierende Arbeiterkinder. Solche Referate werden meist von den jeweiligen Gruppen direkt gewählt und verfügen teilweise über eigene Budgets.

Die ersten autonomen Referate entstanden in den 1970er- und 1980er-Jahren für Frauen sowie Lesben und Schwule. Teilweise sind auch Fachschafts- oder Sportreferate autonom organisiert. Kritiker verweisen auf mögliche Lücken bei der Finanzkontrolle und fragen, ob alle Aufgaben dieser Referate tatsächlich in den Zuständigkeitsbereich der verfassten Studierendenschaft fallen.

In Bayern und an vielen ostdeutschen Hochschulen gelten andere Bezeichnungen und Organisationsformen. In Sachsen und Sachsen-Anhalt übernimmt häufig ein Studentenrat, der StuRa, die Aufgaben von Studierendenparlament und AStA. An einigen kleinen Hochschulen wird der AStA direkt von den Studierenden gewählt; ein Parlament gibt es dort meist nicht. In solchen Einheitssystemen liegen Beschlussfassung und Ausführung in einem Organ.

Die Bezeichnung „Allgemeiner Studentenausschuss“ entstand Ende des 19. Jahrhunderts. Das „allgemein“ verwies auf den Anspruch nichtkorporierter Studierender, gegenüber studentischen Verbindungen vertreten zu werden. Nach dem Ersten Weltkrieg setzte sich der Begriff stärker durch, als Studierendenschaften in den meisten deutschen Ländern öffentlich-rechtlich anerkannt wurden.

Auch die Geschichte ist nicht frei von Reibung. In Baden-Württemberg gab es von 1978 bis 2012 keine verfasste Studierendenschaft. Der dortige AStA war dennoch ein Hochschulorgan aus studentischen Hochschulsenatsmitgliedern und weiteren Studierendenvertretern, allerdings nur für fakultätsübergreifende Studienangelegenheiten, soziale Förderung, geistige, musische und sportliche Interessen sowie überregionale und internationale studentische Zusammenarbeit zuständig. Ein allgemeinpolitisches oder vollwertiges hochschulpolitisches Mandat hatte er nicht. Parallel entstanden an einigen Hochschulen rechtlich nicht anerkannte „Unabhängige Studierendenschaften“. Die grün-rote Landesregierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann beschloss 2012 die Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft; zuvor hatten sich mehrere Hochschulleitungen dieser Forderung angeschlossen.

In Bayern regelt Artikel 27 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes die Studierendenvertretung. Studierende wirken dort auch ohne verfasste Studierendenschaft über jährlich gewählte Vertreter in Hochschulorganen mit. Eine frühere Experimentierklausel des Bayerischen Hochschulgesetzes erlaubte unabhängigen Studierendenschaften abweichende Strukturen. Einige Hochschulen führten deshalb teilweise Gremien mit der Bezeichnung AStA ein; mit Artikel 126 des BayHIG wurde die Klausel in Innovationsklausel umbenannt.

Öffentliche Kritik gab es wiederholt: wegen möglicherweise geringer demokratischer Legitimation bei niedriger Wahlbeteiligung, eines teilweise unsachgemäßen Umgangs mit Pflichtbeiträgen, der Verschwendung studentischer Gelder, unzureichender Kontrolle durch hohe Personalfluktuation und einer zu schwachen Rechtsaufsicht der Hochschulen. Konservative Gruppierungen wie der RCDS werfen einzelnen AStA regelmäßig parteipolitische Betätigung und die Verwendung studentischer Gelder dafür vor. Mehrfach beschäftigten solche Konflikte Verwaltungsgerichte; teilweise ergingen Entscheidungen gegen AStA und es wurden Ordnungsgelder verhängt. Mehrere AStA wiederum warfen dem