Am 1. Juni 2026 fand in Lüneburg eine zukunftsweisende Diskussion über die Rolle der Künstlichen Intelligenz (KI) im Rechtswesen statt. Im Rahmen des Lüneburger Rechtsgesprächs betonte Professor Dr. Johannes Beckhaus, dass die entscheidende Frage nicht mehr die nach dem «Ob», sondern dem «Wie» des KI-Einsatzes in der juristischen Praxis sei. Dies ist besonders relevant, da der Versand von Schriftsätzen ohne eine mehrstufige, KI-gestützte Qualitätsprüfung mittlerweile als kaum vorstellbar gilt. Beckhaus stellte fest, dass agentische Systeme zunehmend in der Lage sind, gesamte Arbeitsabläufe eigenständig zu koordinieren, was die Notwendigkeit unterstreicht, wie man diese Technologien sinnvoll in bestehenden Arbeitsprozesse integriert.

Die Entwicklungen im Rechtsmarkt sind rasant. Während Christian Hartz, Legal Engineer bei Wolters Kluwer, auf die tiefgreifenden Veränderungen hinweist, die durch neue Technologien vorangetrieben werden, sind die Prognosen über die künftige Gestalt des Rechtsmarktes alles andere als sicher. Fest steht jedoch, dass KI-Anwendungen nahezu sämtliche Bereiche juristischer Tätigkeit durchdringen werden. Die digitale Transformation bringt sowohl Herausforderungen als auch neue Möglichkeiten mit sich, die juristische Dienstleistungen revolutionieren könnte.

Die Rolle der Anwälte im KI-Zeitalter

Die Rolle der Anwält*innen verändert sich grundlegend. Sie sind nicht mehr nur für die Erstellung von Dokumenten und Verträgen zuständig, sondern müssen zunehmend den von KI generierten Output kritisch hinterfragen und validieren. Diese Entwicklung ist wichtig, da Daten und der Kontext der KI-Modelle entscheidend für die anwaltliche Wertschöpfung werden. Beckhaus und Professor Dr. Stefan Klingbeil wiesen darauf hin, dass Studierenden nahegelegt wird, sich frühzeitig mit KI-Technologien auseinanderzusetzen, um in der sich verändernden juristischen Berufswelt bestehen zu können.

Ein zentraler Aspekt der KI-Nutzung ist die Messbarkeit der Ergebnisse. Von der Effizienz der Prozesse bis zur Qualität der Ergebnisse und den dabei auftretenden Risiken müssen alle Dimensionen betrachtet werden. Hierbei wird Unternehmen geraten, strukturiert und systematisch vorzugehen. Der Einsatz von Metriken wird in den Vordergrund rücken, um eine gezielte Entwicklung und Bewertung von KI-gestützten Workflows zu ermöglichen.

Technologische Innovationen und Herausforderungen

Die technologischen Innovationen, die den Rechtsmarkt prägen, statistikrahmen dabei, dass die Adoptionsrate von KI in Unternehmen von 33 % im Jahr 2023 auf 75 % im Jahr 2025 gestiegen ist. Dennoch sind viele Bereiche des Hypes um KI noch nicht in der täglichen juristischen Arbeit angekommen. Aktuelle Anwendungen von KI umfassen unter anderem die automatisierte Vertragsprüfung und die KI-gestützte Rechtsprechungsanalyse. Diese Technologien versprechen Höhere Effizienz und eine schnellere Fallrecherche, bringen jedoch auch Herausforderungen wie Datenschutzfragen, die Objektivität von Algorithmen sowie ethische und rechtliche Bedenken mit sich.

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Die Verknüpfung fragmentierter Tools in umfassende Legal Workspaces könnte die Effizienz steigern und gleichzeitig die Qualität der Dienstleistungen verbessern. Dabei bleiben menschliche Juristen unerlässlich, um sicherzustellen, dass die KI-gestützten Systeme transparent und nachvollziehbar arbeiten. Die Diskussion um die neuen Technologien wirft somit nicht nur Fragen der Implementierung auf, sondern erfordert auch klare rechtliche Rahmenbedingungen.

Das Lüneburger Rechtsgespräch bot nicht nur einen Ausblick auf den aktuellen Stand der KI im Rechtsbereich, sondern lenkte auch die Aufmerksamkeit auf die erforderlichen Ausbildungsansätze, die zukünftige Juristen darauf vorbereiten, sich kompetent im Arbeitsumfeld der KI zu bewegen. Am 16. Juni 2026 wird die Reihe mit einem Vortrag von Professor Dr. Patrick Hilbert von der Universität Münster fortgesetzt, der das Thema „Gibt und braucht es eine Verwaltungsrechtstheorie?“ behandelt.