Der Bereich der Krankenhausstatistik ist essenziell für die Erfassung und Analyse der Gesundheitssysteme, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. UKSH berichtet darüber, dass die strukturierte Erfassung von Daten der Krankenhäuser und Rehabilitations­einrichtungen maßgeblich zu gesundheits­politischen Entscheidungen beiträgt. Diese Statistiken bieten dringende Einsichten in die personelle und sachliche Ausstattung, was für eine fundierte Gesundheitsversorgung unabdingbar ist.

Die Krankenhausstatistik kehrt zur dritten Erhebungsform zurück, die seit 1991 jährlich durchgeführt wird. Sie gliedert sich in drei Hauptteile: Grunddaten, Kostennachweis und Diagnosedaten, und umfasst zahlreiche Aspekte, die von der Verfügbarkeit medizinischer Geräte bis hin zu Personalverhältnissen reichen.

Wesentliche Elemente der Statistik

Die Grunddaten umfassen sowohl die sachliche als auch personelle Ausstattung der Krankenhäuser. Dazu zählen unter anderem die Anzahl der Betten, medizinische Großgeräte und die Verteilung von ärztlichem sowie nichtärztlichem Personal. Des Weiteren sind organisatorische Einheiten wie die verschiedenen Fachabteilungen von Bedeutung. Diese umfängliche Datenbasis ist notwendig für die Planung und Finanzierung von medizinischen Einrichtungen.

Laut Destatis müssen alle Krankenhäuser Nachweise über Sach- und Personalkosten erbringen. Die dazugehörigen Diagnosedaten umfassen wichtige Informationen wie Hauptdiagnose, Alter, Geschlecht, Behandlungsort und Fachabteilung. Diese umfassenden Datensätze werden seit 1993 von allen Krankenhäusern und seit 2003 auch von Rehabilitations­einrichtungen mit mehr als 100 Betten systematisch erfasst.

Relevanz und Zukunft der Krankenhausstatistik

Die Ergebnisse dieser jährlich durchgeführten Vollerhebung sind entscheidend für gesundheits­politische Entscheidungen, da sie als Datenbasis für die Planung der Gesundheitsversorgung dienen. Dies geschieht auf einer bundes­einheitlichen Rechts­grundlage, der Krankenhausstatistik-Verordnung, die 1991 in Kraft trat und über die Jahre hinweg mehrere Anpassungen erfuhr. Die Novellierung im Jahr 2001 sowie die geplanten Anpassungen ab dem Berichtsjahr 2018 zeigen die ständige Weiterentwicklung des Systems.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Ab 2018 wird die Erhebung von Personaldaten auf Basis von Einzeldatensätzen erfolgen, was eine noch differenziertere Betrachtung der Notfallversorgung und ambulanten Leistungen ermöglicht. Zudem wird seit 2020 eine separate Erfassung ausgewählter Daten nach Standorten eingeführt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt in der Regel 10 bis 12 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres, was eine zeitnahe Auswertung der Daten garantiert und die Qualität der Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern soll.