Am 26.09.2026 geht es an der Uni Münster um eine Frage, die im Alltag schnell zwischen Frühstück und Vorlesung untergeht: Wie sicher sind Nahrungsergänzungsmittel eigentlich? Wissenschaftler, Ärzte und Verbraucherschützer warnen vor erheblichen Qualitäts- und Sicherheitsproblemen – vor allem bei Produkten mit pflanzlichen, algen-, pilz- oder flechtenbasierten Inhaltsstoffen, den sogenannten „Botanicals“.

In einem Brief an die Bundesministerien für Landwirtschaft, Ernährung und Wirtschaft fordern die Fachleute strengere Regeln. Ihre Sorge: Verbraucher könnten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sein, ohne sie erkennen zu können. Andreas Hensel, Präsident der Gesellschaft für Phytotherapie und Leiter des Instituts für Pharmazeutische Biologie und Phytochemie an der Universität Münster, sagt, dass 2025 in Deutschland mehr als 30.000 Nahrungsergänzungsmittel registriert wurden. Die gesetzlichen Vorgaben bei dieser Registrierung seien unzureichend.

Anzeige statt Prüfung

Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich Lebensmittel, keine Arzneimittel. Sie enthalten etwa Vitamine, Mineralstoffe oder andere Stoffe und werden meist dosiert angeboten: als Kapseln, Pastillen, Tabletten und Pillen, in Pulverbeuteln oder als Flüssigampullen und Tropfflaschen. Arzneilich wirken dürfen sie nicht – und auch nicht den Eindruck erwecken, ein Arzneimittel zu sein.

Anders als Arzneimittel werden sie vor dem Inverkehrbringen nicht behördlich geprüft oder zugelassen. Hersteller müssen ihre Produkte lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, kurz BVL, anzeigen. Die Anzeige muss spätestens vor dem ersten Inverkehrbringen erfolgen. Sie ist allerdings keine Zulassung, keine Genehmigung und keine Bestätigung der Verkehrsfähigkeit; das BVL prüft das Produkt nicht auf Verkehrsfähigkeit.

Nach der Übermittlung können die angegebenen Daten als PDF heruntergeladen werden, außerdem kommt eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Eine weitere Mitteilung gibt es nicht. Ist die Anzeige erfolgt und sind alle lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt, darf das Produkt gleichzeitig in Verkehr gebracht werden. Das BVL leitet die Angaben an das zuständige Bundesministerium sowie an die obersten Landesbehörden weiter. Diese überwachen die Einhaltung der Vorschriften.

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Eine öffentlich zugängliche Liste aller angezeigten Mittel existiert nicht. Die BVL-Datenbank dient ausschließlich behördeninternen Zwecken; persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Auch die Eingangsbestätigung weist nur den Eingang der Anzeige nach. Sie ist keine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung. Einen Nachweis über die Registrierung der Produktrezeptur oder eine hervorgehobene Zutatenliste erstellt das BVL nicht.

Für die Sicherheit und die Einhaltung des Lebensmittelrechts bleibt der Lebensmittelunternehmer verantwortlich. Das gilt auch im Internet, auf Marktplätzen und im stationären Handel. Online-Händler müssen die Produkte beim BVL anzeigen und die Nahrungsergänzungsmittelverordnung sowie das allgemeine Lebensmittelrecht einhalten. Zusätzlich muss sich jeder Lebensmittelunternehmer nach der EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung bei der zuständigen Behörde registrieren lassen – meist im Rahmen der Gewerbeanmeldung mit dem Hinweis, dass Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

Wer ein Produkt bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat angezeigt hat, muss es in Deutschland als Zweitanzeige melden und Angaben zur ursprünglichen Anzeige machen. Mehr Papier also, aber keine automatische Sicherheitsprüfung.

Streit um Rohstoffe, Grenzwerte und Werbeversprechen

Hensel beschreibt eine Folge der derzeitigen Regelung: Landesuntersuchungsämter weisen auf Probleme hin, während Firmenanwälte auf eigene Analyseverfahren verweisen. Daraus entsteht häufig Streit. Die Unterzeichner des Briefes befürchten, dass Verbraucher dadurch Risiken ausgesetzt werden, die sie gar nicht bemerken.

Die Experten verlangen deshalb korrekte und verständliche Angaben von Herstellern und Vertriebsfirmen bereits bei der Anmeldung. Rohstoffe und Fertigprodukte sollen kontinuierlich mit anerkannten Analysemethoden geprüft werden. Außerdem müsse die Kontrolle irreführender Gesundheitsversprechen besser funktionieren. Die Schweiz, Frankreich und Belgien werden als Länder genannt, in denen strengere Dokumentationspflichten gelten.

Auf EU-Ebene dürfen bei Vitaminen und Mineralstoffen nur die Stoffe aus Anhang I der Richtlinie 2002/46/EG verwendet werden; erlaubt sind ausschließlich die dort in Anhang II genannten chemischen Formen. Andere zugesetzte Stoffe müssen im Einzelfall nach den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften bewertet werden – sicher muss das Produkt in jedem Fall sein.

Stoffe, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt wurden, gelten als neuartige Lebensmittel. Vor dem Inverkehrbringen benötigen sie eine Zulassung und werden anschließend in den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 aufgenommen. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 kann andere Stoffe verbieten, beschränken oder einer Prüfung unterwerfen. Bis zu einer abschließenden EU-Regelung gelten zusätzlich nationale Vorschriften. Für Pflanzen, Pflanzenteile, Pilze und Algen können Stofflisten des Bundes und der Länder als Orientierung bei der Einstufung dienen.

Verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln gibt es derzeit weder auf EU- noch auf nationaler Ebene. Das Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR, hat Empfehlungen erarbeitet. Rechtlich verbindlich sind sie nicht, Landesbehörden ziehen sie aber zur Bewertung heran. Auch die D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr können berücksichtigt werden; sie müssen nicht jeden Tag und nicht durch eine einzige Mahlzeit erreicht werden.

Für andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe bleibt eine Einzelfallprüfung nötig – und damit die Verantwortung des Lebensmittelunternehmers. Höchstgehalte können sich aus Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 oder bei zugelassenen neuartigen Lebensmitteln aus der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 ergeben.

Viele Produkte, wenig Kontrolle

Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband, vzbv, schrieben am 18. November 2025, die gesetzlichen Regelungen und Kontrollen böten gerade im Internethandel keinen ausreichenden Schutz vor unsicheren oder unwirksamen Produkten. Bei kontrollierten Nahrungsergänzungsmitteln werde laut dem Beitrag bis zu 80 Prozent beanstandet. Lebensmittelüberwachungsbehörden seien stark belastet und kontrollierten nicht alle Produkte vor Ort.

Das Netz macht die Sache nicht leichter. Der Zoll fertigte 2023 mehr als 413 Millionen Warensendungen und Pakete ab, weshalb überwiegend nur Stichproben möglich sind. Die Kontrolle des Internethandels bleibt wegen der großen Sendungsmengen unzureichend. Zugleich werden Mittel zunehmend über soziale Medien und Influencer beworben und verkauft. Das BVL wies im Dezember 2024 auf Gesundheitsgefahren durch Falschinformationen und Halbwahrheiten über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände in sozialen Medien hin.

Werbeaussagen stellen Nahrungsergänzungsmittel etwa als hilfreich für Immunsystem, Grippeschutz, Konzentration oder Schönheit dar. Die versprochene Wirkung ist laut Verbraucherzentralen häufig nicht nachgewiesen. Hoch dosierte Präparate oder mehrere gleichzeitig eingenommene Produkte mit denselben Nährstoffen können ernste Nebenwirkungen verursachen. Und dann liegt plötzlich ein ganzer Tagesbedarf auf dem Küchentisch, verteilt auf fünf bunte Dosen.

Bei ausgewogener und abwechslungsreicher Ernährung sind Nahrungsergänzungsmittel in der Regel nicht erforderlich. Für bestimmte Gruppen kann die Einnahme dennoch sinnvoll sein, etwa Vitamin B12 bei veganer Ernährung oder Folsäure während der Schwangerschaft.

Bereits vor der Bundestagswahl 2021 hatte der Bundestag einen Antrag der damaligen CDU/SPD-Koalition zum besseren Verbraucherschutz beschlossen. Die Verbraucherzentralen bewerteten ihn als unzureichend, um vor potenziell gesundheitsgefährdenden und unwirksamen Mitteln zu schützen. Auf EU-Ebene wurden 2024 und 2025 zwar einzelne Maßnahmen angestoßen, umfassende bessere Regelungen fehlen aber weiterhin. Die Zahl der Neuanzeigen beim BVL ist stark gestiegen.

Eine repräsentative forsa-Befragung vom Oktober 2024 zeigt, wie deutlich die Erwartung der Bevölkerung ist: 95 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus, Nahrungsergänzungsmittel vor dem Markteintritt auf ihre Sicherheit zu prüfen. Auch die 2022 vom BVL-Präsidenten Friedel Cramer geäußerte Einschätzung, dass für den gesundheitlichen Verbraucherschutz im Onlinehandel notwendige Regelungen und Instrumente fehlten, gilt laut Verbraucherzentrale weiterhin.

Was sich ändern soll

Gefordert werden altersabh