Dr. Philipp Overkamp hat seit April 2026 die Juniorprofessur für Öffentliches Recht und Energierecht am Institut für Berg- und Energierecht (IBE) der Ruhr-Universität Bochum inne. Seine Berufung folgt einer beeindruckenden Karriere, die ihn durch mehrere deutsche Städte führte, darunter Hamburg, Berlin, Karlsruhe und Münster. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität des Saarlandes, wo er die Stellenausschreibung für seine jetzige Position entdeckte. Mit seiner Expertise will Overkamp einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende leisten.
Aufgewachsen in Bottrop, ist Overkamp tief mit der Region verbunden. Seine Forschung konzentriert sich auf den sozialverträglichen Transformationsprozess im Kontext des Klimaschutzes. Er untersucht sowohl die grund- als auch die menschenrechtlichen Implikationen dieser Themen sowie die Umsetzung gesetzlicher Regulierungsziele. Dabei bringt er praktische Erfahrungen aus verschiedenen Anwaltskanzleien und seiner Zeit beim Bundesverfassungsgericht mit.
Interdisziplinärer Ansatz und Lehre
Besonders betont Overkamp die Bedeutung interdisziplinärer Zusammenarbeit. Er plant, von Anfang an Kontakte zu Fachabteilungen aus den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziologie zu suchen. Dies ist wichtig, da umfassende Transformationen wie der Klimawandel und die Digitalisierung die Gesellschaft vor große Herausforderungen stellen. Diese Entwicklungen erfordern ein rechtliches Framework, das dynamisch auf die gesellschaftlichen Veränderungen reagiert.
Im Sommersemester 2026 bietet Overkamp die Vorlesung „Recht der öffentlichen Versorgung“ an und hat die Verantwortung für die Betreuung von Studierenden im Hinblick auf das Staatsexamen übernommen. Mit seiner positiven Einstellung zu dem Campus und dem Architekturstil des Ruhrgebiets schafft er eine ansprechende Lernumgebung.
Wissenschaftlicher Werdegang
Overkamps akademische Laufbahn ist vielseitig. Er begann sein Jurastudium an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster, wo er 2015 sein erstes juristisches Staatsexamen ablegte. Im Anschluss war er Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School. Hier widmete sich Overkamp seiner Dissertation zu ökonomischen Anreizinstrumenten im Stromsektor.
Sein zweites Staatsexamen schloss er 2021 ab, gefolgt von einem Rechtsreferendariat mit Stationen beim Bundesverfassungsgericht und im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Nach dieser Zeit arbeitete er als Rechtsanwalt bei Chatham Partners LLP in Hamburg und war Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School für den Bereich „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“. Zudem war er an der Leuphana Universität Lüneburg tätig und führte zwischen 2022 und 2024 Forschungsarbeiten am Bundesverfassungsgericht durch.
Das interdisziplinäre Forschungsumfeld an der Leuphana Law School ist besonders darauf ausgerichtet, das Recht im Kontext gesellschaftlicher Transformationen zu analysieren. So wird nicht nur die reaktive Rolle des Rechts betrachtet, sondern auch, wie rechtliche Vorgaben gesellschaftliche Wandlungen prägen können. Die Mitglieder der Leuphana Law School sind in internationalen Forschungsverbänden aktiv und tragen zur Analyse des Rechts im Mehrebenensystem bei, das nationales, europäisches und internationales Recht sowie das Recht nichtstaatlicher Akteure umfasst, wie von der Leuphana Law School erörtert wird.
Insgesamt steht Overkamps Arbeit im Einklang mit den aktuellen Herausforderungen unserer Zeit und dem Ziel, den sozialen Zusammenhalt und die Nachhaltigkeit in der rechtlichen Gestaltung der Energiewende zu fördern. Er wird seine Forschungen und Lehren maßgeblich im Sinne einer positiven gesellschaftlichen Transformation vorantreiben.