Uni Mainz, 12.10.2026. Wer wissen möchte, ob ein Vorfahr in der NSDAP organisiert war, musste bislang oft tief in Familienpapieren und Archiven graben. Ein neues BILD-Tool soll diese Recherche nun erleichtern. Als Grundlage dienen unter anderem rund 12,7 Millionen digitalisierte NSDAP-Mitgliederkarten aus dem US-Nationalarchiv.

Die Karten stammen aus der zentralen Mitgliederkartei sowie aus Gau- und Ortsgruppenkarteien. Deshalb sind viele Personen doppelt erfasst. Nutzer können Namen, Ort und Geburtsdatum eingeben. Liefert die Suche einen Treffer, kann sie zusätzlich auf SA- und SS-Akten, Entnazifizierungsunterlagen, Zeitungen aus der NS-Zeit oder Porträtfotos aus der NSDAP-Kartei hinweisen.

Was das neue Tool leisten kann

Bei einem Treffer erstellt eine KI eine Zusammenfassung der Akte. Über einen Chat lassen sich außerdem Fragen zu Einträgen, Abkürzungen, Auszeichnungen oder zum Zeitpunkt des Parteieintritts stellen. Historische Dokumente und gefundene Karteikarten können heruntergeladen werden. Für Historiker Jürgen W. Falter liegt darin ein praktischer Vorteil: Künstliche Intelligenz könne umfangreiche Forschungsarbeiten deutlich beschleunigen.

Die Größenordnung der Kartei ist enorm. Am Ende des Zweiten Weltkriegs hatte die NSDAP etwa neun Millionen Mitglieder; ungefähr jeder zehnte Deutsche war Mitglied. In einer anderen Zählung werden für 1945 rund 8,5 Millionen Mitglieder genannt. Rund 20 Prozent der Mitgliederkartei sind verloren gegangen, erhalten und digitalisiert sind Karten von etwa 80 Prozent der Mitglieder.

Ein fehlender Karteikarteneintrag beweist deshalb nicht, dass eine Person kein NSDAP-Mitglied war. Überzeugte Nationalsozialisten konnten aus unterschiedlichen Gründen außerhalb der Partei bleiben. Bei häufigen Namen müssen Geburtsdatum und Geburtsort sorgfältig geprüft werden, sonst landet man schnell bei mehreren möglichen Personen. Auch die Akten selbst und die automatische Texterkennung können Fehler enthalten.

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Mit Entnazifizierungsakten ist ebenfalls vorsichtig umzugehen. Einstufungen als „entlastet“, „Mitläufer“ oder „minderbelastet“ schließen weder eine Beteiligung an Verbrechen noch eine Bereicherung an NS-Opfern aus. Sogenannte „Persilscheine“ wurden teilweise von ehemaligen Weggefährten beschönigend oder wahrheitswidrig ausgestellt. Ein Parteieintritt vor 1933 weist auf frühe Unterstützung der NSDAP vor der Machtübernahme hin; ein späterer Eintritt kann auch unter Druck oder aus Opportunismus erfolgt sein.

Online-Suche im US-Nationalarchiv

Seit Mitte März 2026 gibt es eine frei zugängliche Online-Suche nach NSDAP-Mitgliedern im Katalog der US-Nationalarchive. Die Sammlung umfasst mehr als 16 Millionen digitalisierte Objekte. Wegen des großen Interesses stiegen die Zugriffszahlen am 17. und 18. März 2026 laut US-Nationalarchiv um 925 Prozent. Die Server waren zeitweise überlastet, die US-Nationalarchive arbeiteten an technischen Verbesserungen.

Zu finden ist die Suche unter der Serie „Records Relating to Membership in the Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP)“:

Ein Antrag und ein Benutzerkonto sind dafür nicht nötig. Möglich sind Suchformate wie Nachname, Vorname, Vorname Nachname, „Nachname, Vorname“ oder „Vorname Nachname“. Wohnort, Geburtsjahr oder Geburtsdatum können ergänzt werden. Suchbegriffe in Anführungszeichen liefern mitunter bessere Ergebnisse, weil dann nach der gesamten Wortfolge gesucht wird. Ein Beispiel lautet: „Maier, Sepp“ „01.02.16“. Teilweise wurde das Datum auch als „1.2.16.“ erfasst.

Die Suche kann mehrere Anläufe verlangen. Ein fehlender Treffer beim ersten Versuch schließt eine Mitgliedschaft nicht aus. Die Ergebnisse führen nicht direkt zu einzelnen Mitgliederkarten, sondern zu digitalisierten Mikrofilmen; gelegentlich müssen Hunderte Mikrofilmseiten durchsucht werden. Ein Computer mit großem Bildschirm ist dafür, ganz ehrlich, angenehmer als das kleine Handy in der Straßenbahn. Namen kann die automatische Texterkennung falsch erfassen.

Die US-amerikanische Online-Suche zeigt außerdem nicht, ob eine Person Mitglied der Wehrmacht, der SA oder der SS war. Für Informationen über eine mögliche Mitgliedschaft oder Funktion in diesen Organisationen kann beim Bundesarchiv ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Recherche beim Bundesarchiv

Das Bundesarchiv besitzt die NSDAP-Mitgliederkartei im Original und in digitalisierter Form. Auskünfte können schriftlich oder digital beantragt werden; die einfache Auskunft ist kostenfrei, in der Regel wird eine digitale Kopie verschickt. Für eine Recherche zur NSDAP-Mitgliedschaft ist kein gesondertes Formular vorgesehen. Erforderlich ist der allgemeine Benutzungsantrag.

Benötigt werden ein ausgefüllter und unterschriebener Benutzungsantrag sowie sämtliche bekannten Daten der gesuchten Person. Idealerweise gehören dazu:

  • Name und Vorname
  • gegebenenfalls Geburtsname und Rufname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort, gegebenenfalls Wohnort
  • Sterbedatum

Antrag und Personendaten sind per E-Mail an berlin@bundesarchiv.de zu senden. Anhänge sollen nach Möglichkeit als PDF übermittelt werden. Cloudbasierte Dokumente sowie ZIP- und TAR-Dateien können aus Sicherheitsgründen nicht abgerufen werden.

Mindestens Name, Vorname und Geburtsdatum müssen bekannt sein. Fehlen diese Angaben, empfiehlt das Bundesarchiv, zunächst eigene Familienunterlagen zu prüfen oder Geburts- beziehungsweise Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt anzufordern. Eine Recherche ausschließlich nach einem Familiennamen ist in der Regel nicht möglich oder wenig zielführend, weil kein konkreter Personenabgleich erfolgen kann. Auch eine geografische Suche nach allen NSDAP-Mitgliedern eines Heimatortes ist nicht vorgesehen: Die personenbezogenen Bestände, einschließlich der Mitgliederkartei, sind in der Regel ausschließlich nach Namen verzeichnet.

Für jedes Benutzungsthema ist ein eigener Antrag nötig. Bei privater Familien- oder Ahnenforschung genügt allerdings ein Antrag, auch wenn mehrere Personen gesucht werden. Die Daten können auf einem separaten Beiblatt oder im Textfeld der E-Mail stehen. Weitere Angaben helfen bei der Identifizierung und bei der Weiterleitung an andere Stellen. Unterstützung beim Ausfüllen bietet der archivfachliche Dienst unter 030 18 77 70 11 47.

Rechtsgrundlage für die Nutzung von Archivgut ist das Bundesarchivgesetz (BArchG). Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 steht die Nutzung jeder Person auf Antrag zu. Im Benutzungsantrag wird unter anderem nach dem Benutzungszweck gefragt, vor allem dann, wenn Archivgut noch Schutzfristen nach § 11 BArchG unterliegt.

Gerettet, verfilmt, digitalisiert

Die NSDAP-Mitgliederkartei sollte bei Kriegsende vernichtet werden. Der deutsche Papierfabrikant Hanns Huber widersetzte sich dem Vernichtungsbefehl. Seine Fabrik sollte die Mitgliederkarten kurz vor Kriegsende vernichten; nachdem Huber ihre Bedeutung erkannt hatte, verzögerte er die Vernichtung. So blieb der überwiegende Teil der Kartei erhalten.

Die Unterlagen gelangten anschließend in das von der US-Armee eingerichtete Berlin Document Center. US-Behörden sicherten die Karteikarten auf Mikrofilm, später wurden diese Aufnahmen digitalisiert. 1994 übergab das Berlin Document Center die Originale an das Bundesarchiv. Seit 1996 werden die Unterlagen in der Bundesarchiv-Außenstelle Berlin-Lichterfelde aufbewahrt.

Eine frei zugängliche deutsche Online-Suche gibt es bislang wegen gesetzlicher Schutzfristen nicht: Sie laufen 100 Jahre nach der Geburt oder zehn Jahre nach dem Tod einer Person ab. Das Bundesarchiv plant, die gesamte Mitgliederkartei online zu stellen, sobald die Schutzfristen in den kommenden Jahren abgelaufen sind.

Falter sieht in der leichteren Zugänglichkeit eine Möglichkeit für Forscher und sachkundige Laien, historische Erkenntnisse besser zu überprüfen. Das Interesse ist jedenfalls da: Der Beitrag zur Online-Suche erschien erstmals am 22. März 2026 und wurde am 30. März 2026 aktualisiert. Manchmal beginnt die Familiengeschichte dabei