Heute, am 30. September 2026, hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur kurzfristigen Stabilisierung der Pflegekassen auf den Weg gebracht. Auch an der Universität Duisburg-Essen dürfte die Nachricht viele beschäftigen: Beiträge, Pflege im Alter und die Frage, wer das System künftig trägt, sind längst keine Themen mehr, die nur in Ministerien stattfinden.

Die umfassende Strukturreform der Pflegeversicherung bleibt allerdings vorerst liegen. Die Regierungskoalition einigte sich zunächst auf Sofortmaßnahmen. Gesundheitsökonom Prof. Jürgen Wasem hält das kurzfristig für einen wichtigen Erfolg. Das für 2027 erwartete Defizit der gesetzlichen Pflegeversicherung soll von rund sieben Milliarden auf etwa eine Milliarde Euro sinken. Ganz dicht ist das Loch damit aber nicht. Ohne weitere Schritte könnten die Pflegekassen bereits im zweiten oder dritten Quartal 2027 wieder zu geringe Einnahmen für ihre Ausgaben haben.

Was sich bei den Beiträgen ändern soll

Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll zum 1. Januar von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Außerdem ist vorgesehen, die monatliche Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro anzuheben. Nach Einschätzung Wasems könnten die höheren Beiträge Kinderloser rund drei Milliarden Euro einbringen – nahezu die Hälfte des für 2027 erwarteten Defizits. Eine allgemeine Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitragssatzes für alle Beschäftigten ließe sich dadurch vermeiden.

Die Mehrbelastung für Kinderlose sei verfassungsrechtlich begründet, sagt Wasem. Das Bundesverfassungsgericht habe vor mehr als zehn Jahren entschieden, dass Kinderlose höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen müssen. Eltern leisteten durch die Erziehung von Kindern einen Beitrag zur langfristigen Sicherung der Pflegeversicherung.

Für das Jahr 2026 gelten zunächst weiterhin die bisherigen Beitragssätze. Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt 3,6 Prozent, Beschäftigte und Arbeitgeber tragen grundsätzlich jeweils 1,8 Prozent. Im Gesetz, genauer in § 55 SGB XI, stehen zwar 3,4 Prozent; die aktuell geltenden 3,6 Prozent wurden jedoch zum 1. Januar 2025 per Rechtsverordnung festgesetzt.

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Kinderlose zahlen ab dem Monat nach ihrem 23. Geburtstag zusätzlich 0,6 Beitragssatzpunkte. Ihr Gesamtbeitrag liegt damit bei 4,2 Prozent, wobei das Mitglied den Kinderlosenzuschlag allein trägt. Eltern erhalten ab dem zweiten bis zum fünften Kind je 0,25 Beitragssatzpunkte Abschlag, solange das jeweilige Kind unter 25 Jahre alt ist.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. In Sachsen tragen Beschäftigte wegen des dort weiterhin geltenden Buß- und Bettags 2,3 Prozent, Arbeitgeber 1,3 Prozent; der Kinderlosenzuschlag kommt dort zusätzlich hinzu. Rentner zahlen den Pflegeversicherungsbeitrag aus der gesetzlichen Rente allein. Für Selbstständige, freiwillig Versicherte und privat Pflegeversicherte gelten eigene Regelungen.

Vom Kinderlosenzuschlag ausgenommen sind unter anderem Eltern, vor dem 1. Januar 1940 Geborene, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Grundsicherungsgeld. Wer Kinder hat und trotzdem den Zuschlag zahlt, sollte der Krankenkasse die Elterneigenschaft nachweisen. Eine rückwirkende Berücksichtigung ist möglich.

Entwurf, Zahlen und offene Rechnungen

Die ergänzenden Angaben zum geplanten Pflegeneuordnungsgesetz beruhen auf einem Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 und dem Stand vom 29. September 2026. Damals war der Entwurf noch nicht beschlossen. Sein Weg ins Kabinett war holprig: Die Kabinettssitzungen am 2., 16. und 23. September 2026 fanden ohne Beschluss zum PNOG statt. Ein Kabinettsbeschluss wurde zuletzt für den 30. September 2026 angestrebt. Eine erste Lesung im Bundestag wird frühestens im Herbst 2026 erwartet. Im weiteren Verfahren können sich Inhalte und Beitragshöhen noch ändern; ein Inkrafttreten ist für 2027 und die Folgejahre vorgesehen und hängt vom Gesetzgebungsverfahren ab.

Laut Entwurf soll der allgemeine Beitragssatz 2027 bei 3,6 Prozent bleiben. Die zusätzlichen Einnahmen sollen über Zuschläge und eine höhere Beitragsbemessungsgrenze kommen. Der Kinderlosenzuschlag war im Entwurf mit 0,7 Beitragssatzpunkten vorgesehen; erwartet wurden daraus rund 1,1 Milliarden Euro Mehreinnahmen im Jahr 2027.

Für einen beitragsfrei mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner sollte ein Zuschlag von 0,52 Beitragssatzpunkten gelten. Das hätte ab 2028 rund 350 Millionen Euro jährlich einbringen sollen. Die Beitragsbemessungsgrenze sollte außerdem angehoben und künftig an der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet werden. Erwartete Mehreinnahmen 2027: rund 1,6 Milliarden Euro.

Auch Minijobs waren Teil des Entwurfs. Arbeitgeber sollten erstmals Pflegeversicherungsbeiträge für geringfügig Beschäftigte zahlen: allgemein derzeit 3,6 Prozent, in Privathaushalten 1,5 Prozent. Den Beschäftigten sollte dafür nichts zusätzlich vom Lohn abgezogen werden. Erwartete Mehreinnahmen: rund 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2027. Wer Kinder hat und keinen beitragsfrei mitversicherten Partner, wäre beim Beitragssatz nach dem Entwurf grundsätzlich nicht zusätzlich betroffen gewesen.

Dann sind da noch die großen, ziemlich unbequemen Zahlen. Die Pflegeversicherung wurde zuletzt teilweise durch Darlehen aus dem Bundeshaushalt finanziert. Das Ministerium erwartete laut Entwurfsbegründung zusätzlichen Finanzbedarf von 11,2 Milliarden Euro für 2027 und 18,6 Milliarden Euro für 2028. Der seit 2024 ausgesetzte Bundeszuschuss soll auch 2028 ausgesetzt bleiben; für 2029 sind wieder 500 Millionen Euro vorgesehen.

Der GKV-Spitzenverband meldete für das erste Halbjahr 2026 ein Defizit von 770 Millionen Euro. Die Ausgaben stiegen um 11 Prozent, die Beitragseinnahmen nur um 3,9 Prozent. Für das Gesamtjahr 2026 erwartet der Verband ein Minus von 4,4 Milliarden Euro. Nach seiner Berechnung reichen die laufenden Einnahmen ab Oktober 2026 nicht mehr zur vollständigen Finanzierung der Pflegeleistungen; bis Jahresende könnten rund 500 Millionen Euro fehlen.

Der Bund gewährte der Pflegeversicherung 2025 ein Darlehen von 0,5 Milliarden Euro und 2026 eines von 3,2 Milliarden Euro. Nach geltendem Recht sollen diese Darlehen ab 2029 zurückgezahlt werden. Für 2027 kursieren unterschiedliche Finanzbedarfe: Der GKV-Spitzenverband nennt rund zehn Milliarden Euro, Gesundheitsminister Carsten Linnemann rund acht Milliarden Euro, die Entwurfsbegründung 11,2 Milliarden Euro. Die Zahlen beruhen auf unterschiedlichen Berechnungen und sind nicht unmittelbar vergleichbar.

Pflegende Angehörige und die große Reform

Geplante Kürzungen bei Rentenpunkten für pflegende Angehörige könnten entfallen. Sie waren im ersten Reformentwurf der früheren Gesundheitsministerin Warken vorgesehen. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte sich dagegen ausgesprochen. Am 23. August 2026 kündigte er an, die geplante Absenkung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zurückzunehmen.

Damit würde allerdings eine im Entwurf eingeplante Entlastung der Pflegeversicherung von 1,8 Milliarden Euro wegfallen. Wie diese Summe gegenfinanziert werden soll, ist offen. Auswirkungen auf die genannten Beitragssätze gäbe es erst nach einem Gesetzesbeschluss. Wasem meint, Kinderlose finanzierten damit indirekt den Erhalt der Rentenpunkte. Er wertet das als politisches Signal zur Stärkung der häuslichen Pflege – also jener Pflege, die oft zwischen Einkaufstaschen, Arztterminen und einer viel zu kurzen Nacht stattfindet.

Die langfristige demografische Herausforderung erwartet Wasem erst in zehn bis 20 Jahren, wenn die Babyboomer in ein stärker pflegebedürftiges Alter kommen. Im Vergleich zu den künftigen Belastungen sei das aktuelle Finanzierungsproblem noch relativ gering. Ein Pflegeheimplatz verursacht laut Artikel im Durchschnitt rund 3.500 Euro Eigenanteil pro Monat.

Eine Fachkommission soll Vorschläge für strukturelle Veränderungen im Pflegesystem erarbeiten. Linnemann zufolge könnte sie ihre Vorschläge Ende Januar 2027 vorlegen. Wasem bringt zur Entlastung jüngerer Generationen den Aufbau eines Kapitalstocks ins Spiel. Die erwirtschafteten Erträge könnten später zur Stabilisierung der Beiträge beitragen. In der Anfangs