In Stuttgart geraten zwei rivalisierende Gruppierungen immer wieder aneinander. Übergriffe, Schüsse, Gegenschläge. Die Polizei spricht von einer „Gewaltspirale“, die sie bislang nicht stoppen konnte. Seit Sommer 2022 wurden in der Stadt deutlich mehr als 20 Schießereien registriert – eine Zahl, bei der selbst erfahrene Einsatzkräfte vermutlich zweimal hinschauen.

Der Konflikt steht im Zentrum einer Debatte, die weit über Stuttgart hinausreicht. Die Berliner Wahl wird von Diskussionen über kriminelle Clanstrukturen begleitet. In Baden-Württemberg gibt es laut einem Bericht derzeit noch keine vergleichbaren Clanstrukturen. Fachleute warnen allerdings, dass im Land bereits Bedingungen für deren Entstehung vorhanden seien. Die Sicherheitsbehörden beschäftigen sich momentan mit anderen Problemen.

Schüsse, Handgranate und ein junger Kern

Im Juni 2023 wurde eine Trauergemeinde auf einem Friedhof mit einer Handgranate angegriffen. Zehn Menschen erlitten schwere Verletzungen. Ein Baum verhinderte laut dem Bericht vermutlich einen tödlichen Ausgang. Der Gedanke daran bleibt hängen: ein Friedhof, eine Trauerfeier, dann plötzlich Lärm, Splitter und Panik zwischen den Gräbern.

Nach Angaben der Polizei bestehen die Konfliktparteien aus zwei multiethnisch zusammengesetzten Gruppierungen. Eine kommt aus Stuttgart, die andere aus dem Stuttgarter Umland. Die meisten Mitglieder sind zwischen 18 und 28 Jahre alt. LKA-Chef Andreas Stenger schätzt die Gesamtzahl der Anhänger auf etwa 500 Personen. Ein großer Teil steht dem Gangster-Rap-Milieu nahe. Stenger beschreibt den Lebensentwurf der Banden mit den Worten „Crime as a lifestyle“.

Bandenkriminalität ist der Stuttgarter Polizei schon länger bekannt und wird nach ihren Angaben intensiv bekämpft. Das Ausmaß und die Geschwindigkeit der Eskalationen mit Straftaten und gegenseitigen Angriffen seien jedoch nicht absehbar gewesen. Mehrere Dienststellen arbeiten inzwischen in einem mehrstufigen Konzept zusammen, darunter das Landeskriminalamt Baden-Württemberg; zusätzlich wurden die Einsatzkräfte verstärkt.

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Eine akute Gefahr für die allgemeine Bevölkerung sieht die Polizei derzeit nicht. Gezielte Angriffe auf Personen außerhalb der beiden Gruppierungen seien bislang nicht festgestellt worden. Ganz vom Tisch ist die Sorge trotzdem nicht: Wegen der Waffen, die bei den Auseinandersetzungen eingesetzt werden, könne eine Gefährdung Unbeteiligter nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Warnung aus Baden-Württemberg

Der Blick nach Nordrhein-Westfalen zeigt, wie schnell solche Lagen die öffentliche Aufmerksamkeit bestimmen können. Der Artikel verweist auf einen Polizeieinsatz im Clan-Milieu im Jahr 2024. Für Baden-Württemberg gilt nach derzeitigem Stand: Vergleichbare Clanstrukturen gibt es noch nicht. Doch Experten sehen bereits Voraussetzungen, unter denen sie entstehen könnten.

Ihre Warnung ist ziemlich schlicht und gerade deshalb eindringlich: Wenn nicht rechtzeitig gehandelt werde, müsse die Gesellschaft später einen höheren Preis zahlen. Währenddessen haben die Sicherheitsbehörden im Land andere Baustellen auf dem Tisch. Stuttgart liefert allerdings schon jetzt ein Beispiel dafür, wie aus rivalisierenden Gruppen eine schwer kontrollierbare Spirale werden kann.

Was die Kriminalstatistik zeigt – und was nicht

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 des Bundeskriminalamts verzeichnet 5.508.559 Straftaten. Das sind 5,6 Prozent weniger als 2024, als 5.837.445 Fälle registriert wurden. Wird die Teillegalisierung von Cannabis berücksichtigt, beträgt der Rückgang 4,7 Prozent. Die Polizei ermittelte 2,05 Millionen Tatverdächtige, 5,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Aufklärungsquote lag bei 57,9 Prozent, nach 58,0 Prozent im Jahr 2024.

Die PKS erfasst Straftaten, die der Polizei bekannt geworden und abgeschlossen sind, einschließlich strafbarer Versuche sowie vom Zoll bearbeiteter Rauschgiftdelikte. Enthalten sind Angaben zu Tatverdächtigen aufgeklärter Fälle und zu Opfern bestimmter Delikte. Gezählt wird nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und der Abgabe an die Staatsanwaltschaft.

Das bedeutet zugleich: Das Dunkelfeld fehlt. Ebenso nicht enthalten sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte Steuer-, Finanz- und Aussagedelikte. Eine Statistik ist also kein vollständiges Abbild dessen, was passiert – eher das, was bis zum Schreibtisch der Behörden gelangt.

Bei Kindern sank die Zahl der Tatverdächtigen um 6,4 Prozent, bei Jugendlichen um 10,4 Prozent. Trotzdem stieg der Anteil der Kinder an allen Tatverdächtigen seit 2016 von 3,8 auf 4,6 Prozent im Jahr 2025. Tatverdächtige Kinder und Jugendliche sind überwiegend männlich.

Die Zahl der erfassten nichtdeutschen Tatverdächtigen ging gegenüber dem Vorjahr zurück. Bei Straftaten insgesamt, ohne ausländerrechtliche Verstöße, lag ihre Tatverdächtigenbelastungszahl weiterhin etwa 2,6-mal höher als die deutscher Tatverdächtiger. Gemeint ist damit die Zahl der ansässigen Tatverdächtigen je 100.000 Einwohner des jeweiligen Bevölkerungsanteils; Kinder unter acht Jahren werden nicht berücksichtigt.

Gewalt, Messer und digitale Verschiebungen

Die Gewaltkriminalität sank 2025 erstmals seit 2021: 212.335 Fälle wurden registriert, 2,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Tatverdächtigen ging um 2,6 Prozent zurück. Zur Gewaltkriminalität zählen unter anderem Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub sowie gefährliche und schwere Körperverletzung. Einfache Körperverletzung gehört nicht dazu, wird in der PKS aber separat erfasst.

Am häufigsten lagen die Tatorte an sonstigen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen – 28,9 Prozent –, gefolgt von Wohnungen mit 22,7 Prozent. Bei den Tatverdächtigen sanken die Zahlen der Jugendlichen um 7,4 Prozent und der Zuwanderer um 7,2 Prozent. Bei Kindern gab es dagegen einen Anstieg um 3,3 Prozent. Die Tatverdächtigenbelastungszahl nichtdeutscher Tatverdächtiger war etwa viermal so hoch wie die deutscher Tatverdächtiger; die höchsten Belastungszahlen wiesen männliche Jugendliche auf.

Bei Messerangriffen zeigt die Kurve in die andere Richtung: 29.243 Fälle bedeuten ein Plus von 0,8 Prozent. Ihr Anteil an der Gewaltkriminalität blieb mit 7,0 Prozent nahezu unverändert und sank um 0,2 Prozentpunkte. Bedrohungen mit einem Messer stiegen um 9,5 Prozent auf 13.748 Fälle. Gerade in einer Stadt, in der seit Sommer 2022 mehr als 20 Schießereien bekannt wurden, liest sich das nicht wie eine Randnotiz.

Die PKS registrierte außerdem 131.335 Sexualdelikte, 2,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und besonders schwere sexuelle Übergriffe kamen auf 14.454 Fälle – ein Plus von 8,5 Prozent. Die Zahl der Vergewaltigungen nach § 177 Abs. 6–8 StGB ist seit 2018 um rund 71,7 Prozent gestiegen. Beim sexuellen Missbrauch von Kindern nach §§ 176–176e StGB wurden 772 Fälle gezählt, 4,7 Prozent mehr. Die Verbreitung pornografischer Inhalte nahm um 2,7 Prozent auf 1.573 Fälle zu.

Bei Vergewaltigungen und vergleichbaren Delikten stammten die Tatverdächtigen überwiegend aus dem sozialen Nahfeld, etwa aus dem Kreis von Freunden, Bekannten oder ehemaligen Partnern. Für langfristige Entwicklungen nennt das BKA mehrere mögliche Faktoren: Gesetzesänderungen 2016 und 2021, digitale Entwicklungen, verändertes Medienverhalten, höhere Mobilität, mehr Begegnungsmöglichkeiten sowie eine gestiegene Sensibilisierung und Anzeigebereitschaft.

Im Zusammenhang mit Kinderpornografie wurden 41.677 Straftaten registriert, 2,7 Prozent weniger, aber weiterhin auf hohem Niveau. Jugendpornografie nahm um 19,9 Prozent auf 11.515 Fälle zu. Das National Center for Missing and Exploited Children übermittelte dem BKA 2024 mehr als 200.000 Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen; mehr als die Hälfte davon war nach deutschem Recht strafbar. Die Hinweise stammen von Internetdienstleistern, die Inhalte automatisiert scannen.

Nach dem Auslaufen der Interimsregelung zur sogenannten CSA-Verordnung am 3. April 2026 wird mit weniger Hinweisen an die Strafverfolgungsbehörden gerechnet. Internetanbieter in der EU dürfen Nutzerdaten künftig voraussichtlich nicht mehr aktiv nach entsprechendem Bild- und Videomaterial durchsuchen.

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