Am 28. April 2026 besuchte eine Delegation des Schwerpunkts Arbeitsrecht der Bucerius Law School (BLS) das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Der Anlass war die mündliche Verhandlung über die Zulässigkeit tariflicher Mehrarbeitszuschläge im Einzelhandel, insbesondere im Kontext des Manteltarifvertrags Thüringen. Diese Thematik ist besonders relevant, da das BAG am 26. November 2025 bereits eine richtungsweisende Entscheidung fällte, die die Rechte von Teilzeitbeschäftigten bei Überstunden stärkt. Das Gericht bestätigte seine vorherige Rechtsauffassung und stellte fest, dass kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten nach § 4 I TzBfG gegeben ist.

Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Vergütung von Teilzeitkräften. So dürfen Überstundenzuschläge nicht erst ab dem Überschreiten der Vollzeit-Wochenarbeitszeit gezahlt werden, wie jura.cc berichtet. Der Kläger, ein Teilzeit-Lagerarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30,8 Stunden, hatte argumentiert, rechtlich auch für Überstunden einen Zuschlag zustehen zu haben, da er die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritt. Das BAG entschied daraufhin, dass die vorherige tarifliche Regelung diskriminierend ist und wies die Sache zur weiteren Klärung an das Landesarbeitsgericht Thüringen zurück.

Wichtige Diskussionen und zukünftige Schritte

Im Rahmen des Besuchs nahm die BLS-Delegation an einem Fachgespräch zwischen der Präsidentin des BAG, Inken Gallner, und Richtern der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit teil. Auch Dr. Andrea Baer, Präsidentin der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit, war anwesend. Stephanie Rachor, Vorsitzende Richterin am BAG und Lehrbeauftragte an der BLS, führte die Gruppe durch die Institution und beantwortete zahlreiche Fragen.

Prof. Dr. Matthias Jacobs von der BLS plant, im Auftrag des betroffenen Arbeitgebers eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil zu erheben. Dies zeigt, wie stark die Kontroversen um die Rechte von Teilzeitbeschäftigten sind und wie Unternehmen die neuen Regelungen umsetzen werden müssen. In Deutschland leisten Teilzeitkräfte häufig Überstunden, und es ist wichtig, dass sie ihre Rechte kennen und entsprechend handeln, um Diskriminierung zu vermeiden.

Praxisrelevanz und Auswirkungen

Das Urteil vom November 2025 hat grundlegende Bedeutung für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da es viele Teilzeitkräfte, oft Frauen, betrifft. Teilzeitbeschäftigte haben die gleichen gesetzlichen Rechte wie Vollzeitarbeiter hinsichtlich ihrer Arbeitszeit und Pausen, zum Beispiel wie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Arbeitgeber sind gefordert, ihre Arbeits- und Tarifverträge auf diskriminierende Klauseln zu überprüfen und müssen dafür sorgen, dass Überstunden von Teilzeitkräften korrekt erfasst werden.

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Teilzeitkräfte werden angehalten, ihre Überstunden schriftlich zu dokumentieren und rechtzeitig Ansprüche geltend zu machen. Die Nummerierung der Überstunden muss klar sein, da sie über das vertraglich vereinbarte Maß hinausgehen. Arbeitgeber sollten daher transparent mit Arbeitszeiten umgehen, um eine faire Behandlung aller Beschäftigten gewährleisten zu können. Informationen und Unterstützung bieten auch Gewerkschaften und Betriebsräte, die Teilzeitkräfte bei der Wahrnehmung ihrer Rechte hilfreich zur Seite stehen können, wie rechtsberaterdeutschland.de betont.