Auf einer Studienmesse an der TU Berlin wandte sich eine junge Geflüchtete an die Studienberatung. In ihrem Herkunftsland hatte sie die Schule als Klassenbeste abgeschlossen und ein Studium mit Bestnoten begonnen. Dann zwang sie ein Bürgerkrieg zur Flucht nach Deutschland.

Ihre Bildungsunterlagen waren durch die Flucht unvollständig, die bisherigen Qualifikationen wurden nur teilweise anerkannt. Aus dem begonnenen akademischen Weg wurde eine Sackgasse. Notgedrungen begann die junge Frau eine Ausbildung zur Pflegefachkraft. Sie empfand ihre berufliche Situation als mögliche Endstation und war enttäuscht, dass ihre bisherigen Leistungen in Deutschland kaum berücksichtigt wurden.

Wenn Anerkennung zur Hürde wird

Barış Ünal, Leiter der Allgemeinen Studienberatung und Flüchtlingsbeauftragter der TU Berlin, berichtet von ähnlichen Fällen. Junge geflüchtete Frauen hätten in ihrer Heimat gute Leistungen erzielt, landeten nach einer unzureichenden Anerkennung ihrer Vorbildung aber häufig in Pflegeberufen. Männer würden teilweise Gabelstaplerscheine erwerben, statt ein bereits begonnenes Hochschulstudium fortzusetzen.

Ünal zufolge könnten fehlende Qualifikationen oft nachgeholt werden – vor allem dann, wenn der bisherige Bildungsweg klar auf ein Hochschulstudium ausgerichtet war. Als mögliche Ursachen nennt er mangelnde Anerkennung, unzureichende Information und Beratung sowie eine unpassende Arbeitsmarktsteuerung. Entscheidungen aus gefühlter Ausweglosigkeit seien selten langfristig erfolgreich.

Die Verfahren zur Anerkennung fluchtbedingt unvollständiger Bildungsbiografien sind heute weiterentwickelt. Bei Geflüchteten aus Syrien und Afghanistan waren sie vor etwa zehn Jahren noch komplex und teilweise neu zu entwickeln. Bei ukrainischen Geflüchteten gelang der Einstieg oder Wiedereinstieg ins Studium später deutlich reibungsloser.

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Auch auf Länderebene war die praktische Umsetzung des Hochschulzugangs zunächst uneinheitlich. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. November 1985 regelte nur den indirekten Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung. Er galt für Studieninteressierte, die aus politischen Gründen den erforderlichen Bildungsnachweis im Original oder als beglaubigte Kopie nicht vorlegen konnten.

Neue Regeln für fehlende Nachweise

Am 3. Dezember 2015 wurde dieser Beschluss ersetzt. Die neue Regelung definiert den Kreis der Begünstigten genauer und sieht ein Verfahren auch dann vor, wenn Nachweise über die behauptete Hochschulzugangsberechtigung vollständig fehlen. Geregelt werden außerdem die Berücksichtigung indirekter Nachweise, die Ermittlung einer Durchschnittsnote im Nachweisverfahren und die Studierendenmobilität.

Wie schon der Beschluss von 1985 berücksichtigt die Regelung Studieninteressierte, die aus politischen Gründen an einem erforderlichen Hochschulaufnahmeverfahren gehindert waren oder noch gehindert sind. Der vollständige Titel lautet: „Hochschulzugang und Hochschulzulassung für Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können“. Das Dokument liegt auch als englische Arbeitsübersetzung vor.

Ünal warnt davor, Arbeitsmarktbedürfnisse durch zusätzliche Hürden für ohnehin benachteiligte Menschen zu erfüllen oder ihnen alternative Bildungswege vorzuenthalten. Die Pflegebranche brauche mehr Attraktivität durch Anerkennung, bessere Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung. Ein Gabelstaplerschein kann schnell erworben sein – eine verlorene Bildungsbiografie lässt sich nicht so einfach nachreichen.

Ein zweiter Anlauf an der TU Berlin

Das Gaststudium „In(2)TU Berlin“ wurde vor mehr als zehn Jahren eingerichtet. Es soll Menschen mit fluchtbedingt unvollständigen Unterlagen frühzeitig an ein Fachstudium heranführen: den Kontakt zur akademischen Welt halten, sprachliche Voraussetzungen erwerben und bürokratische Anforderungen für ein Studium erfüllen.

Für die junge Frau gibt es nun am Studienkolleg der TU Berlin die Möglichkeit, ihre Hochschulreife nachzuweisen und fehlende Sprachkenntnisse zu erwerben. Mit 25 Jahren kann sie dadurch zwischen verschiedenen beruflichen Wegen wählen. Nicht alles ist damit erledigt, klar. Aber die Tür ist wieder da – und sie muss nicht länger so tun, als wäre die Pflegeausbildung die einzige Möglichkeit.