Wer in Leipzig am Wasserhahn steht, hört vielleicht erst einmal das vertraute Knacken alter Rohre, dreht den Hahn auf und füllt den Kaffeekocher. Für viele ist das Wasser damit erledigt. Andere stellen noch einen Filter dazwischen – gegen Kalk, für weicheres Wasser oder, weil Tee und Kaffee dann besser schmecken sollen. Die Verbraucherzentrale hat geprüft, ob solche Geräte aus hygienischen Gründen überhaupt nötig sind. Ihre Antwort fällt nüchtern aus: Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz wird regelmäßig überwacht und ist grundsätzlich schadstoffarm.

Behauptungen von Herstellern, Leitungswasser sei mit Schadstoffen belastet und müsse deshalb gefiltert werden, hält die Verbraucherzentrale für übertrieben. Auch Kleinkinder und kranke Menschen benötigen demnach kein gefiltertes Wasser. Ein Filter kann trotzdem praktisch sein, etwa wenn weniger Kalk im Wasserkocher landen soll. Aus einem Komfortprodukt wird aber nicht automatisch ein Gesundheitsschutz.

Wenn der Filter selbst zum Problem wird

Unsachgemäß betriebene Wasserfilter können sogar zur Gesundheitsgefahr werden. Steht Trinkwasser zu lange im Behälter, kann es verkeimen. Alte oder nicht regelmäßig gewechselte Filter begünstigen Keime ebenfalls. Das klingt banal, ist im Alltag aber schnell passiert: Die Kanne steht über Nacht auf der Küchenzeile, am nächsten Morgen wird nur kurz nachgefüllt.

Für eine sichere Nutzung empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Bedienungsanleitung zu beachten, die Filterkartusche regelmäßig zu wechseln und den Filter regelmäßig zu reinigen. Gefiltertes Wasser sollte im Kühlschrank aufbewahrt werden, damit es nicht verkeimt. Mechanische Partikelfilter direkt hinter der Wasserzähleranlage sind davon zu unterscheiden: Sie gelten laut Bericht als sinnvoll und sind nach DIN 1988 vorgeschrieben.

Die Werbeaussage „Leitungswasser ist nicht so gut wie behauptet“ hält einem Faktencheck nicht stand. Leitungswasser in Deutschland wird regelmäßig streng kontrolliert, die Verbraucherzentrale bezeichnet seine Qualität als sehr gut. Die geltenden Grenzwerte seien ausreichend.

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Auch Legionellen machen einen Haushaltsfilter nicht plötzlich zur Wunderwaffe. Dass Leitungswasser krank machende Keime wie Legionellen enthält, ist aufgrund der Überwachung sehr unwahrscheinlich. Treten solche Keime auf, deutet das auf ein Hygieneproblem im Rohrleitungsnetz hin – und ein Filter im Haushalt behebt dieses Problem nicht.

Medikamentenspuren können im Trinkwasser zwar nachweisbar sein. Die Mengen liegen laut Verbraucherzentrale jedoch etwa tausendfach unterhalb jener Konzentrationen, die im menschlichen Körper eine Wirkung entfalten könnten. Nach aktuellem wissenschaftlichem Stand ergibt sich daraus keine konkrete Gesundheitsgefahr. Überschreitungen des Nitratgrenzwerts sind sehr selten; die meisten Wasserversorger unterschreiten den Grenzwert deutlich.

Mit „Entschlackung“ wird ebenfalls gern geworben. Wissenschaftlich belegte „Schlacken“ gibt es nicht, also kann ein Filter ihre Beseitigung auch nicht unterstützen. Und wer Blei aus alten Leitungen entfernen möchte, sollte sich nicht auf einen Wasserfilter verlassen. Gebäude, die nach 1973 errichtet wurden, verfügen laut Artikel nicht über Bleirohre. Bei älteren Häusern sollte das Leitungswasser auf Blei untersucht werden.

Ungefiltertes Wasser ist in Deutschland aufgrund seiner Qualität nicht als Ursache für Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs anzusehen. Aussagen über „Harmonisierung“, „Vitalisierung“, „Levitation“, „Energetisierung“ oder „Transformation“, durch die Wasser angeblich in einen natürlichen Zustand zurückversetzt werde, stuft die Verbraucherzentrale als pseudowissenschaftlich und wissenschaftlich nicht belegt ein.

Was Grenzwerte tatsächlich bedeuten

Wie gesundheitliche Risiken bewertet werden, zeigt ein Blick auf das Umweltbundesamt. Stand der dortigen Informationen ist der 20.01.2026; im Mittelpunkt steht die Ableitung toxikologisch begründeter Trinkwasserleitwerte, kurz LWTW. Die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 regelt 56 Parameter und muss in Deutschland durch die Trinkwasserverordnung umgesetzt werden. Nationale Parameterwerte dürfen nicht weniger streng sein als die EU-Vorgaben. Zusätzliche Parameter sind möglich, wenn das zum Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich ist.

Auch Stoffe, die gesetzlich nicht geregelt sind, müssen gesundheitlich bewertet werden. Bei unvollständigen toxikologischen Daten nutzt das UBA einen gesundheitlichen Orientierungswert, den GOW. Er ist vorsorgebasiert und enthält Sicherheitsfaktoren. Bei umfassender Datenlage wird ein Trinkwasserleitwert, der LWTW, nach international anerkannten Regeln und gefährdungsbasiert abgeleitet. Je nach Wirkmechanismus, etwa Gentoxizität oder endokriner Wirkung, können GOW zwischen 0,01 und 3,0 µg/l liegen. Wird die toxikologische Datenlücke geschlossen, kann ein GOW durch einen LWTW ersetzt werden.

Auf Anfrage von Gesundheitsbehörden oder Wasserversorgern bewertet das UBA Stoffe im Trinkwasser ab mehr als 0,1 µg/l sowie neu in Trinkwasserressourcen auftretende Stoffe. Daraus leitet es einen GOW oder LWTW ab. Die Werte dienen den Überwachungsbehörden als Grundlage für weitere Maßnahmen, werden in UBA-Listen veröffentlicht und den obersten Landesbehörden sowie Wasserverbänden vorab zur Kenntnis gegeben.

Die LWTW-Ableitung läuft in drei Schritten:

  1. Die toxikologischen Daten werden bewertet und Sicherheitsfaktoren werden festgelegt.
  2. Die tolerierbare tägliche Aufnahme, gegebenenfalls die tolerierbare wöchentliche Aufnahme, wird berechnet.
  3. Aus diesen Angaben wird der Trinkwasserleitwert berechnet.

Dafür braucht das UBA möglichst nach OECD- oder anderen internationalen Standards erhobene Daten zu Gentoxizität, Kanzerogenität, Neurotoxizität, Reproduktionstoxizität, sensibilisierenden und reizenden Eigenschaften, akuter Toxizität, subchronischer und chronischer organspezifischer Toxizität sowie schädlichen endokrinen Wirkungen. Bewertet werden unter anderem Methodik, Gruppengröße und die Einhaltung internationaler Standards.

Als Ausgangspunkt, dem Point of Departure oder POD, gilt der empfindlichste beobachtete schädliche Effekt. Ein LOAEL ist die niedrigste Dosis mit beobachtetem schädlichem Effekt, ein NOAEL die höchste Dosis ohne beobachteten schädlichen Effekt – dieser wird bevorzugt. Fehlt ein NOAEL, kann aus einem LOAEL ein hypothetischer NAEL abgeleitet werden. In begründeten Fällen sind auch LOEL oder NOEL möglich. Unterschiede zwischen den Geschlechtern werden berücksichtigt; maßgeblich ist das empfindlichere Geschlecht.

Ein Beispiel macht die etwas sperrigen Begriffe greifbarer: Verursacht ein Stoff bei Ratten nach zweijähriger Exposition ab 100 mg/kg Körpergewicht Leberschäden, liegt der POD für diesen Effekt bei 100 mg/kg Körpergewicht.

Aus dem POD wird mit Sicherheitsfaktoren die lebenslang tolerierbare tägliche Aufnahme, der TDI, berechnet. Die Faktoren berücksichtigen Unterschiede zwischen Tier und Mensch, besonders empfindliche Menschen wie Kinder, Schwangere oder Kranke, unvollständige oder kleinere Studien, eine kurze Studiendauer, besonders schwere Wirkungen wie Kanzerogenität und die Extrapolation von einer LOAEL auf eine NOAEL. Bei Tierversuchsdaten wird der Faktor für empfindliche Menschen immer angewandt; bei repräsentativen epidemiologischen Daten kann er entfallen.

Die einzelnen Faktoren werden multipliziert. Ein Gesamtfaktor über 1.000 erfordert eine Erweiterung oder Verbesserung der Datenbasis. In einem Beispiel beträgt der POD 100 mg/kg Körpergewicht pro Tag. Der Interspeziesfaktor liegt bei 10, der Intraspeziesfaktor bei 10 und der LOEL-zu-NOEL-Faktor ebenfalls bei 10. Gesamtfaktor: 1.000. Daraus ergibt sich TDI = 100 / 1.000 = 0,1 mg/kg Körpergewicht pro Tag.

Der TDI bezeichnet die Stoffmenge, die ein Mensch nach Definition lebenslang, also über 70 Jahre, täglich aufnehmen kann, ohne dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Neben Trinkwasser können Stoffe über Nahrung, Atemluft und seltener über Hautkontakt aufgenommen werden. Deshalb wird der TDI auf die verschiedenen Aufnahmewege verteilt. Diese Aufteilung heißt Allokation.

In Deutschland gelten grundsätzlich die Standardannahmen: Nahrung 90 Prozent, Trinkwasser 10 Prozent und Atemluft 1 Prozent. Rechnerisch ergeben diese Standardwerte 101 Prozent, was als vernachlässigbar gilt. Die WHO hat den Standardanteil für Trinkwasser in ihrer 4. Auflage der Leitlinien von 10 auf 20 Prozent erhöht; bestehende Werte sollen schrittweise bei Neubewertungen angepasst werden.