Am 20. April 2026 stehen an der Bauhaus-Universität Weimar wichtige Wahlen an. Wahlberechtigt sind alle immatrikulierten Mitglieder der Universität. Diese müssen im Wahlverzeichnis eingetragen sein, um aktiv und passiv wählen zu dürfen. Eine Besonderheit dieser Wahlen ist, dass der Stichtag für die Eintragung im Wahlverzeichnis der 20. April 2026 ist. Wer nach dem 10. Arbeitstag vor der Offenlegung des Wahlverzeichnisses seine Immatrikulation oder Rückmeldung vornimmt, verliert sein Wahlrecht. Studierende, die mehreren Fakultäten angehören, üben ihr Wahlrecht in der Fakultät aus, die ihnen zugeordnet ist. Eine Änderung dieser Zuordnung kann bis zur Schließung des Wahlverzeichnisses beim Wahlamt beantragt werden, wobei der Wahlvorstand die Entscheidung darüber trifft.
Eine wichtige Gremienwahl betrifft den Beirat für Gleichstellungsfragen. Für diesen Beirat sind ausschließlich weibliche Studierende wählbar, die während der Universitären Gremienwahlen gewählt werden. Der Gleichstellungsbeirat hat das Ziel, die Gleichstellungsbeauftragten zu unterstützen und die Gleichberechtigung gemäß den Vorgaben des Thüringer Hochschulgesetzes zu fördern. Dies umfasst die Chancengleichheit von Frauen und Männern an der Universität sowie die Entwicklung neuer Ansätze für moderne Gleichstellungspolitik.
Wahlverfahren und Gremien
Aktiv wahlberechtigt für den Assistent*innenrat sind Beschäftigte, die am Wahltag als Assistent*innen tätig sind. Diese Personen erbringen unterstützende Dienstleistungen in der Forschung und Lehre und tragen dazu bei, dass Studierende in Tutorien angemessen betreut werden. Das Wahlverzeichnis der Assistent*innen wird kontinuierlich aktualisiert und ist während der Wahlvorbereitung einsehbar.
Besonderes Augenmerk legen die Wahlvorstände darauf, den Frauenanteil in den Gremienvertretungen zu erhöhen. Wahlverzeichnisse werden vom 20. bis 27. April 2026 im Wahlamt einsehbar sein, wobei eine Anmeldung erforderlich ist. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Korrektheit der Eintragung telefonisch zu überprüfen. Ein Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis kann ebenfalls beim Wahlamt eingelegt werden, wobei das Wahlverzeichnis bis zum 27. April korrigierbar bleibt.
Chancengleichheit und Vielfalt
Die Herausforderungen im Bereich der Gleichstellung sind nicht neu, insbesondere nicht im deutschen Hochschulsystem. Studien zeigen, dass der Frauenanteil in Deutschland zwar durchweg gut ausgebildet ist, jedoch mit steigender akademischer Karriereleiter abnimmt. Diese Entwicklung ist als „Leaky Pipeline“ bekannt. Der Anteil von Frauen in verschiedenen akademischen Positionen zeigt dies deutlich: Doktorandinnen machen 46%, Habilitandinnen 36% und Professorinnen nur 29% aus.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat sich einen ehrgeizigen Plan gesetzt, um dieser Ungleichheit entgegenzuwirken. Zu den Initiativen gehört das Professorinnenprogramm, das darauf abzielt, den Frauenanteil in akademischen Führungspositionen zu erhöhen. Die vierte Programmphase, die 2023 begann, soll mit insgesamt 320 Millionen Euro bis 2030 gefördert werden.
Zusätzlich setzt sich das BMFTR mit Förderinitiativen wie „Vielfalt verbindet“ für Chancengerechtigkeit und die Sichtbarkeit von Frauen in Wissenschaft und Innovation ein. Auch Maßnahmen zur Stärkung des Frauenanteils im MINT-Bereich stehen auf der Agenda, insbesondere angesichts der geringen Vertretung in Spitzenpositionen und bei Patentanmeldungen.
Im Kontext der anstehenden Wahlen an der Bauhaus-Universität wird deutlich, wie wichtig es ist, weibliche Vertreterinnen in die Gremien zu bringen und diskriminierungsfreie Strukturen zu schaffen, um die Chancengleichheit voranzutreiben. Damit können die Rahmenbedingungen für die nächste Generation von Wissenschaftlerinnen entscheidend verbessert werden, was letztendlich auch der gesamten akademischen Landschaft zugutekommt.
Die Bauhaus-Universität Weimar ist sich ihrer Verantwortung bewusst und setzt sich aktiv für die Gleichstellung und Vielfalt innerhalb ihrer Institution ein, was in den kommenden Wahlen erneut unter Beweis gestellt werden kann.