Neuer Studi-Tarif im Parkhaus soll die Parkplatzprobleme rund um die Universität Witten/Herdecke entschärfen
Rund um die Universität Witten/Herdecke dürfte sich die Parkplatzsuche für Studierende künftig etwas entspannen. Das Parkhaus an der Universität bietet ab sofort einen neuen Monatstarif an: Für 45 Euro können Studierende dort einen Stellplatz nutzen. Bislang ist das Parkhaus allerdings wenig ausgelastet.
Das ist bemerkenswert, denn seit der Eröffnung des Parkhauses in der Alfred-Herrhausen-Straße am 1. Oktober 2021 ist das Parken dort nicht mehr kostenfrei. Viele Studierende und Beschäftigte wichen deshalb verstärkt auf das Umfeld der Universität aus. Anwohnerinnen, Anwohner und Gewerbetreibende beklagen seither zunehmende Parkraumprobleme. Zwischen Studierenden und Anwohnenden kam es wiederholt zu Spannungen. Der neue Studi-Tarif könnte nun dazu beitragen, die Wohngebiete rund um die Uni zu entlasten.
Wie sich der Parkdruck entwickelt hat
Nach der Eröffnung zum Wintersemester 2021/2022 gingen die ersten Beschwerden ein. Deutlich verschärfte sich die Lage im Winter 2022/2023 sowie nach der vollständigen Wiederaufnahme des Lehrbetriebs und der Einweihung des Erweiterungsbaus. Von Semester zu Semester nahmen die Probleme zu, besonders im Winter. Auch witterungsbedingte Schwankungen wurden festgestellt.
Die Universität Witten/Herdecke gilt für Witten als bedeutender Wirtschafts- und Zukunftsfaktor. Wegen ihrer Erweiterung wurden zusätzliche Stellplätze gebraucht. Das Parkhaus errichtete ein privater Investor, weil Bau und Unterhaltung teuer sind; der Betreiber erhebt deshalb Gebühren. Die gemeinnützige Universität darf das Parken für Studierende nicht aus eigenen Mitteln subventionieren. Bisher zahlten Studierende für den reduzierten Tagestarif sechs Euro pro Tag. Beschäftigte können aus einem begrenzten Kontingent Stellplätze über die Universität anmieten.
Das öffentliche Parken an der Alfred-Herrhausen-Straße wurde politisch bewusst kostenpflichtig und auf Kurzzeitparken ausgerichtet. Fahrzeuge sollten stärker ins Parkhaus gelenkt und der öffentliche Raum entlastet werden. Gespräche zwischen Stadt, Universität und Betreiber brachten jedoch keine dauerhafte Lösung. Auch freiwillige Maßnahmen und Appelle an Studierende reichten nicht aus.
Was die Stadt jetzt plant
Im Herbst 2025 beauftragte die Stadtverwaltung das Gutachterbüro Planersocietät aus Dortmund. Das Büro erhob vom 27. bis 31. Oktober sowie vom 10. bis 15. November 2025 umfangreiche Daten zum Parkraum. Eine Problemanalyse und ein ausgearbeitetes Konzept waren nötig, denn der tatsächliche Bedarf muss nachgewiesen und sämtliche Lösungsoptionen müssen geprüft und abgewogen werden.
Erste Vorschläge stellte das Büro am 9. Februar 2026 im Ausschuss für Mobilität und Verkehr vor. Geplant sind zwei Bewohnerparkzonen nördlich und südlich der Alfred-Herrhausen-Straße sowie eine Ausweitung des Kurzzeitparkens im öffentlichen Raum.
Eine Bewohnerparkzone könnte südlich der Alfred-Herrhausen-Straße entstehen, östlich begrenzt durch die Rosi-Wolfstein-Straße und westlich durch die Leostraße. Eine zweite Zone könnte den Bereich rund um die Straße Bebbelsdorf umfassen. Auf der Pferdebachstraße wäre dann nur noch Bewohner- und Kurzzeitparken möglich. Im Gewerbegebiet rund um die Frankensteinerstraße soll ausschließlich kundenbezogenes Kurzzeitparken erlaubt werden.
In Bewohnerparkzonen dürfen höchstens 50 Prozent der öffentlichen Stellplätze tagsüber und höchstens 75 Prozent abends exklusiv für Anwohner reserviert werden. Wer dort wohnt, kann einen digitalen Bewohnerparkausweis beantragen: Er kostet 30 Euro für ein Jahr oder 60 Euro für zwei Jahre. Einen bestimmten Stellplatz garantiert der Ausweis allerdings nicht. Er macht das Parken im eigenen Viertel leichter – mehr nicht.
Beteiligung, Beschluss und jede Menge Bürokratie
Eine Bürger- und Anliegerinformation mit Beteiligung ist für den Frühsommer beziehungsweise Sommer 2026 vorgesehen. Die Pläne sollen den Anliegern und der Politik vorgestellt, anschließend überarbeitet und voraussichtlich am 31. August 2026 dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine politische Entscheidung könnte an diesem Tag fallen; die Umsetzung wäre im Herbst 2026 möglich.
Bis dahin müssen Beschilderungs- und Markierungspläne erstellt, abgestimmt und rechtlich angeordnet werden. Danach werden Schilder bestellt, Masten aufgestellt und die städtischen IT-Systeme vorbereitet. Das klingt trocken, ist in einem so großen Gebiet aber ein ziemlicher Brocken. Der technische Ablauf reicht von Erhebung und Auswertung über Lösungssuche und Planung bis zu weiteren Abstimmungen. Gleichzeitig muss der politische und administrative Prozess demokratischen und rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen und Bürger sowie Politik beteiligen.
Bewohnerparkregelungen waren zunächst wegen strenger Vorgaben der damaligen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nur schwer umzusetzen. Seit einer Lockerung sind auch präventive Bewohnerparkzonen auf Grundlage eines Gesamtkonzepts möglich, wenn künftig erheblicher Parkdruck erwartet wird. Der tatsächliche Bedarf bleibt dennoch nachzuweisen; außerdem müssen die verschiedenen Möglichkeiten gegeneinander abgewogen werden.
Eine Anliegerzone wäre keine einfache Abkürzung. Dort dürften alle Personen mit einem Anliegen einfahren und parken – etwa Lieferdienste, Kunden, Besucher, Beschäftigte von Schulen und Kindertagesstätten sowie Gewerbetreibende. Die Kontrolle wäre schwierig, weshalb eine solche Regelung in vielen Fällen als unzweckmäßig gilt.
Was Bewohnerparken leisten kann – und was nicht
Öffentliche Stellplätze stehen grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmenden nach den Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung zur Verfügung. Weder Anwohner noch Beschäftigte haben Anspruch auf einen kostenlosen Stellplatz im öffentlichen Raum. Die Stadt kann bei Konflikten Parkraumbewirtschaftung einführen, doch auch sie garantiert keinen Platz vor der eigenen Haustür. Grundstückseigentümer sollen grundsätzlich selbst für ausreichende Stellplätze auf dem eigenen Grundstück sorgen; Fahrzeughalter sind zunächst selbst für eine private und verkehrssichere Abstellmöglichkeit verantwortlich.
Für die Planung zählen nicht nur volle oder leere Parkreihen. Städtebaulich-verkehrliche Konzepte müssen anerkannte rechtliche Grundsätze erfüllen: Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit und einen politischen Beschluss der enthaltenen Maßnahmen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft die Konzepte anhand dieser Vorgaben. Weitere Erläuterungen liefert ein Leitfaden der Initiative „Kompetenznetz Klima Mobil“ des Landes Baden-Württemberg.
Je nach Anordnungsgrund sollen auch Umwelt- und städtebauliche Aspekte berücksichtigt werden. Dazu gehören die Ordnung und Lenkung der Parkraumnachfrage, Baumschutz und Entsiegelung durch weniger parkende Fahrzeuge, bessere Bedingungen für Fuß- und Radverkehr – etwa durch weniger Gehwegparken – sowie eine geringere Verkehrsbelastung durch weniger Parksuchverkehr.
Die Erfassung von Parkplatzangebot, Auslastung und Nutzung bleibt deshalb sinnvoll. Für Parkraumkonzepte auf Grundlage des neuen Begründungswegs ist ein detaillierter Nachweis eines Parkraummangels allerdings nicht mehr nötig. Insbesondere muss nicht mehr belegt werden, dass die Auslastung im gesamten Untersuchungsgebiet im Tagesverlauf durchgehend über 80 Prozent liegt. Weil die Datenerhebung nicht mehr den bisher hohen juristischen Anforderungen genügen muss, erhalten Kommunen größere Handlungsspielräume. Parkraumkonzepte könnten gegebenenfalls sogar von kommunalen Mitarbeitenden ohne Gutachterbüro erstellt werden.
Umweltschutz und die Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gelten dabei als neue Begründungen für Bewohnerparkzonen. Ein Parkraumkonzept bildet die Grundlage für die Einrichtung solcher Zonen; der Nachweis eines „erheblichen Parkraummangels“ ist bei diesen Begründungen nicht erforderlich. Das senkt den Aufwand, und die Konzepterstellung kann möglicherweise mit verwaltungsinternen Ressourcen erfolgen.
Fragen können per E-Mail an die Verkehrsplanung der Stadt Witten gerichtet werden: verkehrsplanung@stadt-witten.de.
