Heute, am 2. Oktober 2026, richtet sich der Blick der Universität Freiburg nach Berlin: Die Exzellenzkommission entscheidet, ob Freiburg ab 2027 den Status einer Exzellenzuniversität erhält. Für die Universität geht es um zusätzliche Forschungsgelder, internationale Sichtbarkeit und mehr Spielraum für große wissenschaftliche Vorhaben. Die Förderung der ausgewählten Standorte soll am 1. Januar 2027 beginnen.

Auch an der Universität Konstanz dürfte die Entscheidung aufmerksam verfolgt werden. Sie gehört bislang zu den vier baden-württembergischen Exzellenzuniversitäten beziehungsweise -verbünden – neben der Universität Heidelberg, dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und der Universität Tübingen. Heidelberg, Tübingen und das KIT behalten ihren Status nach einer Evaluation mindestens bis 2033. Konstanz verliert ihn ab 2027.

Freiburgs langer Anlauf

Deutschland hat derzeit zehn Exzellenzuniversitäten oder -verbünde. Für die neue Förderphase sind bis zu fünf weitere Exzellenzstandorte vorgesehen. Neben Freiburg liegen dem Bundeswissenschaftsministerium zehn weitere Neuanträge vor. Über die Höhe der Förderung für die neuen Standorte entscheidet ebenfalls die Kommission. In der laufenden Förderphase erhielt jede beteiligte Universität rund zwölf Millionen Euro pro Jahr.

Freiburg bewirbt sich mit dem Konzept „The Future Research University: Sparking Change That Matters“, kurz auch „Sparking Change That Matters“. Der Weg dorthin war sorgfältig getaktet: Am 22. Mai 2025 gab der Wissenschaftsrat die Förderentscheidungen für die Förderlinie „Exzellenzcluster“ bekannt. Freiburg erhielt zwei Zusagen – für den bestehenden Cluster CIBSS und für den neu eingereichten Cluster Future Forests. Damit war die Universität antragsberechtigt für die zweite Förderlinie „Exzellenzuniversität“. Die Absichtserklärung wurde am 27. Juni 2025 eingereicht, der Selbstbericht am 1. August 2025 abgegeben, der Antrag schließlich am 12. November 2025.

Mindestens zwei erfolgreiche Exzellenzcluster sind Voraussetzung für eine Bewerbung um den Exzellenzstatus. CIBSS steht für „Centre for Integrative Biological Signalling Studies“ und untersucht, wie Zellen über biologische Signale kommunizieren. Daraus sollen unter anderem neue Ansätze gegen Infektionskrankheiten und Krebs entstehen. Future Forests beschäftigt sich mit der Frage, wie sich Wälder an den Klimawandel anpassen können.

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Ganz unbekannt ist das Rennen für Freiburg nicht: 2007 wurde die Universität bereits als Eliteuniversität gefördert, 2012 verlor sie den Status. 2019 scheiterte der Versuch, zurückzukehren. Nun also der dritte Anlauf – und diesmal mit zwei bewilligten Clustern im Rücken.

Was hinter „Sparks“ steckt

Der Antrag will das Selbstverständnis der Universität im 21. Jahrhundert neu bestimmen. Wissenschaftliche Erkenntnis soll eng mit gesellschaftlicher Verantwortung verbunden werden. Genannt werden unter anderem der Klimawandel, die Entwicklung medizinischer Therapien sowie kulturelle und digitale Transformation.

Drei Ansätze tragen das Konzept: interdisziplinäre Forschung, Lehre zur Förderung von kritischem Denken und Selbstreflexion sowie der Transfer von Wissen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Gezielte Maßnahmen, die Freiburg „Sparks“ nennt, sollen Veränderungen in allen Universitätsbereichen anstoßen. Gemeint sind nicht nur neue Strukturen, sondern auch eine Kultur des Vertrauens und der Zugehörigkeit. Eingebettet ist der Antrag in die Zukunftsagenda „UFR 2040“, die langfristige Entwicklung in Forschung, Lehre, Transfer, Universitätskultur und Governance bündelt.

Viele Universitätsmitglieder waren während des gesamten Prozesses beteiligt: in universitätsweiten, themenspezifischen Arbeitskreisen zu Forschung, Governance und Transfer, bei der Ausarbeitung von Skizzen und Anträgen für Exzellenzcluster, in Fokusgruppen, Feedbackrunden und verschiedenen Beteiligungsformaten. Dazu kam die Vorbereitung des Ortsbesuchs – organisatorisch vermutlich weniger glamourös als der große Antragstitel, aber unverzichtbar.

Im Juni empfing die Universität Freiburg eine Gruppe internationaler Gutachtender. Bei verschiedenen Campusführungen präsentierte sie die Inhalte ihres Antrags für den Titel „Exzellenzuniversität“. Im Mittelpunkt standen die an der Universität forschenden, studierenden und arbeitenden Menschen und ihr Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen.

Der Ortsbesuch ist ein zentrales Begutachtungsinstrument im Verfahren der Exzellenzstrategie. Ein internationales Gutachtendenteam tauscht sich direkt mit der Universität aus und bewertet die im Antrag beschriebenen Konzepte, Leistungen und Strukturen vor Ort. Eingebunden waren zahlreiche Mitglieder der Universität, außerdem Partnerinnen aus dem regionalen Transferökosystem, aus den europäischen Verbünden EUCOR, EPICUR und LERU sowie aus globalen Partnerschaften. Viele dieser Partnerinnen hatten bereits die Antragstellung und die Vorbereitungen begleitet.

Geld, Reputation und sieben Jahre Prüfungsstress

Der Exzellenzstatus soll Hochschulen helfen, Spitzenforscherinnen und -forscher zu gewinnen und große Forschungsprojekte auszubauen. Für Freiburg könnten daraus mehrjährige zusätzliche Mittel zur strategischen Weiterentwicklung der Forschung entstehen, dazu international sichtbare Forschungsprofile, stärkere Exzellenzcluster und innovative Forschungsstrukturen. Auch Wissenschaftlerinnen, Talente und Kooperationspartnerinnen ließen sich möglicherweise leichter gewinnen. Größere Gestaltungsspielräume wären etwa bei Forschungsprofilen, interdisziplinären Projekten sowie Karriere- und Fördermodellen denkbar.

Studium, Lehre und Transfer könnten ebenfalls profitieren – durch forschungsnahe Lehre, bessere Infrastruktur und engere Verbindungen zu Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Ob es tatsächlich so kommt, entscheidet sich heute. Die Exzellenzkommission veröffentlicht ihre Entscheidung am 2. Oktober 2026; ein positiver Status würde ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Die Kommission besteht aus 39 Wissenschaftsvertreterinnen und -vertretern sowie den Wissenschaftsministerinnen und -ministern von Bund und Ländern. Geleitet wird sie von der Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Vorsitzenden des Wissenschaftsrats. Beide besitzen kein Stimmrecht.

Exzellenzuniversitäten und -verbünde werden dauerhaft gefördert, müssen sich aber alle sieben Jahre erneut wissenschaftlich bewerten lassen. Der Wissenschaftsrat entwickelt und organisiert das Verfahren für die Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ und übernimmt auch diese Evaluationen. Für die erste Förderentscheidung stehen jährlich rund 148 Millionen Euro für elf Förderfälle zur Verfügung. In der zweiten Ausschreibungsrunde mit Förderbeginn 2027 sollen bei erfolgreicher Bewerbung vier neue Förderfälle aufgenommen werden.

Die Cluster als Fundament

Die Exzellenzcluster-Förderung unterstützt projektbezogen international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an deutschen Universitäten und Universitätsverbünden. Sie soll wissenschaftliche Profilbildung und Prioritätensetzung stärken sowie exzellente Ausbildungs- und Karrierebedingungen für Wissenschaftlerinnen in frühen Karrierephasen schaffen.

Anträge können eine einzelne Universität oder mehrere Universitäten gemeinsam stellen. Beteiligt werden können außerdem Wissenschaftlerinnen anderer Hochschulen, Einrichtungen der außeruniversitären Forschung, Unternehmen der Privatwirtschaft und Partner aus anderen Gesellschaftsbereichen. Erwartet werden eine klare Schärfung des Hochschulprofils, erkennbare Prioritäten und Entwicklungsperspektiven, herausragende Vorarbeiten sowie eine Auseinandersetzung mit eigenen Stärken und Schwächen. Zu den zentralen Kriterien gehören Exzellenz der Forschung, hervorragend ausgewiesene Wissenschaftler*innen, hochwertige unterstützende Strukturen und ein förderliches, leistungsfähiges Umfeld.

Pro Exzellenzcluster sind drei bis zehn Millionen Euro pro Jahr möglich. Förderfähig sind Personal-, Sach- und Investitionskosten. Hinzu kommt eine Programmpauschale von 22 Prozent der bewilligten und verausgabten direkten Projektmittel. Universitäten mit Exzellenzclustern können außerdem jährlich bis zu eine Million Euro Universitätspauschale als Strategiezuschlag beantragen. Bei mehreren Clustern sind eine Million Euro für den ersten, 750.000 Euro für den zweiten und 500.000 Euro für jeden weiteren Cluster vorgesehen. Die Universitätspauschale entfällt, wenn die Universität als Exzellenzuniversität gefördert wird.

Ein Cluster kann maximal zwei Förderperioden von jeweils sieben Jahren erhalten. Wird er danach nicht fortgesetzt, ist höchstens eine zweijährige degressive Ausfinanzierung möglich. Die Förderlinie für Exzellenzuniversitäten setzt darüber hinaus auf langfristige gemeinsame strategische Ziele und dauerhaft angelegte Kooperationen – als Einzelinstitution oder im Verbund. Grundlage bleibt der Ausbau der internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster.

Jetzt fehlt nur noch das Votum. In Freiburg dürfte man heute zwischen Anspannung und vorsichtigem Optimismus pendeln. In Konstanz schaut man derweil auf eine Förderlandschaft, in der sich die Plätze verschieben – und in der sieben Jahre schneller vorbei sein