In mehreren Apotheken im Raum Berlin sind mutmaßlich gefälschte Rezepte für hochpreisige Medikamente aufgetaucht. Die Verordnungen galten unterschiedlichen Personen und betrafen verschiedene Arzneimittel. Für die Teams hinter dem HV-Tisch ist das keine Kleinigkeit: Es geht um Medikamente mit hohem Wert – und um die Frage, ob ein scheinbar ordentliches Rezept tatsächlich von einer Arztpraxis stammt.

Ein Fall führt zu einer angeblichen Ärztin namens „Dr. Jutta Kleeberg“, die als Fachärztin für Innere Medizin sowie Hämatologie und Onkologie angegeben wurde. Als Arbeitsort stand auf den Rezepten das vermeintliche „MVZ Elbental“ in der Beilsteiner Straße 115 in Berlin. Für die Täuschung wurde eigens die Internetseite mvz-elbental.de eingerichtet.

Eine Praxis, die keine ist

An der angegebenen Adresse befindet sich allerdings kein medizinisches Versorgungszentrum, sondern ein neu errichteter Bürocampus. Dort ist das Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf eingezogen. Die Berliner Ärztekammer kennt die angebliche Medizinerin „Dr. Jutta Kleeberg“ ebenfalls nicht.

Auf den Rezepten war zusätzlich eine Handynummer vermerkt. Wer dort anrief, erreichte eine Person, die sich als die genannte Ärztin meldete und die Ausstellung der Verordnungen bestätigte. Auch die Internetseite wirkte auf den ersten Blick aufwendig gemacht: Dort wurden angeblich behandelnde Ärztinnen und Ärzte mit Fotos vorgestellt.

Das Bild von „Dr. Jutta Kleeberg“ soll mutmaßlich Valeria Wadimowna Korobkowa zeigen, eine Kardiologin und Spezialistin für Funktionsdiagnostik der russischen Klinikkette SM-Clinic. Laut dem zugrunde liegenden Artikel arbeitet Korobkowa in einer SM-Clinic-Niederlassung im Moskauer Stadtteil Solnzewo. Auch die Fotos der weiteren angeblichen Ärzte des MVZ Elbental stammen demnach von der Website der SM-Clinic. Apothekenteams sollten deshalb auch bei anderen auf Rezepten genannten Namen genau hinsehen – zumal ebenfalls Handynummern angegeben sind.

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Ein rosafarbenes Rezept auf dem Beratungstisch

Wie schnell eine solche Verordnung im Apothekenalltag auftauchen kann, erlebt Monika Schubert an einem Dienstag im September in ihrer Berliner Apotheke. Ein junger Mann kommt herein, trägt eine schwarze, unauffällige Jacke und spricht kein Deutsch. Er verständigt sich über eine Übersetzungs-App.

Dann legt er ein rosafarbenes Papierrezept vor. Die Pflichtfelder sind ausgefüllt, oben links steht der Name einer deutschen Krankenkasse. Ein E-Rezept ist es nicht. Für Schubert ist das zunächst kein eindeutiger Hinweis auf eine Fälschung, denn technische Ausfälle in Arztpraxen kommen nach ihrer Einschätzung häufig vor.

Stutzig macht sie der Wirkstoff. Das verschriebene Medikament ist zur Behandlung von Brustkrebs bestimmt. Zwischen Kundenschlange, Druckergeräuschen und dem üblichen kurzen Austausch am Tresen wirkt so ein Rezept plötzlich ziemlich schwer – nicht wegen des Papiers, sondern wegen dessen, was daran hängt.

Warum Arzneimittelkriminalität mehr umfasst

Arzneimittel sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die Krankheiten heilen oder verhüten sollen, physiologische Funktionen beeinflussen können oder eine medizinische Diagnose ermöglichen. Für Humanarzneimittel gilt das Arzneimittelgesetz, kurz AMG. Sein Zweck ist eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung und ein sicherer Arzneimittelverkehr – vor allem mit Blick auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit.

Zu den Straftaten nach dem AMG zählen das Inverkehrbringen oder Anwenden bedenklicher Arzneimittel nach §§ 5, 95 Abs. 1 AMG, das Herstellen oder Inverkehrbringen gefälschter Arzneimittel nach §§ 8 Abs. 2, 95 Abs. 1 AMG sowie die Abgabe oder der Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken nach §§ 43, 95 Abs. 1 AMG.

Seit dem 28. Januar 2022 gilt zusätzlich das Tierarzneimittelgesetz, TAMG. Es regelt den sicheren Verkehr mit Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten. Auch dort geht es um Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit – etwa darum, den illegalen Einsatz von Arzneimitteln bei Tieren zu verhindern, die der Lebensmittelgewinnung dienen.

Die Grenzen des Deliktsfelds verlaufen dabei nicht sauber auf einer Linie. Es gibt Überschneidungen mit Umwelt-, Verbraucher- und Artenschutzdelikten, beispielsweise im Zusammenhang mit Traditioneller Chinesischer Medizin, und mit Produkt- und Markenpiraterie, insbesondere bei der Fälschung von Arzneimitteln.

Vom gefälschten Rezept zur internationalen Spur

Das Bundeskriminalamt sammelt und bereitet nationale und internationale Informationen sowie polizeiliche Erkenntnisse zur Arzneimittelkriminalität auf und führt Ermittlungen. Bei international organisiertem illegalem Arzneimittelhandel hat das BKA neben Zentralstellen- und Auswertungsaufgaben eine eigene Ermittlungszuständigkeit nach § 4 Abs. 1 BKAG.

Im BKA gehört der international organisierte illegale Arzneimittelhandel zur Bekämpfung der Schweren und Organisierten Kriminalität. Analysiert werden illegale Arzneimittel in der legalen Vertriebskette, Arzneimittel in der illegalen Vertriebskette und Doping im Sport. Der Schwerpunkt der BKA-Auswertung liegt auf illegalen Arzneimitteln in der legalen Vertriebskette – also genau dort, wo eine Fälschung möglichst unauffällig durch bestehende Abläufe rutschen soll.

Die zuvor im AMG geregelten Dopingverbote wurden mit dem Inkrafttreten des Antidopinggesetzes, AntiDopG, am 18. Dezember 2015 erweitert. Das Gesetz ergänzte neue Tatbegehungsweisen und Dopingmethoden und führte für bestimmte Wettkampfsportler ein strafbewehrtes Verbot des Selbstdopings ein. Die Dopingbekämpfung wurde dadurch stärker auf sportliche Werte wie Fairness und Chancengleichheit ausgerichtet.

Wichtig ist dabei die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Nationalen Anti-Doping-Agentur, NADA. Das BKA übernimmt in dieser Kooperation eine beratende und koordinierende Funktion. Und in der Apotheke bleibt am Ende oft der Moment, in dem jemand genauer hinschaut: ein fremdes Foto auf einer Website, eine Handynummer auf dem Rezept oder ein Medikament, das irgendwie nicht zum Rest der Geschichte passen will.