Gießens Exzellenztitel bleibt offen: JLU und Marburg hoffen mit H_CORE auf die Entscheidung im Herbst
Die Justus-Liebig-Universität Gießen wird vorerst nicht den Titel „Exzellenzuniversität“ tragen. Am Freitagnachmittag gab Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CDU) die ausgewählten Hochschulen bekannt. Für die JLU und die Philipps-Universität Marburg, die sich im Verbund „H_CORE – Hessian Collaboration for Research Excellence“ beworben hatten, blieb die Nachricht bitter.
JLU-Präsidentin Katharina Lorenz reagierte enttäuscht. Die Universität werde weiterhin zeigen, dass sie den Titel verdient habe, kündigte sie an. Immerhin hatte sich die JLU mit vier Exzellenzclustern für die Endrunde der Exzellenzstrategie qualifiziert. Lorenz führte das auf Forschungsleistungen, intensive Arbeit und die Durchsetzungsstärke der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zurück.
Rhein-Main vorn, Mittelhessen bleibt dran
Aus Hessen beziehungsweise der Region wurden dagegen die Goethe-Universität Frankfurt, die Technische Universität Darmstadt und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz als Allianz aufgenommen. Ihr gemeinsamer Antrag trägt den Titel „EXCITE – Excellent. Collaborative. Transformative.“ Weitere ausgewählte Universitäten kommen aus Jena, Bochum, Freiburg und Köln.
Die Zusammenarbeit der drei mittelhessischen Hochschulen soll trotzdem fortgesetzt werden, sagte Matthias Willems, Präsident der Technischen Hochschule Mittelhessen. Im Neuantragsverfahren liegt der Verbundantrag von Universität Gießen und Universität Marburg weiterhin vor. Insgesamt gibt es elf Anträge: sieben von Einzeluniversitäten und vier von Verbünden aus jeweils zwei oder drei Universitäten.
Auf der Liste stehen neben „H_CORE“ das „Ruhr Innovation Lab“ der Ruhr-Universität Bochum und der TU Dortmund mit „An ecosystem for a future proof society“, die „Northwest Alliance“ der Universitäten Bremen und Oldenburg mit „Connecting for Tomorrow“ sowie die Rhein-Main-Universitäten. Hinzu kommen die Universität Freiburg mit „Sparking Change That Matters“, die Leibniz Universität Hannover mit „Excellence. Impact. Change! United in the Spirit of Leibniz“, die Medizinische Hochschule Hannover mit „INSPIREfutureHealth“, die Universität Jena mit „LIGHT. LIFE. LIBERTY. – Connecting People and Ideas“, die Universität Kiel mit „Connecting Horizons. From the Baltic Perspective to Global Impact“, die Universität zu Köln mit „NEUE UNIVERSITÄT – Continuous Change. Successful Renewal.“ und die Universität Würzburg mit „Empowering for Change“.
Entscheidung im Herbst
Von April bis Juni 2026 sind Ortsbesuche durch internationale Gutachtendengruppen geplant. Am 2. Oktober 2026 entscheidet die Exzellenzkommission über die zusätzlichen Exzellenzuniversitäten und -verbünde. Bis zu fünf weitere Standorte können für den Förderzeitraum 2027–2033 ausgewählt werden. Förderbeginn für alle Exzellenzstandorte ist der 1. Januar 2027.
Der Exzellenztitel steht für internationales Renommee und umfangreiche finanzielle Förderung. Ausgewählte Universitäten können bis zu sieben Jahre lang jeweils bis zu 28 Millionen Euro jährlich erhalten. Die endgültigen Fördersummen der neuen Standorte werden nach der Auswahl im Oktober festgelegt. Für einzelne Universitäten sind voraussichtlich 10 bis 15 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, für Universitätsverbünde 15 bis 28 Millionen Euro.
Voraussetzung sind mindestens zwei Exzellenzcluster bei einer Einzeluniversität. Ein Verbund aus zwei oder drei Universitäten muss mindestens drei Cluster vorweisen; jede beteiligte Universität braucht mindestens einen eigenen Cluster oder muss an einem gemeinsamen Cluster beteiligt sein. Im Mai 2025 wurden 70 Exzellenzcluster zur Förderung ab dem 1. Januar 2026 ausgewählt.
Zehn Standorte erhalten weitere Förderung
Parallel zur Auswahl der neuen Standorte wurden zehn der bislang elf geförderten Exzellenzuniversitäten positiv evaluiert. Sie erhalten ab dem 1. Januar 2027 weitere sieben Jahre Förderung: die RWTH Aachen, die Berlin University Alliance aus Freier Universität, Humboldt-Universität und Technischer Universität Berlin, die Universität Bonn, die TU Dresden, die Universität Hamburg, die Universität Heidelberg, das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), die LMU München, die TU München und die Universität Tübingen.
Die Universität Konstanz erreichte nicht mehr die erforderliche Mindestzahl an Exzellenzclustern und wird nicht weitergefördert. Grundlage der Entscheidung war die Bewertung durch ein international besetztes Committee of Experts. Die Exzellenzkommission bestätigte die Entscheidung einstimmig. Ihr gehören das Committee of Experts sowie die Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern an. Bekannt gegeben wurde die Entscheidung von Wolfgang Wick, Katja Becker, Dorothee Bär und Falko Mohrs.
Bewertet wurde, ob die Standorte ihre selbst gesetzten Ziele erreicht und sich strategisch weiterentwickelt hatten. Ein direkter Vergleich zwischen den Universitäten fand nicht statt. Bei den weitergeförderten Einrichtungen stellte das Committee of Experts unter anderem größere internationale Sichtbarkeit, die erfolgreiche Gewinnung internationaler Spitzenforscherinnen und -forscher, mehr renommierte internationale Forschungsgrants sowie starke nationale und internationale Partnerschaften fest. Auch strategische Priorisierung, institutioneller Wandel und ein wirksamer Einsatz von Ressourcen wurden genannt; teilweise seien Ziele sogar übertroffen worden.
Die Förderung habe das deutsche Wissenschaftssystem insgesamt gestärkt, weil andere Einrichtungen von den Erfahrungen der Exzellenzstandorte lernen könnten. Als vorbildlich galten etwa die zunehmend interdisziplinäre Organisation von Forschung, die frühe Einbindung junger Forschender in Verantwortung und Entscheidungsprozesse, partizipative und anpassungsfähige Governance-Strukturen, die stärkere Berücksichtigung von Chancengleichheit und Diversität, der Ausbau des Wissenstransfers sowie Beiträge zur Forschungssicherheit und zu verantwortungsvoller Innovation.
Empfohlen wurde den Standorten, Monitoring und Strategiebildung enger zu verknüpfen. Diversitäts- und Chancengleichheitsmaßnahmen sollten stärker an den Bedürfnissen verschiedener Personengruppen ausgerichtet werden. Außerdem soll die forschungsorientierte und praxisnahe Lehre weiter gestärkt werden; gerade in technologiebezogenen Bereichen gehe es darum, ethische Kompetenzen konsequenter zu vermitteln.
Ein Verfahren mit viel Geld und vielen Gremien
Die Exzellenzstrategie ist ein Förderprogramm von Bund und Ländern zur Stärkung der Spitzenforschung an deutschen Hochschulen. In der ersten Förderphase ab 2019 wurden zehn Einzeluniversitäten und ein Verbund dauerhaft gefördert. Dafür standen 148 Millionen Euro pro Jahr für elf Förderfälle zur Verfügung. Künftig kommen bis zu 60 Millionen Euro für maximal 15 Förderfälle hinzu.
Die Evaluation der bisherigen Standorte umfasste Selbstberichte im Sommer 2025 sowie Ortsbesuche internationaler Gutachtendengruppen von September bis Dezember 2025. Die Förderlinie und die regelmäßigen Evaluationen sollen langfristige Planungssicherheit, nachhaltige Strukturen sowie internationale Wettbewerbs- und Erneuerungsfähigkeit ermöglichen. Die Stellungnahmen des Committee of Experts zu den einzelnen Standorten wurden auf der Website des Wissenschaftsrats veröffentlicht.
Über Antragsskizzen und Anträge entscheiden das Committee of Experts und die Exzellenzkommission. Das Committee besteht aus 39 ausgewiesenen Forschenden verschiedener Wissenschaftsgebiete und repräsentiert das gesamte Disziplinenspektrum. Die Mitglieder bringen außerdem langjährige Erfahrungen etwa aus dem Ausland, dem Hochschulmanagement, der Lehre oder der Wirtschaft mit.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Wissenschaftsrats sowie die Präsidentin oder der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gehören dem Committee of Experts ohne Stimmrecht an und führen den Vorsitz. Das Gremium legt Förderbedingungen fest, bewertet Skizzen und Anträge auf Grundlage fachwissenschaftlicher Begutachtungen, gibt Förderempfehlungen an die Exzellenzkommission, entscheidet über die Berechtigung zur Antragstellung und bewertet die Ergebnisse der Evaluation von Exzellenzuniversitäten.
Die Exzellenzkommission setzt sich aus dem Committee of Experts sowie den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder zusammen. Sie entscheidet auf Grundlage der Empfehlungen des Committee of Experts über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten. Der Wissenschaftsrat führt die Förderlinie Exzellenzuniversitäten durch, die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist für die Förderlinie Exzellenzcluster zuständig.
In Gießen ist damit heute, am 3.10.2026, noch nicht endgültig der Deckel drauf. Die JLU bleibt im Verfahren, der Antrag „H_CORE – Hessian Collaboration for Research Excellence“ liegt weiter auf dem Tisch. Nur der große Titel muss vorerst warten.
