Heute, am 2. Oktober 2026, ist an der Universität Heidelberg klar: Thüringen hat seine erste Exzellenzuniversität. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena darf sich künftig so nennen. Bundeswissenschaftsministerin Dorothee Bär (CSU) gab die Entscheidung in Bonn bekannt.

Bundesweit standen Neuanträge von elf Universitäten und Verbünden zur Auswahl, bis zu fünf neue Exzellenzstandorte konnten ausgewählt werden. Neben Jena erhielten die Universität Freiburg, die Universität zu Köln, der Verbund der Rhein-Main-Universitäten Darmstadt, Frankfurt und Mainz sowie das „Ruhr Innovation Lab“ mit der Ruhr-Universität Bochum und der TU Dortmund den Zuschlag.

Jena setzt auf „Licht. Leben. Freiheit.“

Jena ist Thüringens größte Universität und hat nach eigenen Angaben rund 17.000 Studierende. Im Mai 2025 bekam die Hochschule Fördermittel für zwei fachübergreifende Forschungsprojekte, sogenannte Exzellenzcluster. Diese Förderung machte die Bewerbung um den Status als Exzellenzuniversität überhaupt möglich.

Im November reichte die Universität ihren Antrag „Light. Life. Liberty. – Connecting People and Ideas“ („Licht. Leben. Freiheit. – Menschen und Ideen verbinden“) ein. Im Juni besuchte eine internationale Gutachtergruppe die Hochschule in Jena. Die neue Förderung beginnt am 1. Januar 2027.

Die Entscheidung über die neuen Standorte fiel am 2. Oktober 2026. Die Exzellenzkommission besteht aus einem wissenschaftlichen Expertenkomitee sowie den Wissenschaftsministerinnen und -ministern von Bund und Ländern. Über Antragsskizzen und Anträge der Exzellenzstrategie entscheiden das Committee of Experts und die Exzellenzkommission.

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Das Committee of Experts umfasst 39 ausgewiesene Forschende aus verschiedenen Wissenschaftsgebieten und bildet damit das gesamte Disziplinenspektrum ab. Die Mitglieder bringen außerdem langjährige Erfahrungen unter anderem aus dem Ausland, dem Hochschulmanagement, der Lehre oder der Wirtschaft mit. Der beziehungsweise die Vorsitzende des Wissenschaftsrats und der Präsident beziehungsweise die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gehören dem Committee of Experts ohne Stimmrecht an und führen den Vorsitz.

Das Gremium legt Förderbedingungen fest, bewertet Skizzen und Anträge auf Grundlage fachwissenschaftlicher Begutachtungen und gibt Förderempfehlungen für die Exzellenzkommission. Es entscheidet auch, welche Skizzen zur Antragstellung berechtigen, und bewertet die Ergebnisse der Evaluation von Exzellenzuniversitäten. Die Exzellenzkommission entscheidet anschließend auf dieser Grundlage über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten. In ihr haben die 39 Expertinnen und Experten aller Wissenschaftsbereiche gegenüber den zuständigen Bundes- und Landesministerinnen und -ministern die Stimmenmehrheit.

Was hinter dem Exzellenztitel steckt

Die Exzellenzstrategie ist das wichtigste Bund-Länder-Programm zur Förderung universitärer Spitzenforschung. Bund und Länder beschlossen 2016, die frühere Exzellenzinitiative dauerhaft weiterzuentwickeln. Das Programm soll den deutschen Wissenschaftsstandort im internationalen Wettbewerb stärken, die internationale Sichtbarkeit erhöhen, wissenschaftliche Spitzenleistungen ermöglichen, universitäre Profile schärfen und die Vernetzung sowie Kooperation im Wissenschaftssystem voranbringen.

Die Strategie verbindet Spitzenforschungsförderung mit langfristigen, strategischen Investitionen in Hochschulen und baut auf der Exzellenzinitiative 2007–2017 auf. Einzeluniversitäten können bis zu 15 Millionen Euro jährlich erhalten, Verbünde bis zu 28 Millionen Euro. Ab dem 1. Januar 2027 stellen Bund und Länder jährlich 747 Millionen Euro bereit: 539 Millionen Euro für Exzellenzcluster und 208 Millionen Euro für Exzellenzuniversitäten und -verbünde. Der Bund übernimmt 75 Prozent, das jeweilige Sitzland 25 Prozent.

Exzellenzcluster fördern international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an Universitäten oder Universitätsverbünden, auch über mehrere Wissenschaftsbereiche hinweg. Sie ermöglichen gemeinsame Forschung herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Ausbildung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte und die Gewinnung internationaler Spitzenkräfte. Universitäten mit Exzellenzclustern können außerdem eine Universitätspauschale als Strategiezuschlag zur Stärkung ihrer Organisation und strategischen Ausrichtung beantragen.

Cluster werden sieben Jahre gefördert, eine zweite siebenjährige Förderperiode ist möglich. Die Förderlinie wird alle sieben Jahre ausgeschrieben. Am 22. Mai 2025 beschloss die Exzellenzkommission die Förderung von 70 Exzellenzclustern ab 2026.

Die Förderlinie für Exzellenzuniversitäten stärkt Universitäten oder Universitätsverbünde als Institutionen und soll ihre internationale Spitzenstellung in der Forschung ausbauen. Einzelne Universitäten müssen dafür an mindestens zwei Exzellenzclustern beteiligt sein, Universitätsverbünde an mindestens drei. Exzellenzuniversitäten werden dauerhaft gefördert, müssen sich aber alle sieben Jahre wissenschaftlich evaluieren lassen und die weiteren Fördervoraussetzungen nachweisen.

Jena rückt zu zehn etablierten Standorten auf

Zehn deutsche Hochschulen und Verbünde besaßen bereits seit längerer Zeit den Exzellenzstatus. Dazu zählen die RWTH Aachen, die Universität Bonn, die TU Dresden, die Universität Hamburg, die Universität Heidelberg, das Karlsruher Institut für Technologie, die Ludwig-Maximilians-Universität München, die Technische Universität München, die Universität Tübingen und der Berliner Exzellenzverbund.

In der offiziellen Bezeichnung gehören dazu die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, die Berlin University Alliance, die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, die Technische Universität Dresden, die Universität Hamburg, die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, das Karlsruher Institut für Technologie, die Ludwig-Maximilians-Universität München, die Technische Universität München und die Eberhard Karls Universität Tübingen. Ihre Förderung wurde im Frühjahr um weitere sieben Jahre verlängert; die zehn bestehenden Exzellenzuniversitäten wurden im Frühjahr 2026 positiv evaluiert.

Die Evaluationen, veröffentlicht im März 2026, bescheinigten den bestehenden Exzellenzuniversitäten eine höhere internationale Sichtbarkeit in der Spitzenforschung, Fortschritte bei angewandter Forschung und Wissenstransfer sowie Weiterentwicklungen bei Personal, Lehre, Gleichstellung und Vielfalt. Außerdem gaben die Einrichtungen Impulse und wirkten als Vorbilder für andere Hochschulen.

Neu hinzugekommen sind das Ruhr Innovation Lab mit der Ruhr-Universität Bochum und der Technischen Universität Dortmund, die Rhein-Main-Universitäten mit der Technischen Universität Darmstadt, der Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die Universität Freiburg, die Friedrich-Schiller-Universität Jena und die Universität zu Köln.

Ein Verfahren mit langem Vorlauf

Der Zeitplan war dicht. Für bestehende Einrichtungen lief im August 2025 die Einreichfrist der Selbstberichte an, zugleich begann die Evaluation. Mitte November 2025 endete die Einreichfrist für Neuanträge. Von Oktober bis Dezember 2025 fanden Ortsbesuche bei bestehenden Einrichtungen statt, im März 2026 bewertete das Expertengremium die Evaluationsergebnisse. Zwischen April und Juni 2026 besuchten Gutachtergruppen die Neuanträge vor Ort. Im Oktober 2026 fiel die Förderentscheidung, im Januar 2027 beginnt die Förderung der neuen Exzellenzuniversitäten und -verbünde.

Die Auswahl erfolgt in wissenschaftsgeleiteten Verfahren im Auftrag von Bund und Ländern: Die DFG ist für die Exzellenzcluster zuständig, der Wissenschaftsrat für die Exzellenzuniversitäten. Maßgeblich ist die wissenschaftliche Qualität. International anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerten Anträge und Selbstberichte, die Exzellenzkommission entscheidet über die Förderung.

Offen ist die Strategie für alle Disziplinen und für wissenschaftsbereichsübergreifende Cluster. Das Expertengremium bringt inter- und transdisziplinäre Expertise mit; bei interdisziplinären Anträgen werden deren besondere Anforderungen berücksichtigt. Das klingt trocken, ist für viele Projekte aber der entscheidende Punkt: Forschung hält sich selten an die sauberen Grenzen von Fakultäten.

In beiden Förderlinien wird ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien gefördert. Das Expertengremium legt der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) regelmäßig Berichte über die Erfahrungen mit beiden Förderlinien vor. Der erste Bericht ist für den Sommer 2027 vorgesehen, danach wollen Bund und Länder die Ergebnisse gemeinsam diskutieren.