Am 9. Oktober 2026 ist Moritz Hennemann neuer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Die Behörde nennt den 8. Oktober als Amtsantritt; bereits am 29. September ernannte ihn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Hennemann ist 41 Jahre alt und folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die das Amt nach zwei Jahren aus gesundheitlichen Gründen aufgab beziehungsweise sich zurückzieht.

Seine Wahl hatte der Bundestag im Juni 2026 mit großer Mehrheit auf Vorschlag der CDU/CSU beziehungsweise der Unionsfraktion getroffen. Am 6. Oktober um 11 Uhr stellte Hennemann bei der Bundespressekonferenz die Schwerpunkte seiner Amtszeit vor. Der neue BfDI kommt aus der Wissenschaft: Zuvor war er Rechtsprofessor an der Universität Freiburg.

Vom Hörsaal in die Bundesbehörde

Hennemann studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, Krakau, Freiburg und Oxford. Nach dem juristischen Referendariat arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt, anschließend begann seine wissenschaftliche Laufbahn an der Universität Freiburg. Zwischenzeitlich war er auch an der Harvard Law School tätig.

Von 2020 bis 2023 hatte er den Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht an der Universität Passau inne und leitete dort die Forschungsstelle für Rechtsfragen der Digitalisierung. 2023 wechselte er nach Freiburg zurück. Dort war er Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht mit Informationsrecht, Medienrecht und Internetrecht sowie Direktor des Instituts für Medien- und Informationsrecht. Seit 2025 ist Hennemann außerdem nebenamtlich Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Beide Ämter – an der Universität Freiburg und am Oberlandesgericht – ruhen während seiner Amtszeit als BfDI.

In Freiburg hat er zur Bedeutung von Daten für Innovation und Wirtschaft geforscht. Seine Grundidee klingt eher nach Balance als nach Kulturkampf: Datenschutz und Datennutzung seien kein Gegensatz. Datenschutz setze Leitplanken, Datennutzung sei aber für Wirtschaft und Staat wegen ihrer Innovationspotenziale wichtig. Moderne Dienstleistungen und künstliche Intelligenz beruhten häufig auf der Analyse großer Datenmengen. Digitalisierung, Vernetzung und Automatisierung könnten Produktion und Verwaltung effizienter und bürgernäher machen.

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„Der Datenverkehr fließt gut, aber nach Regeln“

Hennemann kündigt eine proaktive, frühzeitige und lösungsorientierte Beratung an. Die Behörde solle nicht bloß auf unzulässige Vorhaben zeigen, sondern praktikable zulässige Lösungen aufzeigen. Datenschutzverstöße sollten möglichst verhindert werden, bevor sie passieren. Wo das nicht reicht, will er klassische Aufsichtsinstrumente einsetzen: Bürgerbeschwerden prüfen, Kontrollen durchführen, Verstöße beanstanden und Sanktionen verhängen. Sein Leitbild: „Der Datenverkehr fließt gut, aber nach Regeln.“

Er wolle seine Aufsicht „weder besonders hart noch besonders lasch, sondern ausgewogen“ ausüben. Das passt zu seinem politischen Umfeld. Die schwarz-rote Bundesregierung hat Änderungen zugunsten der Wirtschaft angekündigt, auf EU-Ebene wird das Digital-Omnibus-Paket verhandelt, und im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das Amt des BfDI um den Zusatz „für Datennutzung“ zu erweitern. Hennemann nennt als Prioritäten die digitale Souveränität des Gemeinwesens, die Modernisierung des Staates und die strategische Begleitung technologischer Entwicklungen. Innovation ermöglichen, Grundrechte wirksam schützen – beides soll nebeneinander stehen.

Der BfDI überwacht die Einhaltung des Datenschutzes durch Bundesbehörden und bestimmte Unternehmen. Zuständig ist er derzeit vor allem für Bundesbehörden sowie Telekommunikations- und Postdienstleister. Außerdem berät er Bundesregierung und Bundestag und überwacht die Einhaltung des Informationsfreiheitsgesetzes durch Bundesbehörden.

Wirtschaftsaufsicht zwischen Berlin und den Ländern

Eine Bündelung der Datenschutzaufsicht über die Wirtschaft beim BfDI hält Hennemann für zweckmäßig. Heute kontrollieren die Landesdatenschutzbehörden die Landesbehörden und den größten Teil der Wirtschaft. Diese unterschiedliche Zuständigkeit könne zu uneinheitlicher Rechtsanwendung und Rechtsunsicherheit führen. Die Bundesregierung plant deshalb, die Wirtschaftsaufsicht beim BfDI zu bündeln.

Damit das funktionieren kann, müsse die Behörde personell bedarfsgerecht ausgestattet werden. Bundesländer und Landesdatenschutzbehörden lehnen eine Zentralisierung allerdings ab und wollen die bestehende föderale Struktur verbessern. Ganz verschwinden würden die Länderbehörden ohnehin nicht: Sie blieben für Landesbehörden wie Polizei, Schulen und Kommunalverwaltungen zuständig, ebenso für nicht-kommerzielle Einrichtungen wie Vereine und Non-Profit-Organisationen.

DSGVO, Datenhandel und digitale Souveränität

Nach rund zehn Jahren hält Hennemann eine Überprüfung der Datenschutz-Grundverordnung für sinnvoll. Die Regeln sollten verständlicher und praktikabler werden. Eine reine Deregulierung lehnt er ab: Manche Pflichten könnten konkretisiert oder erleichtert, andere verschärft werden. Vorstellbar seien abgestufte Pflichten abhängig vom Risiko der Datenverarbeitung. Besonders risikoreiche Unternehmen müssten dann strengeren Regeln folgen als datensparsame Kleinbetriebe und kleine Vereine; datenintensive Geschäftsmodelle könnten strenger, risikoarme Anwendungen lockerer reguliert werden.

Hennemann begrüßt das EU-Digital-Omnibus-Paket und ein mögliches deutsches Datengesetzbuch. Auch Rechtsunsicherheiten beim Training von KI-Systemen müssten ausgeräumt werden. Beim Umgang mit Data-Brokern sieht er dagegen Verschärfungsbedarf. Illegale Übermittlungen an Dritte außerhalb Europas und große Databroker-Skandale zeigen aus seiner Sicht, dass das Geschäftsmodell des Datenhandels stärker reguliert werden muss. Als Problem nennt er außerdem den unkontrollierten Abfluss sensibler Bürgerdaten aus der EU.

Digitale Souveränität ist für den neuen BfDI ein weiterer Schwerpunkt. Systemische Abhängigkeiten sollten reduziert werden. Daten europäischer Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollten möglichst in der EU und nach EU-Datenschutzrecht gespeichert werden; Daten von Sicherheitsbehörden sollten nach Hennemanns Auffassung in Deutschland bleiben.

Geheimdienste, Vorratsdaten und offene Informationen

Die Fälle im Umfeld ehemaliger Geheimdienstchefs bezeichnet Hennemann als erschütternd. Zugleich betont er die Bedeutung der Nachrichtendienste bei der Erkennung und Zuordnung hybrider Bedrohungen. Die Dienste müssten auf dem Boden des Grundgesetzes arbeiten. Dafür brauche es wirksame Kontrolle und rechtsstaatliche Leitplanken, einschließlich Datenschutz und Geheimschutz.

Dass der BfDI nach der geplanten Reform die Datenschutzaufsicht über Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst verlieren soll, bedauert Hennemann. Künftig soll dafür der Unabhängige Kontrollrat zuständig sein. Die Aufgabe will er geordnet an den Kontrollrat übergeben, soweit dies gesetzlich möglich ist. Ob der vorliegende Reformentwurf eine vollständig effektive und unabhängige Kontrolle sicherstellt, bezweifelt er jedoch. Der Kontrollrat soll erst 2031 über seine Tätigkeit berichten müssen; außerdem könnten Regierungsstellen Berichte aus Gründen wie dem „Wohl des Bundes“ untersagen oder einschränken. Entscheidend seien deshalb ausreichende gesetzliche Befugnisse des Kontrollrats.

Zur geplanten Vorratsdatenspeicherung verweist Hennemann auf die strengen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Eine vorsorgliche Speicherung müsse auf das absolut notwendige Maß begrenzt werden, auch bei IP-Adressen. Die Bundesregierung habe bislang nicht empirisch begründet, warum eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen erforderlich sei. Zu prüfen sei, ob etwa vier Wochen ausreichen könnten. Diesen Kritikpunkt hatte bereits seine Vorgängerin Specht-Riemenschneider vorgebracht.

Datenschutz und Informationsfreiheit seien für Bürgerinnen und Bürger sowie für das Gemeinwesen unverzichtbar und gleich wichtig, erklärt Hennemann. Zu den angekündigten Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes liegt nach seiner Aussage noch kein Gesetzentwurf vor. Eine Präzisierung militärischer und sicherheitsbezogener Ausnahmen könne er nachvollziehen. Weitergehende Vorschläge überzeugen ihn nicht, wenn sie das Recht auf Informationsfreiheit aushöhlen könnten.

Zugang zu verlässlichen Informationen aus erster Hand könne angesichts von Bedrohungen im Informationsraum stabilisierend wirken. Hennemann plädiert deshalb nicht für weniger, sondern für mehr Transparenz: stärkere Open-Data-Vorgaben, etwa durch ein Transparenzgesetz, das den Staat verpflichten könnte, nicht sensible Daten grundsätzlich zu veröffentlichen. Mehr staatliche Open Data könne zugleich der Datennutzung dienen.

Zu angeblichen Überlegungen des Bundesinnenministeriums, den BfDI wieder ausschließlich auf Datenschutz zu beschränken, äußert sich Hennemann nicht. Eine offizielle Position dazu sei ihm nicht bekannt.