Professorin Angelika Nußberger erhält bundespräsidentielle Auszeichnung!
Mit Freude wird in der akademischen Welt die Nachricht über die Auszeichnung von Professorin Dr. Angelika Nußberger gefeiert. Die renommierte Rechtswissenschaftlerin wurde in den Orden Pour le mérite gewählt, eine der höchsten Ehrungen für Wissenschaftler*innen und Künstler*innen in Deutschland. uni-koeln.de berichtet, dass die feierliche Aufnahme in den Orden am 30. Mai 2027 in Berlin stattfinden wird. Ihre Wahl zusammen mit drei weiteren Mitgliedern am 31. Mai 2026 unterstreicht ihren bedeutenden Einfluss in der Rechtswissenschaft.
Der Orden Pour le mérite, der unter dem Protektorat des Bundespräsidenten steht, wurde ursprünglich 1842 von König Friedrich Wilhelm IV. gegründet und 1952 von Bundespräsident Theodor Heuss wiederbelebt. Derzeit zählt der Orden 34 inländische und 38 ausländische Mitglieder, darunter 17 Nobelpreisträger*innen. Diese hohe Mitgliedszahl verdeutlicht die Exklusivität dieser Ehrung.
Eigenes Wirken und Herausforderungen
Nußberger hat bereits als Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und am Verfassungsgericht von Bosnien-Herzegowina gedient. Ihre Arbeit bringt sie in zahlreiche wissenschaftliche Beiträge ein, die sich mit aktuellen Themen wie Völkerrecht und Menschenrechtsschutz befassen. Beispielsweise hat sie zusammen mit Júlia Miklasová in der Max Planck Encyclopedia of Public International Law 2026 bedeutende Texte über Abchasien und Südossetien veröffentlicht.
„Der Rechtsrahmen ist nicht nur ein Werkzeug zur Entscheidungsfindung, sondern auch ein Element der Kultur“, hebt Nußberger hervor. Sie zeigt damit ihre Überzeugung, dass Recht und Kultur eng miteinander verknüpft sind. Diese Sicht hebt ihr Engagement hervor, gesellschaftliche Veränderungen durch das Recht zu bewirken.
Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Im Hinblick auf ihre Erfahrungen am EGMR ist es wichtig zu erwähnen, dass dieser Gerichtshof mit Sitz in Straßburg eine zentrale Rolle im Schutz der Menschenrechte in Europa spielt. Gegründet 1959 und seit 1998 dauerhaft etabliert, überprüft er die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Unterzeichnerstaaten. Laut wikipedia.org können Einzelpersonen den EGMR anrufen, wenn sie glauben, dass ihre Rechte verletzt wurden.
Die weitreichenden Entscheidungen des EGMR haben nicht nur rechtliche, sondern auch praktische Auswirkungen auf die Gesellschaften der Mitgliedsstaaten. Im Laufe seiner Geschichte hat der Gerichtshof zahlreiche wichtige Urteile gefällt, die in den nationalen Rechtsordnungen Bedeutung erlangt haben. Doch die Rolle des EGMR ist umstritten, vor allem in Bezug auf nationale Souveränität.
Rektor Professor Dr. Joybrato Mukherjee der Universität zu Köln gratulierte Nußberger zu ihrer Ehrung und hob ihre wertvolle Forschung hervor, die zur Entwicklung und zum Verständnis von Menschenrechten in Europa beiträgt. Die Kombination aus ihrem Engagement in der Wissenschaft und ihren praktischen Erfahrungen macht ihre Perspektiven zu einem gewinnbringenden Element des Diskurses über Recht und Menschenrechte.
Die feierliche Aufnahme von Professorin Nußberger in den Orden Pour le mérite ist nicht nur eine Anerkennung ihrer bisherigen Leistungen, sondern auch ein Anstoß für zukünftige Diskussionen über die Rolle des Rechts in der Gesellschaft und die Herausforderungen, die sich aus geopolitischen Veränderungen ergeben. Es bleibt spannend, wie ihre Arbeit und die ihrer Kolleg*innen die Landschaft des europäischen Menschenrechtsschutzes in den kommenden Jahren beeinflussen werden.
