Reinhard Strecker und der BND: Wie die Bundesrepublik NS-Verbrechen verdrängte
Am 2. August 2026 ist der Aktivist und Publizist Reinhard Strecker gestorben. Heute, am 9.10.2026, liegt sein Name wieder über der Freien Universität Berlin – und über einer Geschichte, die dort lange nicht gern erzählt wurde. 1960 hatte die FU eine von Strecker organisierte Ausstellung zur „Ungesühnten Nazijustiz“ verboten. 66 Jahre später, im Frühjahr 2026, entschuldigte sich der FU-Präsident dafür. Strecker, sagte er, habe den Geist der Universität verkörpert, als diese ihn verraten habe.
Strecker hatte sich vor allem in den 1960er-Jahren dafür eingesetzt, dass NS-Verbrecher, die in der Bundesrepublik unbehelligt Karriere machten, strafrechtlich verfolgt wurden. Dafür geriet er unter politischen und wissenschaftlichen Druck. Der damalige Kanzleramtschef Hans Globke ließ nach Darstellung des Artikels rechtswidrig sowohl den Verfassungsschutz als auch den Bundesnachrichtendienst (BND) gegen ihn einsetzen.
Ein Buch, zwei Fehler – und ein großer Apparat
Globke war von 1949 bis 1963 Staatsminister im Bundeskanzleramt unter Konrad Adenauer. Er war am Aufbau der westdeutschen Geheimdienste und an der Einrichtung schwarzer CDU-Konten beteiligt. Während der NS-Zeit hatte er als Verwaltungsjurist maßgeblich an den antisemitischen und rassistischen Nürnberger Rassengesetzen mitgewirkt.
1961 veröffentlichte Strecker das Buch „Dr. Hans Globke: Aktenauszüge, Dokumente“. Es enthielt Belege für Globkes Beteiligung an NS-Verbrechen. Globke erwirkte eine einstweilige Verfügung und setzte Strecker finanziell unter Druck. Anlass waren zwei geringfügige Fehler in der ersten Ausgabe. Das Buch war bald vergriffen und erhielt weniger öffentliche Aufmerksamkeit. Der BND konnte sein Erscheinen trotz entsprechender Überlegungen nicht verhindern.
Der Zeitpunkt war brisant: Das Buch erschien zeitgleich mit dem Prozess gegen Adolf Eichmann in Jerusalem, der als Organisator des Holocaust bezeichnet wird. Globke und die Geheimdienste befürchteten, Eichmann könnte Globke im Prozess nennen und dessen Beteiligung an der Vorbereitung des Völkermords offenlegen. Nach Angaben des Artikels schleuste der BND einen V-Mann in Eichmanns Anwaltsteam ein und verhinderte dadurch eine entsprechende Belastung Globkes.
Wochenlang berieten Kanzleramt, Geheimdienste und Bundesministerien über den Umgang mit den Enthüllungen. Durch die einstweilige Verfügung gelang es Globke schließlich, das Buch aus den Schlagzeilen zu verdrängen. 2021 wurde Streckers Buch im Rahmen eines Globke-Dossiers erneut veröffentlicht.
Der BND wurde damals von Reinhard Gehlen geleitet, einem ehemaligen NS-Generalmajor, der am Überfall auf die Sowjetunion beteiligt gewesen war. Zur Überwachung Streckers setzte der Dienst vor allem den Journalisten Eckart Heinze ein, der unter den Namen Michael Mansfeld und Karl Frauendorfer auftrat. Heinze führte die Agentennummer 41 001 und berichtete dem Geheimdienst über Strecker.
Die beiden waren bekannt miteinander. Heinze nutzte Streckers Vertrauen aus und verriet ihn an den BND. Der Historiker Klaus-Dietmar Henke beschreibt in „Geheime Dienste“, wie Globke BND und Verfassungsschutz gegen Strecker einsetzte: Geheimdienste erstellten Vermerke zu Streckers Lebenslauf, Globke ließ sich über dessen Aktivitäten informieren, und der Verlag des Buches wurde vom BND ausspioniert. Der BND drängte seinen Informanten Mansfeld außerdem, frühzeitig ein Manuskript des Buches zu beschaffen.
Was Globke im NS-Staat bearbeitete
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 war Globke an Gesetzen zur Gleichschaltung der preußischen Rechtsordnung mit dem Reich beteiligt. Am 1. Dezember 1933 wurde er zum Oberregierungsrat ernannt. Nach eigener späterer Darstellung war seine Beförderung wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des „Preußenschlags“ von 1932 zeitweise zurückgestellt worden.
Ab 1. November 1934 arbeitete Globke nach der Zusammenlegung der Innenministerien im Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern unter Wilhelm Frick. Im Juli 1938 wurde er zum Ministerialrat befördert; dies war seine letzte Beförderung während der NS-Zeit. 1934 heiratete er Augusta Vaillant. Das Paar hatte zwei Söhne und eine Tochter.
Seine Zuständigkeiten umfassten Namensänderungen und Personenstandsfragen. Ab 1937 kamen internationale Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts und Optionsverträge hinzu. Als Korreferent bearbeitete er außerdem „Rassefragen“, Ein- und Auswanderung sowie Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem antisemitischen „Blutschutzgesetz“.
Globke wirkte an Entwürfen und Vorlagen für mehrere NS-Gesetze und Verordnungen mit: an der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935, am Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes vom 18. Oktober 1935 und am Personenstandsgesetz vom 3. November 1937. Er war zudem an der Konzeption des „J“ beteiligt, das in die Pässe von Juden eingeprägt wurde.
Gemeinsam mit Staatssekretär Wilhelm Stuckart veröffentlichte Globke 1936 einen 267-seitigen Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen und ihren Ausführungsverordnungen. Wegen Stuckarts Stellung galt der Kommentar als besonders parteinah. Gerichte bevorzugten ihn, im Ministerialblatt der inneren Verwaltung wurde er faktisch als maßgebliche Auslegungshilfe dargestellt. Behandelt wurden zentrale Fragen der jüdischen Staatsbürgerschaft und Rechtsstellung, Ehehindernisse sowie „Rassenschande“.
Ursprünglich sollte Globke nur die eherechtlichen Abschnitte verfassen. Nachdem Stuckart länger erkrankt war, schrieb Globke den Kommentar weitgehend allein; Stuckart verfasste die Einleitung. Spätere Verteidiger Globkes erklärten, er sei nicht für Stuckarts rassistische Wortwahl verantwortlich und habe die Nürnberger Gesetze teilweise eng ausgelegt, was in einzelnen Fällen, etwa bei sogenannten Mischehen, günstig für Betroffene gewesen sei.
Der Kommentar weitete den Begriff „Rassenschande“ jedoch auf „beischlafähnliche Handlungen“ aus. Bis 1940 wurden insgesamt 1.911 Personen deswegen verurteilt. Globke verfasste außerdem das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938, die Namensänderungsverordnung vom 17. August 1938 und die zugehörigen Ausführungsverordnungen. Danach mussten Juden mit nicht in einer vorgegebenen Liste enthaltenen Vornamen zusätzlich „Sara“ beziehungsweise „Israel“ als zweiten Vornamen führen. Die Listen enthielten teilweise erfundene oder umstritten ausgewählte Namen; auch Namen christlicher Heiliger wie „Isidor“ wurden aufgenommen.
Durch die Erfassung der als jüdisch eingestuften Bevölkerung schuf Globke verwaltungstechnische Voraussetzungen für den ab Ende 1941 beginnenden Holocaust. Im Wilhelmstraßen-Prozess erklärte er als Zeuge gegen Stuckart, er habe gewusst, dass Juden massenweise und systematisch ermordet wurden; er habe jedoch nach eigener Aussage nicht gewusst, dass dies alle Juden betraf.
Am 20. November 1938 unterzeichnete Globke für das Reichsinnenministerium einen Vertrag mit der Tschechoslowakei über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen nach dem Münchner Abkommen und der Eingliederung des Sudetenlandes. Dabei wurde der Begriff „deutsche Volkszugehörigkeit“ verwendet. Globke erläuterte 1939, Personen „artfremden Blutes“, insbesondere Juden und Sinti und Roma, könnten unabhängig von ihrer bisherigen nationalen Zuordnung niemals deutsche Volkszugehörige sein. Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde damit zur „ethnischen Entmischung“ eingesetzt.
Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs war Globke im Innenministerium für die neuen deutschen Westgrenzen zuständig und reiste mehrfach in besetzte Gebiete. Der Historiker Peter Schöttler vermutet, Globke habe im Juni 1940 eine Denkschrift an Hitler verfasst, in der Stuckart die weitgehende Annexion ostfranzösischer und belgischer Gebiete vorschlug. Damit wäre die Deportation von etwa fünf Millionen Menschen verbunden gewesen.
Anfang September 1941 begleitete Globke Frick und Stuckart zu einem offiziellen Besuch in die mit Deutschland verbündete Slowakei. Kurz danach führte die slowakische Regierung den „Judenkodex“ ein, der späteren Enteignungen und Deportationen slowakischer Juden als Rechts
