Heute, am 3. Oktober 2026, erinnert der Tag der Deutschen Einheit nicht nur an die staatliche Wiedervereinigung, sondern auch an das Ende der DDR-Diktatur. An der Uni Frankfurt passt dieser Anlass für eine unbequeme Frage: Wie viel SED-Unrecht kommt im Jurastudium tatsächlich vor?

Die kurze Antwort lautet: Studierende können in Deutschland ihr Jurastudium abschließen, ohne sich mit dem SED-Unrecht beschäftigt zu haben. Dabei schreibt § 5a Abs. 2 Satz 3 DRiG seit dem 1. Januar 2022 vor, die Pflichtfächer auch unter Einbeziehung des nationalsozialistischen Unrechts und des Unrechts der SED-Diktatur zu vermitteln.

Gesetzlicher Auftrag, lückenhafte Praxis

Die gemeinsame Nennung bedeutet nicht, dass NS-Unrecht und SED-Unrecht gleichgesetzt werden. Ideologien, Herrschaftsformen und Verbrechen unterscheiden sich. Trotzdem verlangt das Gesetz, beide Unrechtssysteme in der juristischen Ausbildung zu berücksichtigen.

Der 75. Deutsche Juristentag forderte deshalb mit 94:0:1 Stimmen, die entsprechende Regelung des § 5a DRiG wirksam umzusetzen. Eine nicht repräsentative Befragung des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften aus dem Jahr 2025 zeigt, wie weit Anspruch und Alltag auseinanderliegen: Nur 4,14 Prozent der Befragten hatten an ihrer Hochschule Kenntnisse zum SED-Unrecht erworben, 13,79 Prozent Kenntnisse zum NS-Unrecht.

Angebote gibt es, aber bislang eher in einzelnen Inseln: ein Seminar an der Goethe-Universität Frankfurt am Main 2023, eine Veranstaltungsreihe an der Universität Leipzig im Sommersemester 2025 und eine Ausstellung an der Humboldt-Universität zu Berlin 2026. Die gemeinsame Ringvorlesung von Universität Hamburg und Bucerius Law School im Wintersemester 2026/27 umfasst 14 Veranstaltungen. Acht behandeln NS-Unrecht, vier haben einen offenen oder übergreifenden Schwerpunkt, zwei widmen sich ausdrücklich dem SED-Unrecht oder DDR-Recht.

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Wer sich intensiver mit dem Thema befassen will, muss daher häufig lange suchen oder bis zum Referendariat warten. Der Bericht des Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur von 2026 nennt Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Thüringen als vorbildlich bei der Vermittlung im Referendariat. Nordrhein-Westfalen schulte etwa 50 Dozentinnen und Dozenten und stellte Lehrmaterial bereit. Sachsen-Anhalt entwickelte und evaluierte ein Ausbildungsmodul zum SED-Justizunrecht, ergänzt durch rechtsgeschichtliche Vorträge (BT-Drs. 21/6840, S. 71–72).

Warum NS-Unrecht präsenter ist

Die Rechtsgeschichte des Nationalsozialismus wird seit Jahrzehnten umfassend erforscht, in Pflichtvorlesungen behandelt und in zahlreichen Rechtsgebieten aufgearbeitet. NS-Unrecht ist stärker im kollektiven Gedächtnis verankert – auch, weil seine Aufarbeitung schon vor 2022 politisch und institutionell besonders gefördert wurde.

Das Grundgesetz entstand als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus. Der Druck der Alliierten verlangte eine intensive Analyse des NS-Unrechtssystems. Zugleich konnten zahlreiche NS-Juristen nach 1945 in Justiz und Wissenschaft der Bundesrepublik zurückkehren. Auch die DDR zog mit eigener politischer Ausrichtung Lehren aus dem NS-Unrecht.

Für die Auseinandersetzung mit dem SED-Unrecht fehlte nach der Wiedervereinigung lange ein vergleichbarer politischer Druck. Das westdeutsche Rechtssystem wurde auf die DDR übertragen; dadurch erschien eine umfassende Aufarbeitung vielfach nicht erforderlich. Die Aufarbeitung beschränkte sich unter anderem darauf, nicht alle Richterinnen und Richter der DDR-Justiz zu übernehmen. Politische Belastungen und frühere Entscheidungen wurden dabei berücksichtigt.

Der Bericht des Bundesbeauftragten bewertet die Hochschulforschung zur SED-Diktatur als unterrepräsentiert und kaum dauerhaft verankert. Als mögliche Gründe gelten eine westdeutsch geprägte Hochschul- und Lehrtradition, die Einordnung des Themas als ostdeutsches Spezialthema, die geringe Zahl juristischer Fakultäten in Ostdeutschland und der geringe Anteil ostdeutscher Professorinnen und Professoren.

Ein Staat lässt sich nicht aus Gesetzbüchern lesen

Das DDR-Recht lässt sich nicht allein anhand von Gesetzen und Urteilen verstehen. Politische Vorgaben konnten die praktische Durchsetzung verfassungsrechtlich zugesicherter Rechte begrenzen. Eine umfassende Analyse braucht deshalb zusätzlich Kenntnisse der DDR-Rechtswissenschaft, der Soziologie und der Politikwissenschaft.

Anders als beim nationalsozialistischen Führerprinzip gab es kein einzelnes, unmittelbar übertragbares Grundprinzip zur Auslegung sämtlicher Normen. Außer den regelmäßig behandelten Mauerschützenprozessen ist SED-Unrecht ohne Kenntnis des Gesamtsystems schwer einzuordnen. Zu untersuchen wäre etwa, wie Gerichte und Behörden arbeiteten, wo politische Vorgaben Entscheidungen beeinflussten und ob Betroffene wirksamen Rechtsschutz erhielten.

DDR-Rechtsnormen pauschal als Unrecht einzustufen, würde die Analyse ebenso verkürzen wie eine ausschließliche Konzentration auf ihre formale Geltung. Die DDR-Rechtsgeschichte ist außerdem außerhalb des Strafrechts für heutige Rechtsfragen relevant.

Nach DDR-Recht konnten Gebäude- und Grundstückseigentum unter bestimmten Voraussetzungen getrennt sein. Nach § 94 BGB sind fest mit dem Grundstück verbundene Gebäude grundsätzlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks; es bestehen nur wenige Ausnahmen. DDR-Rechtsverhältnisse mussten nach 1990 bei Rückübertragungsansprüchen sowie bei der Neuordnung von Eigentums- und Nutzungsverhältnissen berücksichtigt werden. Ihre Behandlung in der Pflichtvorlesung Sachenrecht wird als möglicher Lehransatz genannt.

Vom Referendariat zurück an die Hochschulen

Die Beschäftigung mit dem SED-Unrecht wird damit vielfach ins Referendariat verlagert, obwohl § 5a DRiG bereits für das Studium eine entsprechende Vermittlung vorsieht. Erfahrungen mit Staat und Wiedervereinigung prägen weiterhin persönliche Erinnerungen und gesellschaftliche Deutungen, besonders in Ostdeutschland. Im Hörsaal ist davon bislang oft wenig zu spüren.

Für eine dauerhafte Verankerung braucht es kontinuierliche Forschung und zugängliche Lehrmaterialien. Hochschulen könnten das Thema stärker in Forschung und Lehre aufnehmen, fakultätsübergreifend arbeiten und mit Archiven, Gedenkstätten sowie der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur kooperieren.

Forschungsbedarf besteht unter anderem bei DDR-Rechtslehrbüchern, Gerichts- und Verwaltungsakten, der praktischen Rechtsumsetzung, den beteiligten Akteuren und der juristischen Ausbildung. Die Forschungsstelle DDR-Recht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist ein institutionelles Beispiel. Weitere bundesweite Einrichtungen könnten Forschung und Lehre dauerhaft stärken.

Lehrbücher könnten auch fachfremden Dozierenden die Vermittlung des SED-Unrechts erleichtern und zur Umsetzung des § 5a DRiG in der universitären Lehre beitragen. Die zweite angegebene Quelle von beck-shop.de liefert dagegen keinen verwertbaren sachlichen Zusatz: Der dortige Text ist offenbar binär oder fehlerhaft kodiert, eine inhaltliche Zusammenfassung ist nicht möglich.