Auf dem Campus der Universität Kassel ist die Debatte um die Zivilklausel am 4. November 2026 nicht vorbei. Die Universität hat ihre Regelung geändert: Der ausdrückliche Bezug auf zivile Zwecke für Forschung und Lehre entfällt künftig. Kritiker sehen darin den Einfluss oder Druck von Rüstungskonzernen.

Der Senat entschied über die Zukunft der Klausel, nachdem die Entscheidung zuvor auf den Sommer vertagt worden war. Studierende hatten sich in einer Urabstimmung mehrheitlich für den Erhalt der bisherigen Zivilklausel ausgesprochen. Auch eine Initiative von Beschäftigten setzt sich weiterhin für die alte Regelung ein.

Gegen die Änderung protestierten auf dem Campus rund 250 Menschen. Über den Tag verteilt demonstrierten insgesamt mehrere hundert Menschen. Hessens Wissenschaftsminister rief zu einem Diskurs über die Entscheidung auf. Der zugrunde liegende Bericht wurde am 4. November 2026 aktualisiert und war am selben Tag ursprünglich um 3:30 Uhr erschienen.

Worum es bei der Klausel geht

Eine Zivilklausel ist die freiwillige Selbstverpflichtung einer wissenschaftlichen Einrichtung, ausschließlich für zivile beziehungsweise friedliche Zwecke zu forschen. Damit beschränkt eine Hochschule freiwillig die grundgesetzlich geschützte Freiheit von Forschung und Lehre. Die Idee kommt aus der Friedensbewegung und steht im Zusammenhang mit der Abrüstungspolitik.

Die erste deutsche Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in Kraft. Heute haben etwa 70 deutsche Hochschulen eine solche Regelung. Außerhalb Deutschlands gibt es Zivilklauseln nur in wenigen Ländern, insbesondere in Japan.

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Bremen lehnte der Akademische Senat 1986 jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung oder Zielsetzung ab. Forschungsthemen und -mittel mit möglichem Rüstungsbezug sollten öffentlich diskutiert und gegebenenfalls zurückgewiesen werden. 1991 wurde die „Verpflichtung der Universität Bremen auf zivile Forschung“ beschlossen. 2012 bestätigte der Akademische Senat die früheren Beschlüsse und erklärte die Universität als dem Frieden verpflichtet. Durch das Dritte Hochschulreformgesetz vom 27. März 2015 wurden die Hochschulen im Land Bremen gesetzlich verpflichtet, Zivilklauseln einzuführen. Forschung, Lehre und Studium sollen ausschließlich friedlichen Zwecken dienen; bereitgestellte Mittel sollen entsprechend verwendet werden.

Ein Streit, der viele Hochschulen erreicht

Die Liste der Hochschulen mit Zivilklausel ist lang und historisch gewachsen: Die TU Berlin hat sie seit den 1950er Jahren, erneut bestätigt wurde sie 1991. An der TU Dortmund und der Universität Konstanz gilt sie seit 1991, an der Universität Oldenburg seit 2007, an der Universität Tübingen seit 2010, an der Universität Halle seit 2018, an der Universität Erfurt seit 2019 und an der TH Köln seit 2020.

In Niedersachsen war die Zivilklausel von 1993 bis 2002 Bestandteil des Hochschulgesetzes. Der damalige Gesetzestext verpflichtete die Forschung auf friedliche und den natürlichen Lebensgrundlagen dienende Zwecke. Eingeführt wurde sie von Wissenschaftsministerin Helga Schuchardt in der Landesregierung unter Gerhard Schröder.

Immer wieder wurde über solche Regeln abgestimmt. Die Universität Tübingen nahm die Klausel im September 2010 in ihre Grundordnung auf. In Köln stimmten Ende 2010 65 Prozent für eine Zivilklausel. An der Universität Augsburg votierten im Juni 2012 bei einer nicht beschlussfähigen Vollversammlung 77 Prozent für eine Zivil- und Transparenzklausel: 144 dafür, 38 dagegen, vier Enthaltungen. Anlass waren unter anderem Befürchtungen im Zusammenhang mit dem Innovationspark.

Der Koalitionsvertrag der 2011 gewählten grün-roten Landesregierung Baden-Württembergs nahm die Zivilklausel trotz früherer Befürwortung beider Parteien nicht auf. Die TU Darmstadt führte 2012 eine Zivilklausel ein, 2014 beschloss ihr Senat ein Umsetzungsverfahren. In Frankfurt stimmten 2013 mehr als 76 Prozent der Studierenden für eine Regelung zugunsten ziviler und friedlicher Forschung und Lehre. Der Senat der Universität Göttingen beschloss im Februar 2013 eine Zivilklausel. An der Universität Kiel votierten Studierende in einer nicht bindenden Befragung mit etwa zwei Dritteln dafür – die Universitätsleitung lehnte sie ab.

Forschung zwischen Frieden und „Dual-Use“

Genau hier wird es knifflig. Viele Forschungseinrichtungen lehnen Zivilklauseln ab, weil sie nach eigener Darstellung ohnehin ausschließlich zivil forschen. Befürworter halten das für ein Scheinargument: Zahlreiche zivile Forschungsbereiche können auch militärisch genutzt werden. Dieser doppelte Verwendungszweck heißt „Dual-Use“. Satellitenforschung für Unternehmen mit Rüstungsbezug ist ein Beispiel.

Selbst an Universitäten mit langjähriger Zivilklausel, etwa in Bremen, wird regelmäßig darüber gestritten, welche Forschungsgebiete darunterfallen. Der Bremer Informatikprofessor Hans-Jörg Kreowski sieht in der Klausel zugleich ein mögliches Werbeargument für Unternehmen. Andere Hochschulen befürchten Nachteile bei Kooperationen. Kritiker warnen wiederum, dass ohne militärische Forschung an Hochschulen Sicherheits- und Rüstungspolitik aus der hochschulpolitischen Öffentlichkeit verschwinden könnte. Außerdem könnten Verteidigungsmittel von Universitäten in die Rüstungsindustrie verlagert werden.

Auch innerhalb der Wissenschaft gibt es deutliche Gegenpositionen. Der Kieler Sicherheitspolitik-Professor Joachim Krause erklärte, Zivilklauseln diskreditierten wissenschaftliche Kontakte zur Bundeswehr und zur wehrtechnischen Industrie. Außerdem kritisierte er, linke und linksextreme Gruppen könnten die Klauseln zur politischen Steuerung oder zur Störung des Universitätsbetriebs nutzen.

Am 23. Januar 2024 beschloss die Bayerische Staatsregierung einen Gesetzentwurf, der bayerischen Hochschulen die Einführung einer Zivilklausel verbieten soll. Am Karlsruher Institut für Technologie, dem KIT, blieb militärische Forschung im universitären Bereich grundsätzlich möglich. Die Universität Karlsruhe war 2009 mit dem Forschungszentrum Karlsruhe zum KIT fusioniert. Weil das Forschungszentrum früher zivil ausgerichtet war, stellte sich die Frage, ob seine Klausel auf das KIT übergehen sollte. Im ersten KIT-Weiterentwicklungsgesetz von 2012 und im zweiten Gesetz von 2021 wurde jedoch keine Zivilklausel aufgenommen.

Die Universität Witten/Herdecke besitzt keine Zivilklausel im engeren Sinne. Ihre Forschung soll sich an einem umfassenden Gemeinwohlkonzept orientieren. In ihrem Leitbild betont die Universität eine verantwortungsvolle Mitgestaltung gesellschaftlicher Transformationsprozesse angesichts globaler Krisen und Bedrohungen.

Neue Schärfe seit dem Krieg gegen die Ukraine

Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine und den Diskussionen über die Ausstattung der Bundeswehr wurde die Aktualität von Zivilklauseln erneut infrage gestellt. Johann-Dietrich Wörner forderte im Juni 2022, Hochschulen sollten ihre Klauseln überprüfen und gegebenenfalls im Sinne einer friedlich ausgerichteten Verteidigungspolitik neu formulieren. CDU-Vorsitzender Friedrich Merz verlangte 2023 die Aufhebung von Klauseln, die militärische Forschung an Hochschulen verbieten.

Wie viel militärisches Geld tatsächlich in Hochschulen landet, zeigten Recherchen von Süddeutscher Zeitung und NDR bereits 2013. Sie berichteten über vom US-Verteidigungsministerium finanzierte militärische Forschungsprojekte an deutschen Hochschulen, darunter auch Einrichtungen mit Zivilklausel. Laut Recherchen des Spiegel flossen zwischen 2008 und 2019 insgesamt 21,7 Millionen US-Dollar des US-Verteidigungsministeriums an deutsche Forscher.

Die Förderung konzentrierte sich vor allem auf technische und naturwissenschaftliche Fachbereiche. Die Ludwig-Maximilians-Universität München erhielt demnach fast 3,7 Millionen US-Dollar in 23 Einzelzahlungen. Darunter waren 1,72 Millionen US-Dollar für die Suche nach einem Ersatz für den militärisch genutzten Sprengstoff Hexogen. In Kassel geht der Streit derweil weiter – auf dem Campus, im Senat und vermutlich noch eine ganze Weile in den Fluren.