In Mainz wird Nachhaltigkeit im BWL-Studium ab diesem Wintersemester nicht mehr nur am Rand behandelt. Seit dem Wintersemester 2026/27 gehört der Pflichtkurs „Nachhaltige Produkt- und Konsumentscheidungen“ zum Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU). Rund 150 Studierende machen mit. Kooperationspartner ist der Naturschutzbund Deutschland (NABU).

Der Kurs startete am 21. Oktober 2026. Die Studierenden arbeiten in kleinen Teams und entwickeln Kommunikationskonzepte für jeweils eines von 18 regionalen NABU-Naturschutzprojekten. Die Vorhaben beschäftigen sich unter anderem mit Renaturierung und Artenschutz. Anschließend setzen die Teams ihre Ideen eigenverantwortlich über Social-Media-Kanäle um. Menschen in den jeweiligen Regionen sollen dadurch erfahren, was vor ihrer Haustür geschützt, renaturiert oder wiederhergestellt wird.

Workshops statt Frontalunterricht

Traditionelle Vorlesungen gibt es in diesem Kurs nicht. Stattdessen stehen Workshops auf dem Programm. Prof. Dr. Oliver Emrich, Leiter des Lehrstuhls für Management, gibt Impulse für die Projektentwicklung; außerdem sind mehrere Besprechungszeiträume mit den NABU-Projektleitungen vorgesehen. Es geht also nicht bloß um ein Konzept auf Papier, sondern um dessen Umsetzung – mit echten Partnern, echten Projekten und vermutlich auch der einen oder anderen kniffligen Abstimmung.

Nach Emrichs Angaben wurden ökologische Fragen in der BWL bislang häufig nur am Rande behandelt oder gar nicht diskutiert. Angesichts von Klimawandel und Artensterben soll Nachhaltigkeit künftig verpflichtender Bestandteil der Managementausbildung sein. NABU-Vertreter Benjamin Csonka sieht in dem Lehrkonzept eine Verbindung von Wirtschaft, Marketing und Naturschutz. Langfristig soll der Kurs in den BWL-Lehrplan integriert werden.

Die JGU verfügt auch jenseits dieses Projekts über ein weltweites Netz an Kooperationen mit Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Im Mittelpunkt stehen Forschungsprojekte, gemeinsame Studiengänge sowie der Austausch von Studierenden und Lehrenden. Partnerschaften können mit Hochschulen, einzelnen Fächern, Institutionen und deutschen Schulen im Ausland geschlossen werden – fächerübergreifend oder fachbezogen, bi- oder multilateral.

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Wie Kooperationen an der JGU zustande kommen

Bei fächerübergreifenden Abkommen können sich alle an der JGU vertretenen Fächer beteiligen. Solche Hochschulpartnerschaften umfassen in der Regel verschiedene Aktivitäten und werden von der Hochschulleitung priorisiert. Neu abgeschlossene Partnerschaften müssen vom Senat gebilligt werden. Fachbezogene Kooperationen werden dagegen von einzelnen Fachbereichen oder Fächern vereinbart, darunter auch ERASMUS+-Verträge. Angehörige anderer Fächer können erst nach einer Vertragserweiterung oder mit ausdrücklicher Zustimmung der Vertragspartner teilnehmen.

Memoranden of Understanding sind zunächst Absichtserklärungen. Sie regeln eine Kooperation im Anfangsstadium meist nur in groben Zügen; konkrete Austauschaktivitäten werden durch zusätzliche Vereinbarungen ermöglicht. Erfahrungsgemäß ist es einfacher, eine bestehende Partnerschaft auszubauen, als eine ganz neue aufzusetzen.

Die Abteilung Internationales unterstützt die Fächer bei der Initiierung internationaler Kooperationen, bei Vertragsneuabschlüssen sowie bei Verlängerungen, Erweiterungen, Änderungen und Kündigungen. Internationale Abkommen müssen grundsätzlich vom Präsidenten der JGU mitgezeichnet werden. Zuvor brauchen die Dekaninnen und Dekane der beteiligten Fächer eine schriftliche Zustimmung – entweder durch Mitzeichnung oder durch eine schriftliche Absichts- beziehungsweise Einverständniserklärung.

Die Hochschulleitung erwartet, dass Kooperationen aus einem Fach heraus entstehen und mit konkreten Inhalten gefüllt werden. In einem Vertrag sollen Inhalt, Umfang und Laufzeit der Partnerschaft festgelegt sein. Möglich sind der Austausch von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal, Forschungskooperationen, Co-tutelles und gemeinsame Publikationen. Auch rechtliche Vorgaben wie die Einschreibe- und Prüfungsordnungen der JGU müssen berücksichtigt werden.

Bei Personenaustausch können die Zahl der jährlich entsandten Lehrenden, Mitarbeitenden und Studierenden, der Studienfortschritt der Teilnehmenden und die Aufenthaltsdauer vereinbart werden. Zusätzlich sind Regelungen zum Erlass von Studiengebühren oder zur Bereitstellung von Stipendien möglich. Die Mindestlaufzeit beträgt in der Regel fünf Jahre, unbefristete Verträge sind ebenfalls möglich. Wie eine Kündigung funktioniert, sollte im Vertrag stehen – späteres Rätselraten spart das nicht.

Vom ersten Kontakt bis zur Unterschrift

Am Anfang knüpfen JGU-Lehrende Kontakte zu Fachkolleginnen und -kollegen an möglichen Partnerhochschulen. Die Beteiligten verständigen sich über die Möglichkeiten einer Partnerschaft. Vorhandene Internationalisierungsstellen am Fachbereich sollen informiert und in die Verhandlungen einbezogen werden.

Wenn die Fachvertreterinnen und -vertreter beider Hochschulen einer Kooperation zustimmen, werden die zuständigen Vertragsstellen informiert. An der JGU ist dafür die Abteilung Internationales zuständig: cooperations@international.uni-mainz.de. Sie stellt Vertragsmuster bereit und berät bei der Ausgestaltung. Der Vertrag wird in den Sprachen beider Institutionen und/oder auf Englisch erstellt; mehrere Überarbeitungen und eine Prüfung durch die Rechtsabteilung können erforderlich sein.

Nach der Fertigstellung werden mindestens zwei Originale vom Initiator oder von der Initiatorin unterzeichnet. Danach unterschreibt der Dekan oder die Dekanin, alternativ wird eine schriftliche Einverständniserklärung beigefügt. Die Originale gehen an die Abteilung Internationales, die sie zur Unterschrift an den Präsidenten weiterleitet. Nach der Unterzeichnung sendet die Abteilung die Exemplare an das Fach zurück. Dort lässt man sie von der Partnerhochschule gegenzeichnen. Kopien des vollständig unterzeichneten Vertrags müssen unaufgefordert an die Abteilung Internationales und an die Rechtsabteilung geschickt werden.

Beginnt das Verfahren an der Partnerhochschule, unterzeichnen anschließend die JGU-Fachvertreterinnen und -vertreter. Danach werden die Originale gemeinsam mit der Unterschrift oder Einverständniserklärung des Dekanats an die Abteilung Internationales gesendet. Diese organisiert die Unterschrift des Präsidenten und schickt die vollständig unterzeichneten Originale an das Fach zurück. Das Fach übermittelt der Partnerhochschule ein Original.

Nachhaltigkeit als Aufgabe der Hochschule

Der neue Mainzer BWL-Kurs passt in eine breitere Entwicklung der Hochschulbildung. Nachhaltigkeit umfasst an Hochschulen zwei Bereiche: Forschung und Lehre sowie den nachhaltigen Hochschulbetrieb. Forschung soll relevante Wissensgebiete für nachhaltige Entwicklung einbeziehen und Entscheidungsgrundlagen für zukunftsorientiertes Handeln schaffen. Auch Bildungsziele und die Ausbildung von Führungskräften sollen Nachhaltigkeit berücksichtigen.

Ein Dossier zur Nachhaltigkeit in der Hochschulbildung versammelt Vorgaben, Vorschläge und Beispiele zu Hochschulbildung für nachhaltige Entwicklung, Studienangeboten, Forschung und praktischer Umsetzung. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellt Handlungsschwerpunkte exemplarisch dar. Ihre letzte Aktualisierung war am 10. April 2024.

Zur Entwicklung dieses Feldes gehören das BMBF-Programm „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“ (FONA) mit seinem integrierten, systemorientierten Ansatz sowie das UNESCO-Programm „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE 2030), das durch eine Roadmap konkretisiert wird. FONA zielt auf innovative Konzepte und Lösungen für Herausforderungen nachhaltiger Entwicklung und deckt den gesamten Forschungsprozess ab – von der Grundlagenforschung bis zur Anwendung. Die zunächst bis 2015 angelegte Initiative wird als Rahmenprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beschrieben.

Der Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung in der 19. Legislaturperiode behandelt die Entwicklung von BNE zwischen 2017 und 2021 und beschreibt Maßnahmen von Bundesregierung, Ländern und Kommunen sowie deren Umsetzung. Ein Sammelband der Kommission Bildung für nachhaltige Entwicklung der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft aus dem Jahr 2024 widmet sich der gesamtinstitutionellen Transformation von Hochschulen. Die Beiträge entstanden im Rahmen des vom BMBF von 2016 bis 2021 geförderten Verbundprojekts „Nachhaltigkeit an Hochschulen (HOCH-N)“.

Für die Lehre gibt es ebenfalls konkrete Anknüpfungspunkte: Eine Handreichung vom 24. Januar 2023 behandelt die curriculare Verankerung von Hochschulbildung für nachhaltige Entwicklung an Brandenburger Hochschulen. Sie dient dem Capacity Building und beschäftigt sich mit drei Handlungsbereichen, darunter der Verankerung von Schlüsselkompetenzen für Nachhaltigkeit. Eine Publikation von Dezember 2022 versammelt Praxisbeispiele und Reflexionsimpulse zur Weiterentwicklung des Bildungsangebots an Hochschulen.

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