Im Tierheim Berlin ist bei einer Taube die hochansteckende Newcastle-Krankheit festgestellt worden. Das Tier zeigte neurologische Auffälligkeiten und wurde deshalb eingeschläfert. Ob weitere Tiere infiziert sind, ist bislang unklar.

Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks Lichtenberg hat Untersuchungen bei empfänglichen Tieren angeordnet, die direkten oder indirekten Kontakt mit der Taube hatten. Vorsichtshalber nimmt das Tierheim derzeit keine Vögel auf und gibt auch keine Vögel ab.

Gefahr für Vögel, nicht für Menschen

Die Newcastle-Krankheit ist für Vögel hochansteckend und verläuft bei Geflügel häufig tödlich. Nahezu alle Vogelarten können sich infizieren. In Deutschland wird das Virus vor allem bei wildlebenden Tauben nachgewiesen. Für Menschen besteht keine Gefahr; bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren können allerdings Bindehautentzündungen auftreten. Eine Übertragung auf Menschen ist selten, das zoonotische Potenzial gilt als gering.

Die auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnete Tierseuche tritt vor allem bei Hühnern und Puten auf. Empfänglich sind aber ebenso Enten, Gänse, Strauße, Tauben und weitere Vogelarten. Die Inkubationszeit beträgt etwa drei bis sechs Tage, eine eindeutige Diagnose ist nur durch eine Laboruntersuchung möglich.

Je nach Verlauf sinkt die Legeleistung drastisch, Eier werden dünnschalig oder schalenlos und können wässriges Eiklar enthalten. Möglich sind außerdem dünnflüssiger, grünlich-gelber, teils blutiger Kot, Atemnot, geschwollene Augenlider und blau verfärbte Kämme. Manche Tiere verweigern Futter und Wasser vollständig oder wirken stark teilnahmslos. Bei rascher Ausbreitung kommt es zu Todesfällen ohne vorher erkennbare Symptome; die Sterblichkeit kann bis zu 100 Prozent betragen. Überlebende Tiere können später Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur oder einen verdrehten Hals entwickeln.

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Nach Jahrzehnten zurück

Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wurden im Februar 2026 mehrere Fälle in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt. Deutschland hatte die Newcastle-Krankheit seit 1996 als getilgte Tierseuche eingestuft. Seit Februar 2026 treten nun wieder Ausbrüche in kommerziellen Betrieben und Kleinsthaltungen auf. Bis Juni 2026 waren vor allem Brandenburg und Bayern betroffen, Niedersachsen blieb bislang frei von Ausbrüchen.

Anfang 2026 kam es in Brandenburg zu schweren Ausbrüchen der meldepflichtigen Krankheit. In Geflügelställen mussten Hunderttausende Tiere getötet werden. Erkrankte Bestände müssen getötet werden, um den Seuchenherd werden großräumige Sperren eingerichtet. Zusätzlich können Handelsbeschränkungen den Absatz von Tieren und tierischen Produkten erheblich beeinträchtigen.

Virologische Untersuchungen ordneten die bisher nachgewiesenen Viren dem Genotyp VII.1.1 zu. Dieser Genotyp kommt derzeit insbesondere in Osteuropa vor, unter anderem in Polen und Tschechien. Aktuelle Fallzahlen werden im Tierseucheninformationssystem TSIS veröffentlicht.

Zusammen mit der weiterhin in Deutschland auftretenden hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5, der „klassischen Geflügelpest“, besteht derzeit eine erhebliche Gefährdung für Geflügel- und andere Vogelhaltungen. Das betrifft auch Zoos und Tierparks. Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet die Gefährdung für Geflügel und andere Vogelarten als erhöht.

Wie das Virus weiterwandert

Infizierte Vögel scheiden das Virus über die Atemwege sowie über Sekrete und Ausscheidungen aus. Im Stall oder beim Transport kann direkter Kontakt die Krankheit schnell verbreiten. Übertragungen sind auch durch geschlachtete Tiere, Bruteier und Eintagsküken möglich.

Oft sind es jedoch die kleinen Wege, die leicht übersehen werden: Fahrzeuge, Mist, Futter, Transportkisten sowie nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe und Hände. Menschen können das Virus dadurch maßgeblich weiterverbreiten. Bei Freilandhaltung kommen Wildvögel, Ratten, Mäuse und Insekten als weitere Risiken hinzu; auch als Dünger ausgebrachter Geflügelkot kann zur Verschleppung beitragen. Besonderes Augenmerk gilt deshalb Personenkontakten und dem Austausch von Gegenständen.

Geflügelhalter sollen die vorgeschriebenen regelmäßigen Newcastle-Impfungen ihrer Hühner- und Putenbestände überprüfen und gegebenenfalls auffrischen. Die Impfpflicht gilt auch für Kleinstbestände, Hobbyhaltungen mit nur einem oder zwei Tieren eingeschlossen. Geimpfte Tiere können weiterhin erkranken, scheiden aber weniger Virus aus, zeigen weniger Symptome und sind kürzer infektiös.

Die Impfung sollte möglichst bereits im Kükenalter beginnen. Impfstoffe werden über Tierärzte in unterschiedlichen Dosierungen angeboten und können über das Trinkwasser, als Spray oder bei Einzeltieren als Tropfen in Augen und Nasenlöcher verabreicht werden. Eine Flasche reicht je nach Präparat für etwa 1.000 bis 10.000 Tiere. Auch Halter mit weniger als 1.000 Tieren müssen den gesamten Impfstoff im Trinkwasser oder Spray verwenden.

Zum Schutz gehören außerdem Reinigung und Desinfektion von Stallungen, Gegenständen und Fahrzeugen sowie Schutzkleidung. Alle Geflügelhalter sollten ein Biosicherheitskonzept besitzen und die Maßnahmen konsequent umsetzen. Auch der Austausch von Gegenständen und der Kontakt zwischen Personen sollten kontrolliert werden. Seit dem 1. Januar 2026 ist in Niedersachsen ein betriebsspezifischer Biosicherheitsmanagementplan Voraussetzung für vollständige Leistungen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse im Seuchenfall.

Was bei Verdacht passiert

Bei unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen sollen auch in geimpften Herden Laboruntersuchungen auf Newcastle-Krankheit veranlasst werden. Verdächtig sind ähnliche Krankheitszeichen bei mehreren Hühnern oder Puten gleichzeitig oder innerhalb kurzer Zeit. Das zuständige Veterinäramt muss unverzüglich informiert werden – bereits beim geringsten Verdacht sollte eine Tierärztin oder ein Tierarzt kontaktiert werden.

Veterinärbehörden entnehmen Proben und lassen sie in amtlichen Speziallaboren untersuchen. Bei bestätigtem Verdacht werden für den betroffenen Betrieb ein 3-km-Sperrbezirk und ein 10-km-Beobachtungsgebiet angeordnet. Im Seuchengebiet müssen die amtlichen Vorgaben eingehalten werden, damit sich das Virus nicht weiter ausbreitet.

Für das Tierheim Berlin heißt das vorerst: keine neuen Vögel, keine Abgaben, Untersuchungen abwarten. Die Meldung stammt von der dpa vom 27. Oktober 2026.