Am 24. März 2026 trafen sich über 100 Fachleute und Wissenschaftler zur 10. Bucerius HIAD Conference im Helmut Schmidt Auditorium der Bucerius Law School in Hamburg. Die Veranstaltung, organisiert vom Center for International Dispute Resolution (CIDR) gemeinsam mit dem Centro de Arbitragem e Mediação (CAM-CCBC), dem Hamburg Arbitration Circle e.V. und dem Rechtsstandort Hamburg e.V., hatte das Hauptthema „The Role of Arbitral Institutions in International Arbitration – Gatekeeper, Guardian or Quasi-Judge?“.

Ein zentrales Anliegen des Kongresses war es, die Rolle von Schiedsinstitutionen in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zu beleuchten. Schiedsgerichtsbarkeit selbst wird in drei Kategorien unterteilt: die Handelsschiedsgerichtsbarkeit, die Schiedsgerichtsbarkeit in sonstigen Fällen, etwa im Sport, und die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit (ISDS), die auf völkerrechtlichen Verträgen basiert und speziell für Investoren gegen Staaten konzipiert ist. Diese Formen bieten den Parteien die Möglichkeit, durch eine Schiedsvereinbarung festzulegen, dass ein Schiedsgericht ihren Rechtsstreit entscheidet, anstelle eines staatlichen Gerichts. Dies fördert eine flexible und vertrauliche Streitbeilegung, die sich weltweit zunehmender Beliebtheit erfreut, insbesondere bei grenzüberschreitenden Handels- und Investitionsstreitigkeiten, bestätigt int-wirtschaftsrecht.de.

Schlüsselthemen und Mitwirkende

In der Eröffnungskeynote stellte Dr. Christian Johannes Wahnschaffe die Schiedsinstitutionen als „uncharted stakeholders“ vor und wies darauf hin, dass es kein einheitliches rechtliches Verständnis für ihre Rolle gibt. Die Diskussion über die Parteiautonomie, moderiert von Dr. Carina Alcoberro Llivina, bot den Teilnehmenden die Gelegenheit, Bedürfnisse und Grenzen der institutionellen Regeln genau zu beleuchten. Hierbei standen Aspekte wie Gleichbehandlung, Transparenz und Effizienz im Vordergrund, gepaart mit den Herausforderungen bezüglich Ablehnungsanträgen und der Qualitätssicherung von Schiedsverfahren.

Ein weiteres Panel, geleitet von Luíza Kömel FCIArb, stellte die Integrität des Schiedsverfahrens in den Mittelpunkt und diskutierte Wege zur Sicherstellung fairer Verfahren. Die Themen Hacklerhaftung und eine Debatte im Oxford-Stil zur Offenlegungspflicht von Finanzierungsvereinbarungen (Third-Party Funding) rundeten die Konferenz ab. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, sich intensiv über zentrale Aspekte der Schiedsgerichtsbarkeit auszutauschen, was den Wissens- und Erfahrungstransfer auf diesem Gebiet förderte.

Der deutsche Schiedsstandort

Deutschland hat sich als anerkanntes Zentrum für nationale und internationale Schiedsverfahren etabliert. Hier gelten die §§ 1025-1066 ZPO, die die Durchführung von Schiedsverfahren regeln. Insbesondere die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) und die International Chamber of Commerce (ICC) spielen in diesem Kontext eine wesentliche Rolle, da sie zahlreiche Verfahren administrieren. Die Vorzüge der Schiedsgerichtsbarkeit, wie etwa die Möglichkeiten zur Wahl der Schiedsrichter und die flexible Gestaltung der Verfahrensregeln, werden immer wieder als entscheidende Faktoren hervorgehoben, wenn die Parteien ihre Konflikte beilegen möchten bmjv.de.

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Die 11. Bucerius HIAD Conference wird am 16. März 2027 stattfinden und verspricht erneut eine Plattform für den Austausch zwischen internationalen Experten, Nachwuchsjuristen und Studierenden zu sein. Mithilfe solcher Konferenzen wird der Dialog über die Weiterentwicklung und Stärkung der Schiedsgerichtsbarkeit gepflegt, die als wichtige Alternative zum staatlichen Gerichtssystem gilt.

Die Schiedsgerichtsbarkeit wird in verschiedenen Bereichen, darunter Handel und Investitionen, sowie zunehmend in sportlichen Belangen genutzt. Die neuesten Entwicklungen, die bei der Konferenz diskutiert wurden, könnten einen bedeutenden Fortschritt für die Zukunft der internationalen Streitbeilegung darstellen.