Agrarförderung im Wandel: Was die GAP-Reform für Thüringer Biobetriebe bedeutet
Im thüringischen Haufeld, im Kreis Saalfeld-Rudolstadt, riecht der Arbeitstag nach Stall, Erde und Eiern. Ansgar und Linda Herten bewirtschaften dort einen Biobetrieb mit rund 250 Hektar Acker- und Grünfläche. Geld verdienen sie vor allem mit Schweine- und Rindfleisch, außerdem mit 200 Schafen. Rund 200 Eier verkaufen sie täglich im Dorfladen und direkt an Kundinnen und Kunden.
Vor sechs Jahren kam die Familie aus Norddeutschland nach Thüringen. Zuletzt kaufte sie kreditfinanziert einen zweiten Hof. Neu übernommene Flächen bleiben teilweise zunächst brachliegen, damit sich der Boden erholen kann. Die Betriebsgröße lässt Spielraum: Die Schweinehaltung etwa wuchs von 60 auf 400 Tiere. Im Moment arbeiten nur die beiden Eheleute auf dem Betrieb, möglicherweise kommt im November ein Mitarbeiter aus dem Nachbarort hinzu.
260.000 Euro aus der Agrarförderung
Im vergangenen Jahr erhielten die Hertens rund 260.000 Euro Fördergelder – etwa zwei Drittel ihrer Einnahmen. Darin stecken Direktzahlungen pro Hektar ebenso wie Förderungen für Umwelt- und Tierwohlmaßnahmen. Mit dem Geld konnten sie Kredite von rund 300.000 Euro zurückzahlen, die sie für Flächen und Technik aufgenommen hatten.
„Ohne das Fördersystem hätten wir den Betrieb nicht gründen können“, sagt Ansgar Herten. Langfristig will die Familie unabhängiger von Fördergeldern werden. Ganz ohne geht es derzeit aber nicht. Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung und bilden den wesentlichen Teil der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, kurz GAP. Sie sollen landwirtschaftlichen Betrieben für die Erfüllung gesellschaftlicher Anforderungen – die sogenannte Konditionalität – eine von der Produktion unabhängige Einkommens- und Risikoabsicherung geben. Zusätzliche Zahlungen sind möglich, wenn weitere Leistungen erbracht werden.
Seit 2023 gilt dafür ein neues Fördersystem. Die beiden GAP-Säulen blieben grundsätzlich erhalten und wurden in einem gemeinsamen Strategieplan zusammengefasst. Der deutsche GAP-Strategieplan wurde Ende 2022 erstmals von der Europäischen Kommission genehmigt und bildet die Grundlage für Agrarzahlungen ab 2023. Für 2024 und 2025 wurden unter anderem die Öko-Regelungen angepasst; bei den Direktzahlungen sind insgesamt zwölf Maßnahmen vorgesehen.
Zu ihnen gehört die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit: eine entkoppelte Zahlung je Hektar förderfähiger Fläche, die Einkommen stabilisieren und die Widerstandsfähigkeit der Betriebe stärken soll. Die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung gilt für die ersten 60 Hektar; die ersten 40 Hektar werden höher gefördert als die folgenden 20. Junglandwirte können bis zu fünf Jahre lang für höchstens 120 Hektar eine ergänzende Zahlung erhalten.
Daneben gibt es gekoppelte Einkommensstützungen für Rind- und Kalbfleisch sowie für Schaf- und Ziegenfleisch. Bei Mutterkühen richtet sich die Zahlung an Betriebe ohne Milchproduktion, bei Mutterschafen und Mutterziegen ebenfalls an die Tierzahl. Dahinter steht unter anderem das Ziel, extensive Grünlandstandorte zu erhalten.
Zwischen 2028 und 2034 wird neu sortiert
Die EU verhandelt derzeit über die GAP für den Zeitraum 2028 bis 2034. Wie hoch die Zahlungen künftig ausfallen und wofür sie gezahlt werden, ist offen. Die EU-Kommission will Direktzahlungen an größere Betriebe möglicherweise ab 100.000 Euro jährlich begrenzen oder streichen. Ein Vorschlag des Rates unter irischer Präsidentschaft sieht eine Grenze von 300.000 Euro vor.
Ostdeutsche Bauernverbände lehnen Kürzungen der Direktzahlungen ab. Ihre Begründung: Wegen historisch gewachsener großer Flächen hängen ostdeutsche Betriebe stärker von den Zahlungen ab. Thüringens Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John (CDU) unterstützt diese Position. Eine Begrenzung oder Staffelung nach Betriebsgröße lehnt sie ab. Ostdeutsche Betriebe hätten pro Hektar denselben Aufwand wie kleinere Betriebe, argumentiert sie. Gleichzeitig sagt Boos-John, Thüringen könne wegfallende EU-Mittel angesichts der Landesfinanzen nicht ersetzen.
Am Institut für Agrarökonomie der Universität Rostock sieht Sebastian Lakner die Direktzahlungen kritischer. Sie belohnten vor allem den Besitz großer Flächen – unabhängig davon, wie diese bewirtschaftet würden. Zugleich warnt der Agrarökonom, Umwelt- und Ökoleistungen könnten unter Druck geraten, wenn die Länder künftig stärker mitfinanzieren müssten. Für die Förderung des Ökolandbaus könnte dadurch laut Lakner ein zusätzlicher Finanzbedarf von 500 bis 700 Millionen Euro entstehen. Ostdeutsche Länder dürften diese Summe kaum aufbringen können.
Die Verhandlungen laufen weiter. Ende Oktober sollen die Landwirtschaftsminister über einen Teil der Agrarpolitik abstimmen. Zentrale Budgetfragen, darunter Direktzahlungen und Umweltleistungen, sollen erst später entschieden werden. Am 26. Oktober 2026 ist also noch etliches offen – auch wenn auf den Höfen längst gerechnet wird.
Ansgar Herten nimmt die möglichen Änderungen gelassen. Würden Umweltförderungen gekürzt, nähmen die Hertens zunächst weniger ein. Gegensteuern könnten sie mit Direktvermarktung sowie mit dem Verkauf von mehr Schafen und Rindern. Wachsen will die Familie weiterhin, aber mit angezogener Handbremse: Von derzeit 250 Hektar könnte der Betrieb auf etwa 300 Hektar anwachsen. Danach wäre er nach Hertens Einschätzung zu unübersichtlich und zu belastend für die Familie.
Was hinter den Öko-Regelungen steckt
Die Öko-Regelungen sind ein neues zentrales Element der GAP-Förderperiode 2023–2027. Zusammen mit der Konditionalität sowie den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der zweiten Säule bilden sie drei Kernelemente der „Grünen Architektur“. Gefördert werden freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen, die über die Konditionalität hinausgehen und jedes Jahr neu beantragt werden müssen. Dafür stehen rund eine Milliarde Euro jährlich zur Verfügung.
Möglich sind etwa nichtproduktive Flächen auf Ackerland, Altgrasstreifen und Altgrasflächen auf Dauergrünland – jeweils auf maximal sechs Prozent der begünstigungsfähigen Fläche. Blühstreifen auf Ackerland und Dauerkulturflächen können zusätzlich förderfähig sein. Auch vielfältige Fruchtfolgen werden unterstützt: mindestens fünf Hauptfruchtarten, mindestens zehn Prozent Leguminosen und höchstens 66 Prozent Getreide; nichtproduktive Ackerflächen zählen dabei nicht mit.
Weitere Varianten heißen Agroforstwirtschaft, Extensivierung des gesamten Dauergrünlands, artenreiches Dauergrünland, Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Bewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten. Für extensives Dauergrünland gilt ein durchschnittlicher Viehbesatz von mindestens 0,3 und höchstens 1,4 raufutterfressenden Großvieheinheiten je Hektar; gedüngt werden darf nur bis zum Dunganfall von höchstens 1,4 RGV je Hektar. Artenreiches Dauergrünland muss mindestens vier nachgewiesene Pflanzenarten aus einer regional festgelegten Liste von Kennarten oder Kennartengruppen enthalten.
In Natura-2000-Gebieten sind auf begünstigten Flächen zusätzliche Entwässerungen sowie Auffüllungen, Aufschüttungen und Abgrabungen untersagt. Die Öko-Regelungen können auch konventionelle Betriebe beantragen. Verstöße führen grundsätzlich zum Wegfall der jeweiligen Zahlung; kontrolliert wird über Orthofotos und stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen. Eine Teilnahme kann bis zum 30. September storniert werden, sofern noch keine Flächenkontrolle erfolgt ist.
Für 2026 nennt der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, kurz LLH, konkrete voraussichtliche Beträge. Die Einkommensgrundstützung soll 147 Euro je förderfähigem Hektar betragen. Die Umverteilungsprämie liegt voraussichtlich bei 67 Euro je Hektar für die ersten 40 Hektar und bei 39 Euro für den 41. bis 60. Hektar. Auch größere Betriebe bekommen diese Prämie bis zum 60. Hektar.
Die freiwillige Stilllegung von Ackerflächen, ÖR 1a, umfasst ein bis acht Prozent der Ackerfläche, mindestens 0,1 Hektar, und gilt ganzjährig. Ab dem 1. September darf eine Folgekultur bestellt werden; Landschaftselemente und Agroforstflächen sind ausgeschlossen. Für den ersten Prozentpunkt sind 1.300 Euro je Hektar vorgesehen, für den zweiten 500 Euro und für den
