Streit um einen alten Titel: Warum das Forstamt Münden kein Lehrforstamt mehr sein will
Am Forstamt Münden hängt kein neues altes Schild. Christof Oldenburg, der das Forstamt seit 2023 leitet, lehnt die Rückkehr der Bezeichnung „Lehrforstamt“ ab. Der Titel sei „aus der Zeit gefallen“ – und für die heutige Forstverwaltung nicht mehr passend.
Gefordert hatte die Rückkehr Helmuth Freist, der frühere Leiter des Forstamtes Bramwald. Auch die Niedersächsischen Landesforsten halten die Bezeichnung für überholt und unangemessen. Zuletzt trug Freist sein Anliegen dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies (SPD) bei dessen Besuch in Hann. Münden vor.
Ein Titel aus einer anderen Forstwelt
Die früheren Forstämter in und um Münden führten den Titel ab dem Ende des 19. Jahrhunderts fast 100 Jahre lang. Der Grund lag in ihrer Zugehörigkeit zur Forstlichen Fakultät der Universität Göttingen. Professoren konnten dort Lehre und praktische Arbeit miteinander verbinden.
Mit der Fertigstellung des Nordcampus verlagerte sich die Lehre nach Göttingen. Damit wurde die Bezeichnung „Lehrforstamt“ laut Oldenburg mit der Zeit gegenstandslos. Freist sieht das anders: Er fordert seit Längerem, dass das Mündener Forstamt gemeinsam mit anderen Behörden wieder so genannt wird.
Freist leitete das Forstamt Bramwald bei Hemeln von 1966 bis 1997. Später wurde es Teil des Forstamtes Münden. Oldenburg verweist dagegen auf die Gegenwart: Alle 24 niedersächsischen Forstämter bilden heute aus, einige davon sogar mehr Nachwuchs als das Mündener Forstamt.
Ein einzelnes Forstamt auf Grundlage vergangener Bedingungen mit einem besonderen Merkmal auszustatten, hält Oldenburg deshalb für ungerecht. Er wolle keine Sonderstellung gegenüber anderen Forstämtern. Alle Beschäftigten seien gleichwertige Kolleginnen und Kollegen; eine Sonderbezeichnung wäre unpassend und unfair.
Auch der Aussage, der Wegfall des Titels erhöhe die Gefahr von Personalabbau oder Zusammenlegungen, widerspricht der Forstamtsleiter. Diese Behauptung sei problematisch und verursache Unruhe, obwohl sie nicht zutreffe. Ein alter Name, viel Aufregung – aber kein belastbarer Hinweis auf eine solche Entwicklung.
Laubmischwälder bis zur Landesgrenze
Das Forstamt Münden arbeitet heute in zehn Revierförstereien und bewirtschaftet überwiegend Laubmischwälder. Die Waldflächen liegen zwischen 90 und 515 Metern über dem Meeresspiegel. Das Zuständigkeitsgebiet reicht im Norden bis Uslar und Hardegsen, im Osten bis zur A7 bei Göttingen sowie im Süden und Westen bis zur Landesgrenze zu Hessen.
Im Forstamtsbereich dominieren Buchenwaldgesellschaften. Im Landeswald entfallen 51 Prozent auf die Buche, 14 Prozent auf die Eiche, 26 Prozent auf die Fichte und 9 Prozent auf andere Baumarten. Reste von Mittel- und Hutewäldern finden sich sowohl im Landeswald als auch im Betreuungswald.
Neben dem Waldnaturschutz zählt die Waldpädagogik zu den Schwerpunkten. Das Waldpädagogikzentrum Göttingen – Haus Steinberg ermöglicht Schulklassen und Freizeitgruppen Waldeinsätze. Wer dort mit einer Gruppe in den Wald geht, bekommt also mehr als nur nasse Schuhe und Harz an den Fingern.
Zum Zuständigkeitsbereich gehört außerdem der 1868 gegründete Forstbotanische Garten Hann. Münden. Die Betreuungsforsten umfassen rund 7.500 Hektar und damit fast die Hälfte der betreuten Waldflächen.
Mehr als Holz und Reviergrenzen
Historisch waren Forstämter in Niedersachsen untere Landesbehörden. Sie kümmerten sich um Waldflächen im Besitz des Landes, von Körperschaften und von Genossenschaften. Entstanden sind sie 1934 durch die Umbenennung der Oberförstereien im Zuge einer Neuordnung der Forstverwaltung.
Ihre Arbeit stützte sich auf Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Weisungen des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums. Hauptaufgabe war die Verwaltung und Bewirtschaftung der forstlichen Liegenschaften des Landes Niedersachsen. Dazu gehörten Holzproduktion, Holzernte und Holzvermarktung – die ziemlich handfeste Seite des Forstbetriebs.
Daneben betreuten die Forstämter die ihnen unterstellten Revierförstereien sowie Körperschafts- und Genossenschaftswälder auf Vertragsbasis (Nds. GVBl. 1961, S. 99). Einige traten außerdem als Beratungsforstämter auf und unterstützten Landkreise und kreisfreie Städte ohne eigenes Forstfachpersonal bei forsthoheitlichen Aufgaben.
Bestimmte Aufgaben wanderten zunehmend zu spezialisierten Funktionsstellen: Waldökologie und Waldnaturschutz, Jugendwaldeinsatz, Waldinformation, Umweltbildung und der Einsatz von Forstmaschinen gehören dazu. Vor diesem Hintergrund wirkt der Streit um das Wort „Lehrforstamt“ fast wie eine kleine Nebenspur – aber eine, an der sich die Geschichte der Mündener Forstverwaltung noch immer festhakt.
