In der Bremischen Bürgerschaft ist am Donnerstag über die Zivilklausel im Hochschulgesetz gestritten worden. Die rot-grün-rote Koalition hält an der Regelung fest – und ließ Wissenschaftssenatorin Henrike Müller (Grüne) mit ihrem Vorstoß ziemlich allein.

Müller will die Klausel abschaffen, damit Kooperationen zwischen Hochschulen und Rüstungsunternehmen möglich werden. Auslöser für ihre Haltung ist unter anderem die veränderte Sicherheitslage seit dem russischen Angriff auf die Ukraine. Politik müsse sich korrigieren können, wenn sich die Umstände änderten, appellierte sie an die Koalition. Applaus bekam sie dafür allerdings nur aus der Opposition; aus den eigenen Reihen blieb es still.

Streit um Paragraf 7b

Die CDU hatte beantragt, Paragraf 7b des Bremischen Hochschulgesetzes zu streichen. Er verpflichtet die Hochschulen, sich eine Zivilklausel zu geben. Forschung zu militärischen Zwecken ist damit ausgeschlossen.

CDU-Wissenschaftspolitikerin Susanne Grobien verwies auf ein Gutachten des Hannoveraner Universitätspräsidenten und Juristen Volker Epping. Darin kommt Epping zu dem Schluss, dass die Bremer Regelung unzulässig in die verfassungsrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit eingreife. Grobien argumentierte außerdem, zivile und militärische Forschung ließen sich nicht eindeutig voneinander trennen. Sprecher weiterer Oppositionsfraktionen unterstützten die Forderung nach einer Streichung.

Die Koalitionsfraktionen lehnten das ab. Tim Sültenfuß von der Linksfraktion sagte, der Druck auf Hochschulen, sich an militärischer Forschung zu beteiligen, nehme zu. Die Zivilklausel biete deshalb einen „Schutzraum“.

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Franziska Tell, Müllers Parteikollegin, zeigte sich immerhin offen für eine Änderung des Gesetzeswortlauts. Denkbar sei, Hochschulen künftig nur noch zu ermöglichen, sich eine Zivilklausel zu geben, statt sie dazu zu verpflichten. Einer vollständigen Streichung wollte Tell aber nicht zustimmen. Müller blieb damit innerhalb der Koalition isoliert.

Bremer Ursprung, gesetzliche Pflicht

Eine Zivilklausel ist eine freiwillige Selbstverpflichtung wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich zu zivilen beziehungsweise friedlichen Zwecken zu forschen. Wegen der grundgesetzlich geschützten Freiheit von Lehre und Forschung kann sie grundsätzlich nur freiwillig beschlossen werden. Gerade darin liegt der Bremer Konflikt: Im Land ist die Klausel seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben.

Die erste deutsche Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in Kraft. Damals beschloss die Universität, Beteiligung an Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung oder Zielsetzung abzulehnen. Forschungsthemen und -mittel mit möglicher Rüstungsrelevanz sollten öffentlich diskutiert und gegebenenfalls zurückgewiesen werden. 1991 verpflichtete sich die Universität ausdrücklich auf zivile Forschung. 2012 bestätigte der Akademische Senat, dass diese Beschlüsse weiter gelten; die Universität bezeichnete sich als dem Frieden verpflichtet und auf ausschließlich zivile Zwecke ausgerichtet.

Mit dem Dritten Hochschulreformgesetz vom 27. März 2015 wurden Hochschulen im Land Bremen verpflichtet, eine Zivilklausel einzuführen. Forschung, Lehre und Studium sollen ausschließlich friedlichen Zwecken dienen. Öffentliche und private Mittel sollen nur für entsprechende Vorhaben verwendet werden. Inzwischen haben etwa 70 deutsche Universitäten und Hochschulen entsprechende Regelungen. Außerhalb Deutschlands gibt es Zivilklauseln nur in wenigen Ländern, insbesondere in Japan. Die Idee stammt aus der Friedensbewegung und ist mit Abrüstungspolitik verbunden.

Von Tübingen bis Kiel

Die Liste der Hochschulen mit Zivilklauseln ist lang und nicht überall konfliktfrei. Die TU Berlin hat eine Regelung seit den 1950er Jahren, die 1991 fortgeführt wurde. TU Dortmund und Universität Konstanz folgten 1991, die Universität Oldenburg 2007, die Universität Tübingen 2010, die Universität Halle 2018, die Universität Erfurt 2019 und die TH Köln 2020.

In Niedersachsen war eine Zivilklausel von 1993 bis 2002 Bestandteil des Hochschulgesetzes. Die damalige Regelung sah Forschung für friedliche Zwecke, den Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen sowie die Weiterentwicklung von Lehre und Studium vor. Eingeführt wurde sie durch Wissenschaftsministerin Helga Schuchardt in der Landesregierung unter Gerhard Schröder.

Die Universität Tübingen nahm ihre Zivilklausel im September 2010 in die Grundordnung auf. Ende 2010 stimmten in Köln 65 Prozent für eine Zivilklausel. Studierende der Universität Augsburg votierten im Juni 2012 in einer nicht beschlussfähigen Vollversammlung mit 77 Prozent für eine Zivil- und Transparenzklausel. An der TU Darmstadt wurde 2012 eine Zivilklausel in die Grundordnung aufgenommen; 2014 beschloss der Senat ein Umsetzungsverfahren.

In Frankfurt stimmten 2013 mehr als 76 Prozent der Studierenden für eine Regelung zugunsten ziviler und friedlicher Forschung und Studien. Der Göttinger Senat beschloss im Februar 2013 die Aufnahme einer Zivilklausel in die Studienordnung. Studierende der Universität Kiel sprachen sich in einer nicht bindenden Befragung mit etwa zwei Dritteln dafür aus, die Universitätsleitung lehnte dies ab. Im grün-roten Koalitionsvertrag Baden-Württembergs von 2011 wurde keine Zivilklausel aufgenommen, obwohl sich beide Parteien zuvor dafür ausgesprochen hatten.

Dual Use macht die Sache knifflig

Viele Forschungseinrichtungen lehnen Zivilklauseln ab, weil sie nach eigener Darstellung ohnehin ausschließlich zivil forschen. Befürworter halten das für ein Scheinargument: Zahlreiche zivile Forschungsfelder können militärisch genutzt werden – Dual Use. Satellitenforschung für Unternehmen mit Rüstungsbezug ist ein Beispiel, weil Satellitensysteme auch militärisch eingesetzt werden können.

Selbst an Hochschulen mit langer Zivilklausel wie Bremen wird deshalb regelmäßig darüber diskutiert, ob bestimmte Forschungsbereiche gegen die Regelung verstoßen. Der Bremer Informatikprofessor Hans-Jörg Kreowski sieht die Zivilklausel auch als mögliches Werbeargument für Unternehmen. Andere Hochschulen befürchten dagegen Nachteile bei Unternehmenskooperationen. Als weitere Einwände werden genannt, dass Sicherheits- und Rüstungspolitik aus der hochschulpolitischen Öffentlichkeit verschwinden könnten und Verteidigungsmittel von Universitäten in die Rüstungsindustrie verlagert würden.

Der Kieler Sicherheitsforscher Joachim Krause kritisierte, Zivilklauseln könnten wissenschaftliche Kontakte mit der Bundeswehr und der Rüstungsindustrie diskreditieren. Außerdem könnten linke und linksextreme Gruppen sie zur politischen Einflussnahme oder zur Störung des Universitätsbetriebs nutzen.

Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 bekam die Debatte neuen Schub. Johann-Dietrich Wörner forderte im Juni 2022, Hochschulen sollten ihre Klauseln überprüfen und gegebenenfalls im Sinne einer friedlich ausgerichteten Verteidigungspolitik neu formulieren. Friedrich Merz sprach sich ebenfalls für die Aufhebung von Zivilklauseln aus, die militärische Forschung verbieten.

Forschung, Geld und offene Fragen

Wie schwer eine klare Trennlinie zu ziehen ist, zeigen Recherchen zu militärischer Forschungsförderung. Am 25. November 2013 berichteten Süddeutsche Zeitung und NDR über militärische Forschungsprojekte an deutschen Hochschulen, die vom US-Verteidigungsministerium finanziert wurden – darunter auch Hochschulen mit Zivilklausel. Nach Recherchen des Spiegel flossen von 2008 bis 2019 insgesamt 21,7 Millionen US-Dollar aus verschiedenen Programmen des US-Verteidigungsministeriums an deutsche Forscher. Die Förderungen konzentrierten sich vor allem auf technische und naturwissenschaftliche Fächer.

Die Ludwig-Maximilians-Universität München erhielt fast 3,7 Millionen US-Dollar in 23 Einzelzahlungen. Darin enthalten waren 1,72 Millionen US-Dollar für die Suche nach einem Ersatz für den militärisch genutzten Sprengstoff Hexogen.

Eine Sonderstellung nimmt das Karlsruher Institut für Technologie ein. Die Universität Karlsruhe fusionierte 2009 mit dem Forschungszentrum Karlsruhe. Wegen der früheren zivilen Ausrichtung des Forschungszentrums stellte sich die Frage, ob dessen Klausel auf das KIT übergeht. Weder das erste KIT-Weiterentwicklungsgesetz von 2012 noch das zweite von 2021 enthält eine Zivilklausel. Militärische Forschung bleibt am KIT im universitären Bereich grundsätzlich möglich.

Die Universität Witten/Herdecke