An der Universität Vechta ging es bei einer Bundesfachtagung um eine Frage, die ab heute viele Familien unmittelbar betrifft: Mit Beginn des Schuljahres greift der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stufenweise. Rund 130 Fachleute aus Wissenschaft, Politik und Praxis kamen unter dem Titel „Bildungslandschaften als Gestaltungsaufgabe“ zusammen. Eingeladen hatten der Pestalozzi-Fröbel-Verband (pfv) und die Universität Vechta.

Der Tenor in Vechta war deutlich: Mehr Ganztag darf nicht bloß mehr Räume, längere Öffnungszeiten und eine kompliziertere Betreuungsplanung bedeuten. Nötig sei eine pädagogische Konzeption, die bei den Bedürfnissen der Kinder ansetzt. Professorin Dr. Anke König, Vorstandsvorsitzende des pfv und Professorin an der Universität Vechta, bezeichnete den Ganztag als Reform der Bildungslandschaften. Der Rechtsanspruch stelle außerdem die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Kindern neu zur Diskussion.

Rechtsanspruch startet stufenweise

Das Ganztagsförderungsgesetz führt ab dem Schuljahr 2026/27 bundesweit schrittweise einen bedarfsunabhängigen Anspruch ein. Ab August 2026 gilt er zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. Bis zum Schuljahr 2029/30 kommt jedes Jahr eine weitere Klassenstufe hinzu; dann gilt der Anspruch für alle Kinder der ersten bis vierten Klasse.

Geregelt ist der Anspruch im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Vorgesehen sind acht Zeitstunden an fünf Tagen pro Woche, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Die Förderung kann in Horten, Ganztagsgrundschulen, Förderschulen, Kindertageseinrichtungen oder in Angeboten gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe stattfinden. Auch offene und gebundene Ganztagsschulen, Übermittagsbetreuung sowie andere außerunterrichtliche Angebote kommen infrage. Hausaufgabenhilfe, Förderunterricht und Freizeitaktivitäten können dazugehören.

Eltern müssen das Angebot nicht nutzen und dürfen Betreuungsform und -umfang frei wählen. Der Anspruch gilt auch in den Ferien. Die Länder können allerdings eine Schließzeit von höchstens vier Wochen festlegen; wie viel Ferienbetreuung tatsächlich gebraucht wird, muss vor Ort ermittelt werden. Der neue Anspruch soll damit die Betreuungslücke zwischen Kita und weiterführender Schule schließen und Familien die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern.

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Seit dem 1. August 2013 besteht bereits für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagesbetreuung. Beim Wechsel in die Grundschule müssen viele Eltern trotzdem wieder neu planen. Die Regierungsparteien hatten im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode vereinbart, einen Ganztagsanspruch für Grundschulkinder einzuführen; das Ganztagsförderungsgesetz trat im Oktober 2021 in Kraft. In Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen gab es schon zuvor einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern, Berlin und Hamburg verfügten bereits flächendeckend über Ganztagsgrundschulen.

Mehr als ein langer Schultag

Staatssekretärin Mareike Wulf verwies in einer Videobotschaft des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf die bundesweiten Finanzhilfen und den rechtlichen Rahmen. Beides könne helfen, die Chancengleichheit zu verbessern. Hartmut Heinen, Erster Kreisrat des Landkreises Vechta, legte den Finger an eine andere Stelle: Ganztag dürfe nicht einfach als verlängerte Betreuung oder zusätzlicher Unterricht verstanden werden.

Kinder bräuchten Freiräume, sagte Heinen. Sportvereine und ehrenamtliche Angebote dürften durch den Ausbau nicht verdrängt werden. Genau darin liegt eine der praktischen Sollbruchstellen: Auf der einen Seite stehen staatliche Vorgaben und die Betreuungswünsche von Eltern, die oft mit ihrer Erwerbstätigkeit zusammenhängen. Auf der anderen Seite stehen schulische Kapazitäten. Dazwischen könnten die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder leicht untergehen.

Als Gegenmodell wurde in Vechta eine gleichberechtigte Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe sowie den Kindern selbst vorgeschlagen. So könnte aus der gesetzlichen Verpflichtung ein umfassender Bildungsraum entstehen. Prof. Dr. Marion Döhrmann, Vizepräsidentin der Universität Vechta, hob die Bedeutung des Standorts und die enge Verbindung von wissenschaftlicher und regionaler Praxis in der Lehrkräftebildung hervor.

Ein Fachdialog mit Andreas Hilliger und Harald Achilles machte die rechtlichen und organisatorischen Spannungen zwischen zwei Systemen sichtbar. Das Schulwesen arbeitet auf Grundlage des Schulrechts, der Schulpflicht und lehrplanbezogener Vorgaben. Die Kinder- und Jugendhilfe orientiert sich nach dem SGB VIII stärker an Angeboten und Beziehungen. Beide Experten betonten, das Ganztagsförderungsgesetz könne nur funktionieren, wenn Bildungs- und Betreuungsaufträge nicht als Konkurrenz behandelt würden.

Kommunen brauchen Spielraum – und Klarheit

Auf Landesebene seien klare und verlässliche Rahmenbedingungen nötig, damit Zuständigkeiten nicht zwischen Jugendämtern und Schulen hin- und hergeschoben würden. Gleichzeitig brauchten Schulen und lokale Kooperationspartner ausreichend Spielraum, um eigene Qualitätsprofile zu entwickeln. Das klingt nach einem Spagat, ist im Alltag aber eher Dauerbetrieb.

Forschungsergebnisse aus der Region zeigen, dass Schulleitungen und Lehrkräfte im Ganztag grundsätzlich eine Möglichkeit zur Schulentwicklung sehen. Zugleich kritisieren sie deutliche Qualitätsdefizite. Die Befragungen benennen auch Bedingungen, unter denen Ganztag gelingen kann. Trotz Fachkräftemangels, finanzieller Belastungen und gewachsener Verwaltungsstrukturen müsse eine gemeinsame Entwicklungsperspektive für gute pädagogische Arbeit entstehen.

Dafür braucht es mehr Kommunikation und unterstützende Strukturen zwischen den beteiligten Systemen. Ressourcen aus allen Bereichen sollten für den Ganztag eingesetzt werden. Die Tagung sah darin wichtige Ansatzpunkte für die weitere Qualitätsentwicklung: Das Gesetz schafft die organisatorischen Räume; eine gemeinsame pädagogische Idee muss sie mit Inhalt füllen.

Milliarden für Ausbau und Betrieb

Bund und Länder finanzieren die Umsetzung gemeinsam. Der Bund stellt insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur bereit. Das Geld wird über zwei Investitionsprogramme an die Länder weitergeleitet. Von 2020 bis 2022 standen bis zu 750 Millionen Euro für das „Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter“ zur Verfügung. Seit 2023 läuft das Investitionsprogramm Ganztagsausbau.

Bis Ende 2029 können daraus Neubau, Umbau, Erweiterung, energetische Sanierung und die Ausstattung kommunaler Bildungsinfrastruktur gefördert werden. Beantragt und verwaltet werden die Fördermittel in den jeweiligen Ländern. Für die laufenden Betriebskosten erhöht der Bund außerdem die Umsatzsteueranteile der Länder: Für die Jahre 2026 bis 2029 sind insgesamt 2,49 Milliarden Euro vorgesehen, ab 2030 dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich. Die Finanzierung der laufenden Betriebskosten liegt bei den Ländern.

Der Ausbau soll mehr Kindern Zugang zu ganztägiger Bildung und Betreuung ermöglichen und die Betreuungssituation für Familien mit Schulkindern verbessern. In Vechta wurde daraus eine größere Perspektive formuliert: Bildungslandschaften sollen systemübergreifend und an den Interessen der Kinder orientiert weiterentwickelt werden. Weitere Keynotes, Fachvorträge, Ausstellungen und Besuche von Einrichtungen im Oldenburger Münsterland ergänzten die Veranstaltung an der Universität Vechta.