In Köln soll ein ferngesteuerter Roboter eine 16-Jährige in einer Fußgängerzone mehrfach am Gesäß berührt und Stoßbewegungen gegen ihr Gesäß ausgeführt haben. Laut Polizei geschah der Vorfall in der Nacht zu Sonntag. Der etwa 1,2 Meter große, humanoide Roboter soll nahe eines Schnellrestaurants durch junge Männer aus Nordrhein-Westfalen bewegt worden sein.

Die Polizei stellte die Maschine als Beweismittel sicher und ermittelt wegen des Verdachts der Beleidigung auf sexueller Grundlage beziehungsweise wegen sexueller Belästigung durch den mutmaßlich ferngesteuerten Roboter. Nach Angaben der Polizei sollen die Beteiligten Frauen belästigt und ihre Reaktionen live in sozialen Medien gestreamt und kommentiert haben. Ein WDR-Video zeigt den Roboter vor einer jungen Frau bei einer Handbewegung, die an männliche Selbstbefriedigung erinnert. Der Roboter selbst war dem Comic-Helden „Ironman“ nachempfunden.

Wer trägt die Verantwortung?

Die Strafrechtlerin Susanne Beck, Direktorin des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover, ordnet den Fall rechtlich ein. Nach ihrer Einschätzung trägt bei ferngesteuerten Robotern grundsätzlich die Person Verantwortung, die den Roboter als Werkzeug einsetzt und steuert. Nutzer können eine Belästigung also nicht damit rechtfertigen, die Maschine habe angeblich eigenständig gehandelt.

Rechtlich offen ist allerdings, ob eine Berührung durch einen Roboter als körperliche Berührung im Sinne des Gesetzes gilt. Beck verweist auf eine Rechtsprechung, nach der eine Berührung auch durch einen dazwischengeschalteten Gegenstand vermittelt werden kann. Wahrscheinlich, sagt sie, könne das auch bei einem Roboter bejaht werden. Bei einer tatsächlichen Berührung komme sexuelle Belästigung in Betracht. Obszöne Gesten ohne Berührung könnten als Beleidigung gelten. Die endgültige Einordnung bleibt Sache der Gerichte.

Humanoide Roboter können derzeit noch nicht autonom handeln. Sie führen vorprogrammierte Bewegungen aus, die etwa über einen Spielekonsolen-Controller oder eine Smartphone-App ausgelöst werden. Für die Steuerung sollen in Köln die beteiligten Männer verantwortlich gewesen sein. Der Fall zeigt nebenbei, dass Technologieunternehmen die konkrete Nutzung ihrer Produkte nicht vollständig kontrollieren können.

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Eine Maschine, ein Stream – und reale Folgen

Umfassende Studien zu sexuellen Übergriffen durch Roboter gibt es bislang nicht. Erfahrungen mit sexualisierten Deepfakes und Übergriffen in virtuellen Realitäten zeigen laut Beck aber, dass elektronisch oder digital vermittelte Situationen Betroffene erheblich belasten können. Auf Täterseite fehlt dabei häufig noch Unrechtsbewusstsein: Es handle sich ja nur um Bilder, eine Maschine oder ein Spielzeug.

Beck hält deshalb Aufklärung für notwendig. Die möglichen Auswirkungen auf Betroffene müssten stärker anerkannt werden; die Gesellschaft müsse ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass auch Maschinen und digitale Anwendungen Traumata auslösen können. Gleichzeitig müsse geprüft werden, welche Gefahren von solchen Maschinen ausgehen und wie sie begrenzt werden können. Beck stellt infrage, ob Maschinen in allen Lebensbereichen eingesetzt werden sollten, wenn ausreichende menschliche Kontrolle fehlt.

Robotereinsätze wie in Köln verwischen die Grenze zwischen öffentlichem Raum und sozialer Medienwelt. Eine Aktion beginnt auf der Straße und landet, kaum ist sie vorbei, als kommentierter Livestream auf den Handys anderer Menschen. Das kann gesellschaftliche Diskussionen, zusätzliche Regulierung und Verbote auslösen. Als Vergleich gelten Drohnen, deren Einsatz in vielen Bereichen bereits verboten oder genehmigungspflichtig ist. Nachahmungen könnten allerdings auch unkritische und nützliche Roboteranwendungen erschweren.

Was die Regeln bisher abdecken

Die Maschinenverordnung regelt den Schutz vor körperlichen Verletzungen durch Roboter. Sexuelle Belästigung durch Roboter ist dagegen bislang weitgehend ungeregelt. Künstliche Intelligenz könnte die Abgrenzung noch komplizierter machen, weil sie nach erlernten Mustern handelt und nicht bloß eine einzelne, vorher festgelegte Bewegung ausführt.

Humanoide Roboter werden zunehmend in Industrie, Logistik und Pflege eingesetzt. Damit wachsen Fragen nach gesellschaftlicher Akzeptanz, Haftung und Vertrauen. In der Europäischen Union gelten solche Systeme nicht automatisch als Hochrisiko-KI. Entscheidend sind Zweck und Einsatz, etwa bei Anwendungen in Personalentscheidungen, kritischer Infrastruktur oder sicherheitsrelevanten Produktfunktionen.

Der EU AI Act gilt grundsätzlich seit dem 2. August 2026 vollständig. Für bestimmte Hochrisiko-Systeme wurden die Übergangsfristen durch das AI-Omnibus-Paket verlängert: Systeme nach Anhang III sollen grundsätzlich ab Dezember 2027 erfasst werden, in regulierte Produkte integrierte Systeme ab August 2028. Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit August 2026.

Für Hochrisiko-Systeme sind unter anderem Risikobewertungen und kontinuierliches Risikomanagement, die Dokumentation von Entscheidungsprozessen, Transparenzpflichten, Notabschaltungen und redundante Sensoren vorgesehen. Hinzu kommen regelmäßige Softwareprüfungen, klare Verantwortlichkeiten von Entwicklern, Herstellern und Betreibern sowie die laufende Überwachung und Meldung möglicher Risiken. Daneben bleiben Maschinenverordnung, Produkthaftung, Datenschutz und Arbeitsschutz relevant.

Haftung, Versicherung und der Alltag mit Robotern

Beim Einsatz autonomer Roboter können je nach Fall Hersteller, Betreiber oder Softwareentwickler verantwortlich sein. Diskutiert werden Robotik-Haftpflichtversicherungen für Sach-, Produktions- und Personenschäden, Software-Risiko-Versicherungen für Fehler in KI oder Algorithmen sowie Flottenversicherungen für große Robotersysteme. Möglich wäre auch eine Pflichtversicherung, die Schadenersatzansprüche absichert. Versicherer könnten Betriebsdaten zur Risikobewertung verwenden.

In der Mensch-Roboter-Kollaboration arbeiten Menschen und Maschinen im selben Raum. Klassische Schutzkäfige oder Zäune reichen dort häufig nicht aus. Sensoren, Kameras und Laserscanner sollen Personen erkennen; automatische Geschwindigkeitsreduzierung, ein vollständiger Stopp bei zu geringer Distanz, definierte Sicherheitsabstände sowie Not-Aus-Systeme gehören zu den möglichen Schutzmaßnahmen. Die Abstände hängen unter anderem von Geschwindigkeit, Gewicht und Bewegungsradius ab. Dazu kommen Schulungen und Notfallprotokolle.

Mit der Technik wandert auch die Sorge um Arbeitsplätze in den Betrieb. Beschäftigte können verunsichert sein, wenn Roboter monotone oder körperlich belastende Tätigkeiten übernehmen. Menschen könnten dann stärker kreative und koordinierende Aufgaben übernehmen. Repetitive und standardisierte Arbeiten, etwa einfache Montage- und bestimmte Logistikarbeiten, lassen sich teilweise automatisieren.

Gleichzeitig entstehen neue Tätigkeiten: beim Training und bei der Überwachung von Robotern, in der Wartung komplexer mechanischer, sensorischer und softwarebasierter Systeme sowie in der Robotik-Technik und interdisziplinären Systembetreuung. Dafür braucht es Weiterbildung und Anpassungen von Bildungs- und Gesellschaftssystemen. Frühzeitige Einbindung der Mitarbeitenden, transparente Kommunikation und angepasste Managementkompetenzen sollen die Akzeptanz verbessern.

Weil Automatisierung möglicherweise Arbeitsplätze kostet, wird auch über neue Finanzierungsmodelle für die Sozialversicherungen gesprochen. Im Raum stehen eine Robotersteuer auf automatisierte Systeme, eine stärkere Besteuerung von Unternehmensgewinnen oder eine Wertschöpfungsabgabe auf automatisierte Produktion. Kritiker einer Robotersteuer warnen, sie könne Investitionen und Innovation bremsen.

Am Institut der Leibniz Universität Hannover wirkt die Kölner Szene deshalb weniger wie ein schräger Einzelfall mit Blechkörper, Controller und Livestream als wie ein Testfall für eine Welt, in der Maschinen immer näher an Menschen heranrücken. Die Integration humanoider Roboter ist eine gesellschaftliche und nicht nur technische Aufgabe – mit offenen Fragen für Technik, Politik, Arbeitsmarkt, Bildung und Sozialpolitik.