Tabaksteuer vor der Anhörung: Zwischen Prävention, Staatseinnahmen und persönlicher Freiheit
Am 5. Oktober 2026 steht im Finanzausschuss des Bundestags eine Sachverständigenanhörung zum neuen Tabaksteuergesetz an. Einen Tag davor, am 4. Oktober 2026, ist die Stimmung rund um das Vorhaben bereits ordentlich aufgeladen – auch an der TU Ilmenau, wo der von der AfD benannte Finanzwissenschaftler Fritz Söllner lehrt.
Geplant ist, die Tabaksteuer ab 2027 regelmäßig über vier Jahre hinweg anzuheben. Eine Packung mit 20 Zigaretten soll dadurch 2027 im gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreis 8,77 Euro kosten, 2028 dann 9,56 Euro, 2029 10,42 Euro und 2030 schließlich 11,36 Euro. In Irland, Norwegen und Großbritannien liegen die Preise laut dem vorliegenden Artikel bereits zwischen 16 und 20 Euro.
Mehr Geld für den Staat, weniger Rauchen?
Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung am 24. September 2026 in erster Lesung beraten. Nach einer 20-minütigen Aussprache ging er zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Finanzausschuss; mitberatend sind die Ausschüsse für Haushalt und Landwirtschaft. Der Gesundheitsausschuss ist nicht beteiligt.
Die Bundesregierung rechnet im kommenden Jahr mit 756 Millionen Euro zusätzlichen Steuereinnahmen. Bis 2030 sollen die Mehreinnahmen auf 3,59 Milliarden Euro steigen. Die Neuregelung ist Teil der im Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen, mit denen der Handlungsbedarf im Bundeshaushalt verringert werden soll. Gleichzeitig nennt die Regierung den Schutz der öffentlichen Gesundheit und eine niedrigere Raucherquote bei Jugendlichen und Erwachsenen als Ziele.
Nicht nur klassische Zigaretten werden teurer. Vorgesehen sind Steuererhöhungen auch für Feinschnitt, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren. Federführendes Dokument ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/7859, die Stellungnahme des Bundesrates liegt auf Drucksache 21/8232 vor.
Jährlich sterben in Deutschland etwa 130.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Höhere Tabakpreise gelten als wirksames Mittel, um den Konsum zu senken und Prävention zu fördern. Nach der Drogenaffinitätsstudie 2025 des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit ist der lange rückläufige Anteil rauchender Jugendlicher allerdings wieder gestiegen. Auch E-Zigaretten werden demnach wieder häufiger konsumiert.
Streit über die Besetzung der Anhörung
Für Ärger sorgt vor allem die Auswahl der Sachverständigen. Die SPD benannte den AOK-Bundesverband, die Grünen Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum. Die CDU/CSU lud mehrere Vertreter der Tabakindustrie ein. Auf der Liste stehen unter anderem der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse, der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie, der Bundesverband der Zigarrenindustrie und die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft.
Der Grünen-Abgeordnete Johannes Wagner kritisiert, drei der vier von der Union eingeladenen Sachverständigen stammten direkt aus der Tabaklobby. Fachleute für Gesundheitsschutz, Jugendschutz oder Prävention seien nicht eingeladen worden. Weil der Finanzausschuss federführend zuständig ist und der Gesundheitsausschuss außen vor bleibt, werde die Tabaksteuer nach Wagners Einschätzung vor allem als Einnahmeinstrument behandelt – nicht als Präventionsmaßnahme.
Die Bundesregierung verweist dagegen neben den Steuereinnahmen auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Der Sucht- und Drogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) sieht in höheren Preisen einen doppelten Präventionseffekt: Jugendliche könnten wegen ihres begrenzten Taschengelds weniger Tabakprodukte kaufen. Zusätzlich könnten die Einnahmen Präventionsangebote an Schulen und Programme zur Raucherentwöhnung finanzieren.
Freiheit, Abhängigkeit und die Rechnung für die Gesellschaft
Streeck weist auch das Argument zurück, höhere Steuern würden den Schwarzmarkt stärken. Er verweist auf Großbritannien und Zahlen der Weltbank, die diese These seiner Aussage nach nicht bestätigten.
Fritz Söllner von der TU Ilmenau sieht das anders. Der von der AfD benannte Finanzwissenschaftler sagt, der Staat müsse Bürger nicht vor sich selbst schützen. Zur persönlichen Freiheit gehöre auch die Freiheit zur Selbstschädigung.
Laura Graen von der Initiative „TIME – für eine nikotinfreie Zukunft“ hält die Entscheidungsfreiheit bei Tabakprodukten hingegen für eingeschränkt. Tabak mache stark abhängig, außerdem begännen die meisten Konsumenten bereits im Jugendalter mit dem Rauchen. Nach Graens Einschätzung verursacht die Tabakindustrie gesellschaftliche Folgekosten, von denen Tabaksteuern einen Teil ausgleichen könnten.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum schätzt den durch Rauchen verursachten finanziellen Schaden für die Gesellschaft auf bis zu 97 Milliarden Euro jährlich. In dieser Summe stecken auch indirekte Kosten durch Arbeitsunfähigkeit und vorzeitigen Tod. Am 5. Oktober wird sich zeigen, welche dieser Rechnungen im Bundestag den Ton angibt.
