Universität Bremen verpasst den Exzellenzstatus trotz erfolgreicher Forschungscluster
Die Universität Bremen erhält keinen Exzellenz-Titel. Auch die gemeinsame Bewerbung mit der Universität Oldenburg als Verbund „Northwest Alliance“ war nicht erfolgreich. Der Titel „Exzellenzuniversität“ geht an fünf andere Standorte.
Für Bremen ist das ein Rückschlag nach mehr als 20 Jahren Beteiligung an der Exzellenzstrategie über das MARUM. Die Entscheidung der Exzellenzkommission fiel am Freitagnachmittag, dem 2. Oktober 2026. Der Beitrag von Michael Brandt wurde an diesem Tag veröffentlicht und ist bis zum 1. Oktober 2028 verfügbar.
Ein gemeinsamer Anlauf von Bremen und Oldenburg
Grundlage der Bewerbung war der Antrag „Northwest Alliance: Connecting for Tomorrow“. Die Kooperation wurde am 31. Januar 2025 mit einem Memorandum of Understanding offiziell als „Northwest Alliance“ gegründet. Sie verbindet die Universitäten Bremen und Oldenburg und soll Forschung, Transfer und gesellschaftliche Verantwortung in einem gemeinsamen regionalen und globalen Forschungsraum verknüpfen.
Die beantragte Förderung sollte ab Januar 2027 beginnen und sieben Jahre laufen. Die Bremer und Oldenburger Cluster waren dabei nicht bloß ergänzende Projekte, sondern bildeten die Grundlage des gemeinsamen Antrags.
Für die Bewerbung um den Exzellenzstatus wurden zwei Bremer Forschungscluster ausgewählt. „Der Ozeanboden – unerforschte Schnittstelle der Erde“ untersucht die Bedeutung des Ozeanbodens für das Erdsystem, den Transport und die Umwandlung biogener Partikel sowie die Reaktionen von Ökosystemen auf Umweltveränderungen.
Im Cluster „Die Marsperspektive“ geht es um ressourcen- und energieschonende Verfahren zur Materialgewinnung und -verarbeitung unter den Bedingungen von Ressourcenknappheit und Extrembedingungen auf dem Mars. Daraus könnten Beiträge zu nachhaltiger Raumfahrt und zum ökologischen Wandel auf der Erde entstehen.
Über sieben Jahre werden in Bremen und Oldenburg insgesamt vier Exzellenzcluster gefördert: „Hearing4all.connects“ mit Hörforschung an der Universität Oldenburg, der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universität Hannover, „Marsperspektive“ zur Material- und Produktionsforschung an der Universität Bremen, „NaviSense“ zur Tiernavigationsforschung an der Universität Oldenburg sowie „Ozeanboden“ zur Meeresforschung an den Universitäten Bremen und Oldenburg.
Wie das Förderprogramm funktioniert
Die Exzellenzstrategie von Bund und Ländern soll Spitzenforschung, internationale Wettbewerbsfähigkeit, wissenschaftlichen Nachwuchs, Vernetzung und strategische Hochschulentwicklung fördern. Das Förderprogramm wurde 2016 dauerhaft beschlossen und baut auf der Exzellenzinitiative von 2007 bis 2017 auf.
Sie besteht aus zwei Förderlinien. Exzellenzcluster erhalten eine projektbezogene Förderung für international wettbewerbsfähige Forschungsfelder. Eine Förderperiode dauert sieben Jahre, eine zweite siebenjährige Periode ist möglich. Exzellenzuniversitäten bekommen institutionelle Förderung auf Grundlage erfolgreicher Cluster. Einzeluniversitäten benötigen mindestens zwei, Verbünde mindestens drei Exzellenzcluster als Antragsteller.
Exzellenzuniversitäten werden dauerhaft gefördert, müssen sich aber alle sieben Jahre evaluieren lassen. Ab 2027 können bis zu 15 statt bisher 11 Standorte als Exzellenzuniversitäten oder -verbünde gefördert werden. Bis zu vier weitere Förderfälle können dann hinzukommen; dafür sollen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
Am 22. Mai 2025 beschloss die Exzellenzkommission die Förderung von 70 Exzellenzclustern ab 2026. Seit November 2019 gibt es elf Förderfälle für Exzellenzuniversitäten: zehn Einzeluniversitäten und einen Verbund. Ab der zweiten Förderperiode stehen jährlich 539 Millionen Euro für bis zu 70 Exzellenzcluster bereit. Für die Exzellenzstrategie sind ab 2026 jährlich 687 Millionen Euro vorgesehen, davon rund 515 Millionen Euro vom Bund. Die Finanzierung erfolgt im Verhältnis 75 zu 25: 75 Prozent übernimmt der Bund, 25 Prozent das jeweilige Sitzland.
Ein langer Auswahlprozess
Die bestehenden Exzellenzuniversitäten legten Selbstberichte vor, die Evaluation begann im August 2025. Neuanträge mussten bis Mitte November 2025 eingereicht werden. Von Oktober bis Dezember 2025 besuchten Gutachterinnen und Gutachter die bestehenden Exzellenzuniversitäten, im März 2026 bewertete das Expertengremium die Evaluationsergebnisse.
Bei den Neuanträgen folgten Ortsbesuche von April bis Juni 2026. Die Förderentscheidung über die Neuanträge war für September beziehungsweise den 2. Oktober 2026 vorgesehen, der Förderbeginn für Januar 2027.
Die Verfahren werden wissenschaftsgeleitet durchgeführt: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist für Exzellenzcluster zuständig, der Wissenschaftsrat für Exzellenzuniversitäten. Entscheidend sind ausschließlich wissenschaftliche Kriterien und die wissenschaftliche Qualität der Anträge. Das klingt trocken, ist aber der Kern des Wettbewerbs.
Die Exzellenzkommission besteht aus 39 Expertinnen und Experten aller Wissenschaftsbereiche sowie den zuständigen Bundes- und Landesministerinnen und -ministern; die Wissenschaft hat die Stimmenmehrheit. International anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerten Anträge und Selbstberichte, anschließend entscheidet die Kommission.
Wer am Ende entscheidet
Über Antragsskizzen und Anträge im Rahmen der Exzellenzstrategie entscheiden das Committee of Experts und die Exzellenzkommission. Das Committee of Experts besteht aus 39 ausgewiesenen Forschenden aus verschiedenen Wissenschaftsgebieten und repräsentiert das gesamte Disziplinenspektrum. Seine Mitglieder bringen außerdem langjährige Erfahrungen im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft mit.
Der oder die Vorsitzende des Wissenschaftsrats sowie der Präsident oder die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft gehören dem Committee of Experts ohne Stimmrecht an und führen gemeinsam den Vorsitz. Das Gremium legt Förderbedingungen fest, bewertet Skizzen und Anträge auf Grundlage fachwissenschaftlicher Begutachtungen und gibt Förderempfehlungen an die Exzellenzkommission ab.
Außerdem entscheidet das Committee of Experts, welche Skizzen zur Antragstellung berechtigen, und bewertet die Ergebnisse der Evaluation von Exzellenzuniversitäten. Die Exzellenzkommission setzt sich aus dem Committee of Experts sowie den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder zusammen. Sie entscheidet auf Grundlage der Empfehlungen des Committee of Experts über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten.
Förderfähig sind Vorhaben aller Disziplinen, einschließlich inter- und transdisziplinärer Exzellenzcluster. Nach der zweiten Förderphase ist eine externe Evaluation der Exzellenzstrategie unter Beteiligung internationaler Expertinnen und Experten vorgesehen. Weitere Informationen stellt die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz auf ihrer Webseite zur Exzellenzstrategie bereit.
