Universität Göttingen begrüßt bis zu 3000 Erstsemester und zählt insgesamt 26.658 Studierende
Am Montag, 26. Oktober 2026, hat die Universität Göttingen ihre neuen Erstsemester mit einer Immatrikulationsfeier begrüßt. In der Aula ging es um Tipps für Studium und Alltag in Göttingen, dazwischen gab es Tanzeinlagen einer Unisportgruppe, Grußvideos und Universitäts-Caps zum Mitnehmen. Rund 2000 bis 3000 Studierende waren nach Angaben der Veranstaltungskoordinatorin Carina Thor dabei.
Moderiert wurde die Feier von Rebecca Claude. Vor dem offiziellen Beginn stellten sich studentische Initiativen sowie Einrichtungen aus Universität, Stadt und Kultur vor – darunter die Junge Tafel Göttingen, das Deutsche Theater und die Bundesagentur für Arbeit. Ein dichtes Programm also, bevor überhaupt der erste Studienalltag mit Mensa, Bibliothek und Stundenplan losgeht.
Alumni, Caps und ein Blick auf Göttingen
Mehrere Alumni berichteten von ihren Wegen nach dem Studium. Der Landwirt Malte Messerschmidt, auf Instagram als „Bauern_Bengel“ bekannt, erreicht dort mehr als 20.000 Menschen. Katja Egelkamp studierte Biologie und arbeitet inzwischen in der internen Kommunikation beim Unternehmen Sartorius. Neben den Alumni sprach Uni-Vizepräsident Prof. Dr. Max Wardetzky.
Oberbürgermeisterin Petra Broistedt wandte sich per Grußvideo an die neuen Studierenden. Die Stadt freue sich auf deren Ideen und Erfahrungen. Grußvideos kamen außerdem von der Universität, dem Studierendenwerk und dem AStA – und am Ende gab es für viele noch eine Universitäts-Cap.
Im Sommer- und Wintersemester 2026 haben sich insgesamt gut 5800 Studierende neu an der Universität Göttingen eingeschrieben. Zum Beginn des Wintersemesters 2026/2027 kamen an der Universität Göttingen einschließlich Universitätsmedizin vorläufig rund 4440 neue Studierende hinzu. 3027 von ihnen befinden sich im ersten Hochschulsemester an einer deutschen Hochschule.
Die vorläufige Gesamtzahl liegt bei 26.658 Studierenden; im weiteren Semesterverlauf werden bis zu 27.000 erwartet. Der Anteil internationaler Studierender stieg im Vergleich zum Vorjahr von 18,5 auf 19,3 Prozent.
Viele Bewerbungen, große Fachbereiche
Für 24 zulassungsbeschränkte grundständige Studienangebote gingen bis Mitte Juli mehr als 6000 aktive Bewerbungen ein. Im Durchschnitt entfielen 3,7 Bewerbungen auf einen Studienplatz. Die größten Gruppen im ersten Fachsemester bilden die Rechtswissenschaften mit gut 326 Studierenden, Betriebswirtschaftslehre und Agrarwissenschaften mit jeweils etwa 180 sowie die Forstwissenschaften mit 172.
Zwischen 100 und 200 Erstsemester gibt es außerdem in Medizin, Sozialwissenschaften, Psychologie, Biologie, Politikwissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelor und Englisch im Lehramt. Die Universität Göttingen bietet insgesamt 98 Studiengänge beziehungsweise Studienangebote an. Neu eingeführt wurden 2026 der Zwei-Fächer-Bachelor Angewandte Statistik sowie ein Promotionsstudiengang zum Erwerb des Grades „PhD“ an der Theologischen Fakultät.
Wie eng es in einzelnen Verfahren zugehen kann, zeigt der Blick auf das Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2026/2027. Für einen Master-Studiengang standen 60 Plätze zur Verfügung. Bis zum Bewerbungsschluss am 15.05.2026 gingen 1.552 Online-Bewerbungen ein, davon 902 fristgerecht. 866 Bewerber kamen ins Ranking.
86 Direktzulassungen und zwei zugelassene Härtefälle hatten eine Einschreibungsfrist bis zum 07.07.2026. Zu Gesprächen am 25. und 26.06.2026 wurden 43 Personen eingeladen; danach erhielten 22 Bewerber eine Zulassung, mit Einschreibungsfrist bis zum 31.07.2026. Das Nachrückverfahren läuft aktuell.
Die Bescheide wurden schrittweise verschickt: Ablehnungen aus formellen Gründen gingen am 01.06.2026 per E-Mail heraus, Direktzulassungen beziehungsweise Einladungen zum Gespräch am 08.06.2026. Zulassungen nach Gespräch folgten am 01.07.2026, Wartelistenbescheide nach Gespräch und weitere Wartelistenbescheide am 07.07.2026. Für E-Mails zur Aufrechterhaltung des Zulassungsantrags im Nachrückverfahren werden aus zeitlichen Gründen keine Eingangsbestätigungen verschickt.
Bei den Auswahlgrenzen lag die Direktzulassung im Wintersemester 2026/27 bei mindestens 84 Punkten, die Zulassung nach Gespräch bei mindestens 82 Punkten. Im Wintersemester 2025/26 waren es ebenfalls 84 beziehungsweise 82 Punkte. Für 2024/25 galten 84 und 80 Punkte, für 2023/24 80 und 76 Punkte, für 2022/23 74 und 78 Punkte.
Die Zugangsvoraussetzungen und das Auswahlverfahren sind in der Zugangsordnung und den FAQs geregelt. Eine Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen vor dem regulären Bewerbungsverfahren findet nicht statt. Während des laufenden Zulassungs- und Vergabeverfahrens macht die Universität keine individuellen Angaben zu den Zulassungschancen, weil sich die Zahl der vergebenen, zurückgegebenen und nicht in Anspruch genommenen Plätze laufend verändert.
Was internationale Bewerber beachten müssen
Für Bewerberinnen aus Nicht-EU-/EWR-Staaten gelten bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen im 1. Fachsemester eigene Abläufe. Für das Wintersemester mit Studienbeginn im Oktober läuft die Bewerbung vom 1. März bis 30. April, für das Sommersemester mit Studienbeginn im April vom 1. September bis 31. Oktober. Rückfragen zur Bewerbung werden nur bis 30. April 2026, 12 Uhr beantwortet.
Benötigt werden die Hochschulzugangsberechtigung sowie – für Bewerberinnen aus China, Indien und Vietnam – eine APS-Bescheinigung. Ein Deutschnachweis ist erforderlich, außer bei Ecosystem Sciences B.Sc. und Intercultural Theology B.A. Für diese beiden Studiengänge ist stattdessen ein Englischnachweis nötig. Bewerberinnen unter 18 Jahren müssen außerdem eine Einverständniserklärung der Eltern einreichen.
Empfohlen werden ein Nachweis über die Zahlung der Bewertungsgebühr, Informationen zur Einschreibung für Studierende der Universitätsmedizin und Psychologie sowie ein Nachweis über den Masernschutz. Alle Unterlagen müssen eingescannt und später im Upload-Portal dem richtigen Dokumententyp zugeordnet werden. Postalische Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Für Absolventinnen deutscher Studienkollegs gibt es eine Übersicht zur Zuordnung von Schwerpunktkursen und Studiengängen; Bewerbungsvideos erklären den vollständigen Ablauf.
Die Registrierung erfolgt mit E-Mail-Adresse und Passwort. Danach kommt eine Bestätigungsmail mit Zugangsdaten und einem Verifizierungslink. Die Zugangsdaten sollten für spätere Anmeldungen und weitere Bewerbungen aufbewahrt werden; eine erneute Registrierung ist nicht möglich. Wer bereits an der Universität Göttingen immatrikuliert ist, nutzt das eCampus-Portal und registriert sich nicht erneut. Außerhalb der Bewerbungsfrist ist die Online-Registrierung geschlossen und öffnet jeweils wieder am 1. März beziehungsweise 1. September.
Im zweiten Schritt wird über „Starten Sie hier!“ ein Antrag angelegt, das gewünschte Semester ausgewählt und anschließend Studienfach und Abschluss angegeben. Internationale Bewerbende wählen bei der Hochschulzugangsberechtigung „Sonstiger Erwerb der HZB im Ausland“. Die ausländische Hochschulzugangsberechtigung kann aus mehreren Bestandteilen bestehen; alle zutreffenden Angaben müssen gemacht werden. Eine Feststellungsprüfung gilt nicht als deutsche Hochschulreife. Auch nach dem Besuch eines Studienkollegs muss die Hochschulzugangsberechtigung aus dem Heimatland angegeben werden.
Zusätzlich gehören Angaben zu Auslandsstudienzeiten und Studienkolleg in den Antrag. Zeugnisse und erforderliche Dokumente werden im Reiter „Dokumente Upload“ hochgeladen. Möglichst alle Seiten eines Dokumententyps sollen in einer Datei gebündelt und dem korrekten Dokumententyp zugeordnet werden. Über das Haussymbol geht es zurück zur Startseite, dann zu „Antrag einsehen und bearbeiten“ und anschließend zu „Antrag abgeben“. Das funktioniert erst nach dem Hochladen aller Pflichtdokumente. Nur fristgerecht abgegebene Anträge werden bearbeitet; Anträge im Status „in Vorbereitung“ zählen nicht. Für Bewerbungen für das Studienkolleg gilt eine gesonderte Anleitung.
Pro Bewerbungssemester erhebt die Universität einmalig 65 Euro für die Bewertung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen. Sofern keine Befreiung vorliegt, muss die Gebühr spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist per Überweisung bezahlt werden. Ohne fristgerechte Zahlung wird die Bewerbung nicht bearbeitet. Das Bewertungsergebnis wird erst nach Abschluss der Bewerbungsbearbeitung mitgeteilt.
