Ein 69-Jähriger ist in Berlin wegen einer Serie von Vergewaltigungen betäubter Frauen zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin ordnete anschließend Sicherungsverwahrung an. Nach Einschätzung des Gerichts besteht die Gefahr weiterer schwerer Straftaten.

Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Dem Mann wurden Übergriffe auf 14 Frauen zwischen 2016 und 2022 zur Last gelegt. Er soll sie bewusstlos gemacht, vergewaltigt und die Taten gefilmt haben. Angeklagt war er wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Filmaufnahmen.

Kontakte über Online-Dating-Plattformen

Der gelernte Elektriker soll Frauen im Alter von 50 bis 60 Jahren aus Berlin und Brandenburg über Online-Dating-Plattformen kennengelernt haben. Teilweise gab er sich demnach als Polizeikommissar oder Bundeswehrpilot aus. In seiner Wohnung in Berlin-Friedrichsfelde soll er die Frauen mit sedierenden Substanzen in Kombination mit Alkohol bewusstlos gemacht, vergewaltigt und die Taten aufgenommen haben.

Zu Prozessbeginn vor rund zwei Monaten gestand der Angeklagte die Vorwürfe über seinen Verteidiger. „Die Vergewaltigungen räume ich ein“, erklärte er. Auch der in der Anklage dargestellte Tatablauf sei zutreffend; zunächst machte der Mann keine weiteren Angaben. Seit März sitzt er in Untersuchungshaft.

Die betroffenen Frauen erfuhren erst durch die Ermittlungen und die sichergestellten Videos, was ihnen widerfahren war. Ihre Aussagen wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit aufgenommen, teilweise audiovisuell. Als Grund nannte das Gericht die Gefahr schwerwiegender gesundheitlicher Nachteile bei einem direkten Zusammentreffen mit dem Angeklagten. Fünf Frauen treten als Nebenklägerinnen auf, mehrere Anwälte von Nebenklägerinnen schlossen sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.

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Videos spielen zentrale Rolle

Zahlreiche auf den Geräten des Mannes sichergestellte Filmaufnahmen spielen im Prozess eine zentrale Rolle. Auf die Spur des 69-Jährigen kamen die Ermittler nach einem Hinweis der Polizei in Verden an der Aller in Niedersachsen. Gegen ihn wird in weiteren Fällen ermittelt: Wegen mutmaßlicher weiterer Taten zum Nachteil von 44 Frauen laufen noch Untersuchungen. Damit könnte es insgesamt bis zu 59 betroffene Frauen geben.

Mehrere Solidaritätskundgebungen begleiteten das Verfahren. Initiativen und Vereine riefen zu einer Aktion für Betroffene sexualisierter Gewalt auf. Maria Schrammen vom Verein Terre des Femmes sagte, damit solle gezeigt werden, dass die Opfer nicht allein seien und dass Taten trotz vermeintlicher Anonymität im Internet Folgen hätten.

Die Verteidiger sollten am 28. Oktober plädieren, anschließend war noch am selben Tag ein Urteil geplant. Das Landgericht sprach nun zwölf Jahre Haft aus und ordnete Sicherungsverwahrung an.

Geplante Verschärfung bei K.-o.-Tropfen

Der Fall fällt in eine Zeit, in der auch der strafrechtliche Umgang mit K.-o.-Tropfen verschärft werden soll. Das Bundeskabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf. Der Einsatz von K.-o.-Tropfen und anderen gefährlichen Mitteln soll künftig als besonders schwere Form eines sexuellen Übergriffs oder Raubs gelten.

Die Mindestfreiheitsstrafe soll von drei auf fünf Jahre steigen. Ausdrücklich betroffen sind künftig § 177 Absatz 8 Nummer 1 StGB für sexuelle Übergriffe und § 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB für Raub. „Gefährliche Mittel“ sollen rechtlich der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs gleichgestellt werden. Die Änderung gilt nicht nur für K.-o.-Tropfen, sondern für sämtliche gefährlichen Mittel, etwa andere Gifte.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2024. Darin wurden K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuchs eingestuft. Entsprechende Fälle fielen dadurch unter einen Auffangtatbestand mit einer Mindeststrafe von drei Jahren. Nach Angaben der Bundesregierung soll die höhere Mindeststrafe eine konsequentere Strafverfolgung ermöglichen und potenziell abschreckend wirken.

Unter K.-o.-Tropfen fallen verschiedene Drogen und Substanzen, meist Gammahydroxybutyrat, kurz GHB. Die Flüssigkeit ist in der Regel farb- und geruchlos und wirkt schnell. Betroffene sind oft mehrere Stunden bewusstseinsgetrübt, verlieren die Kontrolle über ihr Verhalten und können sich später häufig nicht erinnern. Eine Überdosierung kann Atemlähmung und den Tod verursachen.

Besonders häufig betroffen seien Frauen. Wie oft K.-o.-Tropfen bei Straftaten eingesetzt werden, lässt sich allerdings nicht statistisch angeben, weil die Tatmittel in den Strafverfolgungsstatistiken nicht erfasst werden. Die Dunkelziffer gilt als hoch, auch weil viele Betroffene keine Anzeige erstatten. Dazu kommt: K.-o.-Tropfen sind oft nur wenige Stunden im Körper nachweisbar.