Med Berlin. Noch bis zum 30. November 2026 können Projekte für den 15. Berliner Gesundheitspreis eingereicht werden. Die Ärztekammer Berlin und der AOK-Bundesverband haben die Frist für die digitale Bewerbung verlängert. Gesucht werden praxiserprobte Best-Practice-Projekte, die gesundheitliche Risiken durch gezielte Hitzeschutzmaßnahmen nachweislich verringern.

Der bundesweite Preis ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und steht unter dem Motto „Gesundheit braucht Hitzeschutz“. Die Auszeichnungen sollen im Sommer 2027 verliehen werden. Eine unabhängige Expertenjury entscheidet über die Preisträger; die Projekte sollten möglichst durch Evaluationsergebnisse belegt sein.

Sechs Wege zu weniger Hitzebelastung

Bewerbungen sind in sechs Bereichen möglich: Vorbereitung auf Extremhitzeereignisse („Preparedness“), Schutz vulnerabler Gruppen, Schutz gefährdeter Berufsgruppen, kommunales Engagement, Stadtplanung sowie Hitzeschutz im Sport. Bei den vulnerablen Gruppen geht es etwa um Kinder, Schwangere, chronisch Kranke und ältere Menschen. Zu den gefährdeten Berufsgruppen zählen beispielsweise Erntehelfer und Bauarbeiter.

Die Vorhaben können in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, in Lebenswelten sowie im städtischen oder regionalen Umfeld ansetzen. Voraussetzung ist, dass sie die gesundheitliche Belastung durch starke Hitze nachweislich reduzieren. Ausgezeichnet werden sollen Lösungen, die Hitzeschutz mit Gesundheitsschutz verbinden und so gesundheitliche Folgen des Klimawandels abmildern.

Der Anlass ist alles andere als nebensächlich: Längere und intensivere Hitzewellen führen zu mehr Krankschreibungen, Notrufen und Krankenhausaufnahmen und setzen das Gesundheitssystem unter Druck. Nach Angaben der Initiatoren schätzte das Robert Koch-Institut bis Anfang September 2026 rund 16.000 hitzebedingte Todesfälle in Deutschland. Damit lag die Zahl über dem bisherigen Höchststand von 2018.

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Deutschland sei auf die gesundheitlichen Folgen sommerlicher Extremtemperaturen vielerorts bislang unzureichend vorbereitet, heißt es. Praxisnahe Konzepte zum Schutz besonders gefährdeter Menschen fehlten an vielen Stellen. Bewerbungen sind digital möglich; die Frist endet am 30. November 2026.

Wenn der Körper die Hitze nicht mehr wegsteckt

Hitze kann Schwindel, Erschöpfung, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegsprobleme und Hitzschlag auslösen. Ausgeprägte Hitzeereignisse können tödlich enden. Besonders gefährdet sind Menschen ab 65 Jahren, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Säuglinge und Kleinkinder. Den größten Anteil der hitzebedingten Todesfälle bilden Menschen ab 75 Jahren.

Das RKI veröffentlicht seit 2023 wöchentliche Berichte zur hitzebedingten Mortalität. Für 2022 wurden etwa 4.500 hitzebedingte Sterbefälle geschätzt, für den Sommer 2023 rund 3.200, für den Sommer 2024 rund 3.000 und für den Sommer 2025 rund 2.500. Zahlen, bei denen einem selbst an einem eigentlich kühlen Schreibtisch kurz heiß werden kann.

Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte im Sommer 2023 den „Hitzeschutzplan für Gesundheit“. Er soll den Hitzeschutz durch Bund, Länder, Kommunen, Gesundheitswesen, Zivilgesellschaft und Bevölkerung stärken. Das BMG arbeitet dabei an kurzfristigen Maßnahmen ebenso wie an der langfristigen Weiterentwicklung des Hitzeschutzes.

Dazu gehören mehr Information und Aufklärung über Hitze, vor allem für Risikogruppen, sowie die Einbindung der Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes in Informationsangebote, Rundfunk und Fernsehen. Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen und Hausärzte erhalten Informationen, Plakataktionen und Schulungen. Kommunen unterstützt das Hitzeservice-Portal mit praxisnahen Informationen und Kommunikationskonzepten.

Im März 2024 wurde eine bundeseinheitliche Empfehlung für Hitzeschutzpläne in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten beschlossen. Hinzu kommt ein Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser zur freiwilligen Anwendung. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit wirbt mit der Kampagne „Gib Hitze keine Chance!“, außerdem wurde ein Infopaket an rund 11.000 Kommunen verschickt.

Im November 2024 erschien die Stellungnahme „Die Rolle des ÖGD im Klimawandel“. Es folgten die Aktualisierung der Roadmap zur Weiterentwicklung des Hitzeschutzplans und im Februar 2025 eine Fachkonferenz zur strategischen Weiterentwicklung des gesundheitlichen Hitzeschutzes. Im Juni 2025 veröffentlichte das BMG Musterhitzeschutzpläne für Apotheken, ambulante psychotherapeutische Praxen und den organisierten Sport.

Kommunen müssen vor Ort handeln

Für konkrete Hitzemaßnahmen und Hitzeaktionspläne sind im föderalen System vor allem Länder, Städte und Kommunen zuständig. Solche Pläne sollen Gemeinden kurz-, mittel- und langfristig auf Hitzephasen vorbereiten. Bund und Länder veröffentlichten dafür 2017 Empfehlungen auf Grundlage einer WHO-Leitlinie mit acht Kernelementen.

Wie das praktisch aussieht, hängt vom Ort ab. Hitzeaktionspläne können Stadtgestaltung und Bauleitplanung, mehr Stadtgrün und kurzfristige Verschattungsmaßnahmen, Abläufe in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Informationskampagnen und Monitoring enthalten. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder beschloss im September 2020, bis 2025 eine flächendeckende Erstellung kommunaler Hitzeaktionspläne voranzutreiben. Immer mehr Bundesländer, Städte und Kommunen haben eigene Pläne eingeführt oder arbeiten daran.

Lösungen für außergewöhnliche Hitzewellen sollen im November 2026 in der länder- und ressortübergreifenden Krisenmanagementübung LÜKEX erprobt werden. Ziel ist eine engere Verbindung von gesundheitlichem Hitzeschutz mit Katastrophen- und Bevölkerungsschutz. Das BMG will außerdem wissenschaftliche Erkenntnisse verbessern, bestehende Initiativen und bewährte Ansätze vernetzen und verlässliche Informationsangebote bereitstellen.

Weitere Anlaufstellen sind das BIÖG-Webportal „Klima Mensch Gesundheit“ zu Hitze, Hitzeschutz, UV-Strahlung und Klimawandel, die Plattform „hitzeservice.de“ der LMU München für kommunale Entscheidungsträger sowie die RKI-Informationen zu gesundheitlichen Hitzeauswirkungen und hitzebedingter Mortalität.

Den Berliner Gesundheitspreis schreiben der AOK-Bundesverband und die Ärztekammer Berlin seit 1995 alle zwei Jahre aus. Der Innovationswettbewerb widmet sich jeweils einem ausgewählten Thema der Gesundheitsversorgung, macht vorbildliche Initiativen bekannt und soll ihre Übertragung in die Praxis fördern. Diesmal zählen nicht nur gute Ideen, sondern Projekte, die dem flimmernden Asphalt, stickigen Innenräumen und langen Hitzetagen bereits etwas entgegensetzen können.