Coretta Storz als erste Grünen-Kandidatin für Chemnitzer Oberbürgermeisterwahl 2027 nominiert
Die Grünen haben Coretta Storz am Donnerstagabend, dem 5. November 2026, als erste Kandidatin für die Chemnitzer Oberbürgermeisterwahl 2027 nominiert. Die Aufstellungsversammlung fand an der TU Chemniz statt. Eine Gegenkandidatur aus den eigenen Reihen gab es nicht.
Von den 35 stimmberechtigten Mitgliedern stimmten 74 Prozent für Storz. Damit steht die 40-Jährige als erste bekannte Bewerberin für die Wahl fest, die im September 2027 stattfinden soll.
Von der Kreischefin zur Rathauskandidatin
Storz ist heute Landesvorsitzende der Grünen in Sachsen und war früher Kreischefin. Sie lebt seit 2007 in Chemnitz, ist Germanistin und Mutter von drei Kindern. Politische Wahlerfahrung bringt sie ebenfalls mit: 2024 kandidierte sie für den Landtag, 2025 für den Bundestag.
Sie wolle Chemnitz mitgestalten und Menschen für ein solidarisches Zusammenleben begeistern, erklärte Storz. Die Grünen hätten früh entschieden, mit einer eigenen Kandidatur anzutreten. Ihr Ziel sei eine gerechte und nachhaltige Stadt.
Inhaltlich möchte die Kandidatin die Bürgerinnen und Bürger stärker an der Stadtgestaltung beteiligen. Das Kulturhauptstadt-Jahr habe gezeigt, dass viele Menschen eigene Ideen für Chemnitz hätten. Verwaltung und Rathausspitze sollten dieses Engagement stärker nutzen; beim gemeinsamen Gestalten gebe es noch Luft nach oben.
Menschenrechte, Paddeln und der „Zauberlehrling“
Als persönliche Schwerpunkte nennt Storz Menschenrechte und eine gute Integrationspolitik. Sie bezeichnet sich als Feministin. Abseits der Politik gehören zwei Faltboote zu ihren persönlichen Angaben, außerdem ihre Begeisterung fürs Paddeln, ihre Katzen und die Chemnitzer Kneipe „U Brambory“.
Und dann ist da noch Goethe: Storz kann den „Zauberlehrling“ in weniger als zwei Minuten aufsagen. Das ist jedenfalls eine Fähigkeit, die man bei langen Wahlkampfabenden nicht völlig unterschätzen sollte.
Bis zur Entscheidung am 5. November war Storz zunächst nur Bewerberin gewesen. Erst bei der Aufstellungsversammlung entschieden die Grünen, wer offiziell antreten wird. Mit dem Votum von 74 Prozent ist diese Hürde nun genommen.
Wer 2027 antreten darf
Für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters können in Chemnitz Parteien, mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen, nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen sowie Einzelpersonen als Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber Wahlvorschläge einreichen. Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen, und jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. Das regelt § 41 Abs. 1 und 2 KomWG.
Als Parteien gelten nach § 2 Parteiengesetz Vereinigungen von Bürgerinnen und Bürgern, die dauerhaft oder für längere Zeit die politische Willensbildung auf Bundes- oder Landesebene beeinflussen wollen, eine Vertretung im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag anstreben und durch Organisation, Mitgliederzahl und öffentliche Wahrnehmung die Ernsthaftigkeit dieses Ziels gewährleisten. Eine Partei verliert ihre Rechtsstellung unter anderem dann, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestags- noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat. Satzung, Programm, Name und Landesverbände müssen der Bundeswahlleiterin mitgeteilt werden.
Wählervereinigungen sind Zusammenschlüsse von Personen, die kommunalpolitische Ziele verfolgen. Bei mitgliedschaftlich organisierten Vereinigungen muss die Satzung insbesondere Name und Sitz, Ein- und Austritt beziehungsweise Mitgliedschaftsformalitäten, die Organe und den Zweck festlegen. Ein Verein, der ursprünglich zu einem anderen Zweck gegründet wurde, kann nur dann als Wählervereinigung antreten, wenn seine Satzung nachweislich auch kommunalpolitische Ziele enthält.
Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen treten dagegen ohne feste Organisationsstruktur an. Sie müssen aus mindestens drei Wahlberechtigten bestehen; ein Programm oder eine Satzung ist nicht erforderlich.
Zwei Wahltermine im Blick
Die Wahlvorschläge werden für den 5. September 2027 aufgestellt – zugleich für einen möglicherweise nötigen zweiten Wahlgang am 26. September 2027. Zugelassene Wahlvorschläge können innerhalb einer Woche nach der Wahl am 5. September 2027 gegebenenfalls für den zweiten Wahlgang zurückgenommen werden.
Für Storz beginnt damit nun die deutlich sichtbarere Phase ihrer Bewerbung. Der erste Name steht fest. Weitere können noch folgen.
