Am Neckartor wird die Luft sauberer, die Debatte aber nicht leiser. In Stuttgart lässt das Land Baden-Württemberg die Luftfiltersäulen abbauen, die dort mehrere Jahre lang Stickstoffdioxid senken sollten. Gemessen wurden zuletzt 31 Mikrogramm pro Kubikmeter – nach 71 Mikrogramm im Jahr 2018 und damit unter dem EU-Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm.

Oberbürgermeister Frank Nopper begrüßt den Abbau. Gleichzeitig fordert er seit Oktober 2023, das Dieselfahrverbot in der „Kleinen Umweltzone“ aufzuheben. Die Landesregierung warnt dagegen, die Stickstoffdioxidwerte könnten ohne Fahrverbote wieder steigen. Ob sie Noppers Forderung unterstützt, ist offen. Das Filtersäulen-Projekt, gemeinsam mit MANN+HUMMEL und dem Land umgesetzt und bundesweit beachtet, endet damit nach Jahren im Mittelpunkt der technischen Luftreinhalte-Debatte.

Filter, Fahrverbote und eine dünne Datenbasis

Die aktuelle Diskussion kommt nicht aus dem Nichts. Abgasuntersuchungen finden nur alle zwei Jahre statt. Die Partikelanzahl wird ausschließlich bei Euro-6-Dieseln gemessen. Bei Euro-5-Dieseln prüft man lediglich die Abgastrübung – eine Methode, die beschädigte Partikelfilter nur unzureichend erkennt. 2024 fielen bundesweit drei Prozent der Diesel-Pkw mit Euro 6 beziehungsweise der schweren Nutzfahrzeuge mit Euro VI durch die Prüfung, häufig wegen defekter Filter oder Sensoren.

Laut Umweltbundesamt sind Diesel-Pkw die wichtigste Stickoxidquelle in Städten. Bleiben die Stickstoffdioxidwerte 2026 wie 2025 über dem künftig geltenden Grenzwert, muss Baden-Württemberg ab 2027 einen Luftreinhalteplan aufstellen. Das Umweltministerium hält dieses Szenario für „sehr wahrscheinlich“. Die Stadt Stuttgart bewertet die Entwicklung bislang zuversichtlicher – vor allem auf Grundlage einer im November 2025 vorgestellten Potenzialanalyse.

Das städtische Umweltamt nennt diese Untersuchung selbst „eine einfache Betrachtung mit vorhandenem Material und Wissen“. Betrachtet wurden nur Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO₂) und Feinstaub PM10. Berechnungen zu PM2,5 und zu Tagesgrenzwerten fehlen. Oberbürgermeister Nopper forderte im Mai 2026, die Stuttgarter Tempo-40-Beschränkung und die Diesel-Fahrverbote aufzuheben. Umweltministerin Thekla Walker lehnte das ab: Beide Maßnahmen seien Teil einer Gesamtplanung mit Blick auf die künftigen NO₂-Grenzwerte.

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Tempo 40 soll den Verkehr verstetigen und häufiges Anfahren sowie Bremsen reduzieren. Welche konkreten Folgen eine Aufhebung hätte, wurde nach Angaben des Umweltministeriums bisher nicht untersucht. Ein Gutachten für den Luftreinhalteplan soll diese und weitere Maßnahmen bewerten.

Was in Stuttgart derzeit verboten ist

Baden-Württemberg führte die Diesel-Verkehrsverbote aufgrund von Gerichtsurteilen ein, um die Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Stuttgart einzuhalten. Die Stadt setzt sie in der Umweltzone um. Der Informationsstand der Stadtverwaltung: 24. Februar 2026.

Im gesamten Stadtgebiet gilt seit dem 1. Januar 2019 ganzjährig ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter. In der kleinen Umweltzone – im Stuttgarter Talkessel sowie in Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen – gilt seit dem 1. Juli 2020 ein zonales Verbot für Euro 5/V und schlechter. Dieses Euro-5/V-Verbot steht unter dem Vorbehalt weiterer gerichtlicher Entscheidungen. Euro-6/VI-Diesel sind derzeit nicht von den zonalen Verboten betroffen.

Das Euro-4/IV-Verbot wurde im Rahmen der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans eingeführt. Für Einwohnerinnen und Einwohner mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Stuttgart lief eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2019; seit dem 1. April 2019 galt das Verbot auch für sie. Zunächst, seit dem 1. Januar 2020, war das Euro-5/V-Verbot streckenbezogen. Die betroffenen Strecken wurden anschließend Teil der kleinen Umweltzone, in der das Verbot seit dem 1. Juli 2020 nach der fünften Fortschreibung des Luftreinhalteplans gilt. Geahndet werden Verstöße seit Oktober 2020.

Ausgenommen sind unter anderem die Hafenbahnstraße zwischen B10 und Obertürkheimer Straße, die Heerstraße, die Mittlere Filderstraße und die Neuhauser Straße entlang der A8 sowie die B10 und B27a zwischen Korntal-Münchingen und Kornwestheim. Dort weisen Schilder mit „Zufahrt zu … frei“ auf die erlaubten Verbindungen hin.

In berechtigten Fällen kann eine individuelle Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Allgemein ausgenommen sind unter anderem geschäftsmäßiger Lieferverkehr, Menschen mit bestimmten Behinderungen, medizinische Notfälle, Fahrten zu oder von P+R-Parkplätzen sowie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Grenzwerte, Messstellen und der Blick auf die Straße

Stuttgart ist durch Feinstaub und Stickstoffdioxid belastet; die Kessellage begünstigt Überschreitungen. Die Feinstaub-Grenzwerte wurden 2018 in Stuttgart erstmals eingehalten. Stickstoffdioxid stammt hauptsächlich aus dem Straßenverkehr. Der EU-Jahresmittelgrenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³). Für eine einzelne Stunde gelten 200 µg/m³, dieser Wert darf höchstens 18-mal pro Jahr überschritten werden.

Deutschland übernahm die Grenzwerte ab 2002 in nationales Recht und setzte sie 2010 erneut mit der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung um. Sie beruhen auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation. Seit April 2019 sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz Verkehrsbeschränkungen in der Regel als nicht erforderlich und unverhältnismäßig an, wenn der Jahresmittelwert 50 µg/m³ nicht überschreitet. Die Deutsche Umwelthilfe klagt in mehreren Städten und Bundesländern auf Einhaltung der Grenzwerte, darunter Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Berlin, Hamburg, Essen, Gelsenkirchen, Bonn und Aachen.

Die Stickstoffdioxid-Belastung in Stuttgart ist in den vergangenen Jahren gesunken. Dazu trugen verschiedene Maßnahmen einschließlich der Verkehrsverbote bei. 2020 wurde der Grenzwert an den zuvor stark belasteten Messstellen Am Neckartor und Hohenheimer Straße erstmals eingehalten. In der Pragstraße und Talstraße gab es 2020 noch leichte Überschreitungen.

Messstelle Jahresmittel 2020 Vergleichswerte
Arnulf-Klett-Platz 33 µg/m³ 43 µg/m³ 2019; 46 µg/m³ 2018
Hohenheimer Straße 34 µg/m³ 50 µg/m³ 2019; 65 µg/m³ 2017
Am Neckartor 38 µg/m³ 53 µg/m³ 2019; 71 µg/m³ 2017

Am Neckartor wurden 2020 keine Überschreitungsstunden des Ein-Stunden-Grenzwerts registriert. 2016 waren es 35 Stunden, 2015 noch 61. Zulässig sind höchstens 18 Überschreitungsstunden pro Kalenderjahr; seit 2017 wurde dieser Wert am Neckartor eingehalten.

Kontrolliert wird im fließenden Verkehr durch die Polizei im Rahmen regulärer Verkehrskontrollen. Die städtische Bußgeldstelle prüft bei Vorgängen wie Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Parkverstößen zusätzlich die Schadstoffklasse und mögliche Verstöße gegen das Diesel-Verkehrsverbot. Ein Verstoß gegen das zonale Verbot kostet laut Bußgeldkatalog 100 Euro. Einschließlich Gebühren und Auslagen werden daraus 128,50 Euro. Punkte oder eine Eintragung im Fahrerlaubnisregister gibt es nicht. Welche Abgasnorm ein Fahrzeug hat, steht in den Fahrzeugpapieren.

Der Streit geht weiter

Seit 2020 dürfen Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter nicht in die Innenstadtbezirke sowie nach Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen fahren. Euro 4/IV und ältere Diesel sind bereits seit 2019 im gesamten Stadtgebiet ausgeschlossen. Nopper verweist auf seit Jahren stabile Werte unterhalb der Grenzwerte und will deshalb die