Auf den Straßen rund um Freiburg sind E-Scooter längst Alltag: ein kurzes Surren auf dem Radweg, ein schneller Schlenker an der Kreuzung, manchmal auch ein ziemlich knappes Ausweichen. Gleichzeitig steigt die Zahl der Unfälle deutlich. In Baden-Württemberg wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 1.290 Verkehrsunfälle mit E-Scootern registriert – 46 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Freiburg gab es 2025 insgesamt 212 E-Scooter-Unfälle, fast doppelt so viele wie 2024. In der Ortenau wurden allein im ersten Halbjahr 2026 122 Unfälle gezählt, 87 Prozent mehr als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Offenburg und Lahr gelten dort als Unfallschwerpunkte.

Marktstraße in Lahr soll abends gesperrt werden

Die Stadt Lahr plant deshalb, die zentrale Marktstraße ab März 2027 abends und am Wochenende für E-Scooter und Fahrräder zu sperren. Hintergrund sind regelmäßige Beschwerden über rücksichtsloses Verhalten. Für Fußgängerinnen und Fußgänger dürfte das zunächst nach einer kleinen Erleichterung klingen; für Radfahrende und Scooter-Nutzende wird die Route dadurch allerdings umständlicher.

Ein Teil des Problems liegt offenbar nicht nur auf der Straße, sondern auch im Fahrzeug selbst. E-Scooter dürfen höchstens 20 km/h schnell fahren. Laut Polizei werden manche Modelle technisch manipuliert und erreichen bis zu 40 km/h. Die Bremsen und kleinen Räder sind für solche Geschwindigkeiten nicht ausgelegt. Kleine Räder und der hohe Schwerpunkt machen die Fahrzeuge ohnehin kippempfindlich, dazu kommt bei jüngeren Fahrenden oft wenig Erfahrung im Straßenverkehr.

Bei knapp der Hälfte der Unfälle mit verletzten Personen waren die E-Scooter-Fahrer minderjährig. Im Juli und August 2026 ereigneten sich außerdem in Gaildorf und Gerabronn zwei tödliche E-Scooter-Unfälle. Die Opfer waren 13 beziehungsweise 14 Jahre alt.

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Helm ja – Pflicht nein

Eine Helmpflicht gibt es derzeit nicht, solange der E-Scooter nicht schneller als 20 km/h fährt. Das baden-württembergische Verkehrsministerium setzt auf eine Empfehlung zum Helmtragen. Eine gesetzliche Pflicht sei schwer zu kontrollieren; außerdem sollen Freiwilligkeit, Aufklärung und Eigenverantwortung eine Rolle spielen. Der Bundesverband der Elektrokleinstfahrzeuge empfiehlt ebenfalls, freiwillig einen Helm zu tragen, lehnt eine gesetzliche Pflicht aber ab. Er befürchtet, dass sie die Attraktivität und die unkomplizierte Nutzung von E-Scootern einschränken könnte.

Die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg sieht das anders und fordert eine gesetzliche Helmpflicht für alle E-Scooter-Nutzer. Begründung: Ein Helm könne bei Stürzen und Kollisionen vor schweren Kopfverletzungen schützen. Ferdinand Wagner, stellvertretender Leiter des Notfallzentrums der Uniklinik Freiburg, berichtet von zunehmend schweren Kopfverletzungen nach E-Scooter-Stürzen. Er empfiehlt dringend, einen Helm zu tragen, nicht alkoholisiert und nicht zu zweit zu fahren.

Das klingt trocken, ist es aber nicht. E-Scooter-Fahrende haben keine Karosserie, keinen Sicherheitsgurt und keine Schutzvorrichtung zwischen Körper und Asphalt. Bei einem Sturz könne die Verletzungssituation ähnlich schwer sein wie bei einer Kollision eines Fußgängers mit einem Auto, sagt Wagner. Die Landesverkehrswacht fordert deshalb außerdem mehr Verkehrserziehung an Schulen und entwickelt E-Scooter-Fahrsicherheitstrainings für Schülerinnen und Schüler.

Alkohol, Gehweg und Handy: Was verboten ist

E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Damit gelten die Alkohol- und Drogengrenzen des motorisierten Straßenverkehrs. Ab 0,5 Promille drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Ab etwa 0,3 Promille kann bei Fahrunsicherheit bereits eine Strafbarkeit vorliegen. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze; nach den bundesweiten Regeln gilt für unter 21-Jährige und Führerscheinneulinge ein vollständiges Alkoholverbot.

Fahren darf jeweils nur eine Person. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Genutzt werden müssen Radwege oder – falls diese fehlen – die Fahrbahn beziehungsweise der Seitenstreifen. Fahrradwege oder Schutzstreifen sind zu benutzen, sofern vorhanden. Das Smartphone bleibt während der Fahrt ebenfalls in der Tasche. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre, ein Führerschein ist nicht erforderlich, der E-Scooter braucht aber eine gültige Versicherungsplakette.

Die Polizei appelliert, allein, nüchtern, auf den richtigen Verkehrsflächen und rücksichtsvoll zu fahren. Der Bundesverband der Elektrokleinstfahrzeuge sieht die Unfallursachen vor allem im Verhalten der Nutzer und fordert mehr Sensibilisierung für Verkehrsregeln.

Viele Stürze passieren ohne Unfallgegner

Ein Blick auf die bundesweiten Zahlen zeigt, warum der Eindruck auf Freiburgs Straßen nicht täuscht. 2023 ereigneten sich in Deutschland 9.425 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, 14,1 Prozent mehr als 2022 mit 8.260 Unfällen. Dabei starben 22 Menschen – gegenüber elf Todesopfern im Jahr 2022 verdoppelte sich die Zahl. 1.220 Menschen wurden schwer und 8.911 leicht verletzt.

83,0 Prozent der Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, darunter 21 der 22 Todesopfer. 41,6 Prozent der verunglückten E-Scooter-Fahrenden waren jünger als 25 Jahre, 80,4 Prozent jünger als 45. Nur 3,4 Prozent gehörten zur Altersgruppe ab 65 Jahren. Bei verunglückten Fahrrad- und Pedelec-Fahrenden lag dieser Anteil bei 19,6 Prozent. Für 2025 meldete das Statistische Bundesamt, dass 83,7 Prozent der Verunglückten jünger als 45 Jahre waren; mehr als die Hälfte war jünger als 25.

Viele Unfälle sind Alleinunfälle ohne Beteiligung Dritter. 2023 waren es 3.189 Fälle, also 33,8 Prozent der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Bei diesen Alleinunfällen starben zwölf der 21 getöteten E-Scooter-Nutzenden; 38,9 Prozent der Verletzten waren daran beteiligt. An 6.115 Unfällen war eine zweite Verkehrsperson beteiligt, meistens eine Pkw-Fahrerin oder ein Pkw-Fahrer – konkret bei 3.930 Unfällen. 48,0 Prozent der verunglückten E-Scooter-Nutzenden verletzten sich bei Zusammenstößen mit Pkw.

Radfahrende waren an 913 Unfällen beteiligt, das entsprach 9,7 Prozent. Dabei verletzten sich 4,5 Prozent der verunglückten E-Scooter-Fahrenden. In Städten mit mindestens 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ereigneten sich 59,8 Prozent der E-Scooter-Unfälle, 36,4 Prozent entfielen auf Städte mit mindestens 500.000 Einwohnern. Zum Vergleich: Bei Pedelec-Unfällen lagen die Anteile bei 30,1 beziehungsweise 12,3 Prozent, bei Fahrrädern ohne Hilfsmotor bei 45,2 beziehungsweise 26,3 Prozent.

Die Polizei registrierte bei beteiligten E-Scooter-Fahrenden 9.296 Fehlverhalten; mehrere Ursachen konnten pro Unfall vorkommen. Am häufigsten waren die falsche Benutzung der Fahrbahn oder von Gehwegen mit 19,4 Prozent, Fahren unter Alkoholeinfluss mit 15,1 Prozent, nicht angepasste Geschwindigkeit mit 7,0 Prozent und die Missachtung der Vorfahrt mit 5,8 Prozent. Der Anteil alkoholbedingten Fehlverhaltens lag bei Fahrradfahrenden bei 8,1 Prozent und bei zulassungsfreien Krafträdern bei 7,4 Prozent.

E-Scooter waren 2023 an 3,2 Prozent aller 291.890 Unfälle mit Personenschaden beteiligt; 2022 lag der Anteil bei 2,9 Prozent. Fahrräder waren im selben Jahr an rund 94.468 Fahrradunfällen mit Personenschaden beteiligt, das entsprach 32,4 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden. Bei Fahrradunfällen starben 446 Menschen, 14.464 wurden schwer und 80.050 leicht verletzt.

In Deutschland sind E-Scooter seit dem 15. Juni 2019 zugelassen und versicherungspflichtig. Eine kleine Plakette am Fahrzeug, ein Radweg unter den Rädern und ein nüchterner Kopf – viel mehr braucht es rechtlich nicht. Für die Notaufnahmen in Freiburg und anderswo kann dieser Unterschied zwischen „kurz noch heimfahren“ und einem sicheren Heim