Rund 300 Medizinstudierende haben am Donnerstag vor dem Haupteingang des Universitätsklinikums Göttingen demonstriert. Ihr Ärger richtet sich gegen ein Studium, dessen Ausbildungsordnung seit 2002 nicht aktualisiert wurde. Digitalisierung, Gendermedizin und ambulante Versorgung fehlten darin weitgehend – obwohl sich der medizinische Alltag längst verändert hat.

Die Studierenden sagen, sie würden weiterhin für ein Gesundheitssystem ausgebildet, das sich durch die Krankenhausreform stark gewandelt habe. Vor dem Klinikum war die Stimmung angespannt, aber nicht laut: Im Gespräch mit UMG-Vorstandssprecher Prof. Wolfgang Brück blieben die Demonstrierenden ruhig. Auf dem anschließenden Zug zum Auditorium wurde es dann deutlicher. „Keine Lehre, kein Gehalt, ohne uns wird keiner alt“, riefen sie. Und: „Die Schweiz ist toll!“

„Bevor wir brennen, brennen wir aus“

Hannah und Annika, Vertreterinnen der Medizin-Fachschaften, beschrieben die Lage als „Verschleiß-System“. Viele Studierende arbeiteten bereits im Studium unter Bedingungen, die sie vor dem Berufseinstieg ausbrennen lassen könnten. Nach dem Abschluss zögen zahlreiche Absolventinnen und Absolventen ins Ausland, unter anderem in die Schweiz.

Besonders im Praktischen Jahr, kurz PJ, wird der Druck spürbar. Die Studierenden arbeiten in den Kliniken Vollzeit, erhalten aber oft nur eine geringe Aufwandsentschädigung. Die Vergütung reicht häufig nicht einmal für die Miete. Gefordert wird deshalb mindestens der BAföG-Höchstsatz. Hinzu kommt: Die Qualität der Ausbildung hängt stark davon ab, an wen man gerät. Mancherorts übernehmen Ärztinnen und Ärzte Ausbildungsaufgaben in ihrer Freizeit.

Laut Artikel beteiligen sich Medizinstudierende aus Fachschaften an deutschen Universitätskliniken an den Protesten. Brück erklärte, eine neue Ausbildungsordnung liege in der Verantwortung der Politik. Auch die Finanzierung der Kliniken könne die Universität nicht allein lösen. Schnelle Lösungen gebe es nicht; möglicherweise müssten zunächst viele Kliniken insolvent werden, bevor sich etwas verändere.

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Neue Regeln für das Praktische Jahr geplant

Am 20. Mai 2026 veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium einen Verordnungsentwurf, der die Bedingungen im PJ verbessern soll. Künftig könnten bis zu zehn zusätzliche krankheitsbedingte Fehltage möglich sein, sofern ein ärztliches Attest vorliegt. Die Tage wären flexibel einsetzbar, aber ausschließlich für Krankheitsfälle vorgesehen.

Das Ministerium stellt zugleich klar: Das PJ gilt als Studienzeit, nicht als Arbeitszeit. Die Abwesenheiten sind daher keine arbeitsrechtlichen Urlaubs- oder Krankheitstage. Bislang werden Urlaubs- und Krankheitstage auf dasselbe Kontingent angerechnet. Nach geltendem Recht sind im gesamten PJ bis zu 30 Ausbildungstage anrechenbar, innerhalb eines Tertials höchstens 20. Bei besonderer Härte können auf Antrag weitere Tage anerkannt werden, wenn das Ausbildungsziel nicht gefährdet ist.

Der Entwurf sieht außerdem vor, die bisherige Begrenzung von Geld- und Sachleistungen auf den BAföG-Höchstsatz abzuschaffen. Krankenhäuser könnten die Aufwandsentschädigung dann frei festlegen und gerade im ländlichen Raum finanzielle Anreize setzen. Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland, bvmd, begrüßt das grundsätzlich. Sie verweist auf ein Gespräch mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am 16. Januar 2026, in dem die Ministerin Verbesserungen zugesagt habe.

Aljoscha Lorentz, Vizepräsident der bvmd, nennt die neue Fehlzeitenregelung eine Erleichterung: Studierende könnten sich krankmelden, ohne Urlaub oder Lerntage vor dem dritten Staatsexamen, dem M3, zu verlieren. Bundeskoordinatorin Johanna Stedele sieht in höheren Vergütungen eine Chance für Kliniken im ländlichen Raum. Der Ausbildungscharakter müsse aber erhalten bleiben – das PJ diene vor allem dem Lernen.

Die bvmd fordert weiterhin eine bessere Ausbildung im klinischen Alltag, mittelfristig mindestens den BAföG-Höchstsatz für alle PJ-Studierenden und mindestens vier Wochen Abstand zwischen dem PJ und dem dritten Staatsexamen zur Prüfungsvorbereitung. Laut Stedele wird der BAföG-Höchstsatz bereits in Sachsen-Anhalt gezahlt.

48 Wochen zwischen Klinik und Prüfung

Das PJ dauert 48 Wochen und besteht aus drei Tertialen zu jeweils 16 Wochen: Innere Medizin, Chirurgie sowie einem Wahltertial in Allgemeinmedizin oder einem anderen klinisch-praktischen Fachgebiet. Es ist das letzte Studienjahr nach dem bestandenen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; danach folgt der Dritte Abschnitt. Die Bundesärzteordnung sieht einen Rahmen von acht bis zwölf Monaten praktischer Ausbildung vor. In der Regel beginnt das PJ in der zweiten Mai- oder Novemberhälfte.

Ausgebildet wird grundsätzlich ganztägig an allen Arbeitstagen im Krankenhaus. Teilzeit mit 50 oder 75 Prozent der wöchentlichen Ausbildungszeit ist möglich, verlängert das PJ aber entsprechend. Das Wahlfach legt jede Universität gemeinsam mit ihren Lehrkrankenhäusern fest; eine bundesweit einheitliche Liste gibt es nicht. Ein PJ-Platz kann am Universitätsklinikum der Heimatuniversität, an deren Lehrkrankenhäusern oder an anderen Universitätskliniken und Lehrkrankenhäusern liegen – sofern Plätze verfügbar sind.

Lehrpraxen und andere ambulante Einrichtungen dürfen normalerweise höchstens acht Wochen je Ausbildungsabschnitt übernehmen. Im Wahlfach Allgemeinmedizin kann das gesamte Tertial in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis stattfinden. Modellstudiengänge können das PJ abweichend organisieren.

Die Universitäten regeln die Platzvergabe selbst. Viele Fakultäten nutzen das PJ-Portal mit lokaler und nationaler Buchungsphase. Nach der Tübinger Verteilungsordnung buchen Studierende zuerst an der eigenen Fakultät und anschließend an anderen teilnehmenden Universitäten; dort sind höchstens zwei auswärtige Tertiale möglich. Das Portal lost den Buchungszeitpunkt aus. Umbuchungen sind bis fünf Wochen vor Tertialbeginn möglich, Tauschvorgänge außerhalb des vorgesehenen Verfahrens sind nicht zulässig. Wer für das gesamte PJ die Universität wechselt, muss sich bei der aufnehmenden Fakultät bewerben.

Für Freiburg sind die Fristen bereits konkret: Für den PJ-Start im November 2026 läuft die Bewerbung vom 14. August bis 14. September 2026, für den Start im Mai 2027 vom 16. Februar bis 16. März 2027.

Ausbildung unter Zeitdruck

Ein Lehrkrankenhaus außerhalb der Universitätsklinik braucht eine Vereinbarung mit der Universität und muss die Anforderungen des § 4 ÄApprO erfüllen. Dazu gehören ausreichend ärztliches Personal für Versorgung und Ausbildung, regelmäßige pathologisch-anatomische Demonstrationen durch einen Facharzt für Pathologie sowie klinische Konferenzen in Innerer Medizin und Chirurgie.

Vorgeschrieben sind außerdem Abteilungen oder Einheiten mit mindestens 60 Behandlungsplätzen und geeigneten Patienten für den Unterricht, konsiliarische Betreuung etwa durch Fachärzte für Augenheilkunde, HNO, Neurologie und Radiologie, eine leistungsfähige Röntgenabteilung, ein medizinisches Labor, Bibliothek, Sektionsraum und Räume für Studierende. Die Ausbildung muss nach dem Universitäts-Logbuch erfolgen, außerdem braucht das Haus einen benannten PJ-Beauftragten.

Wie eng die Zeit gerechnet ist, zeigt auch der Alltag. Laut PJ-Barometer 2025 des Marburger Bundes, an dem sich im November und Dezember 2025 rund 1.800 Personen beteiligten, arbeiteten im ersten Tertial 55 Prozent der Befragten 40 bis 50 Stunden pro Woche in der Ausbildungseinrichtung. Knapp 42 Prozent leisteten Nacht- oder Wochenenddienste. Bei 79 Prozent von ihnen wurden diese Dienste nicht zusätzlich vergütet. Viele Befragte waren auf familiäre Unterstützung angewiesen.

Nach geltendem Recht gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine PJ-Aufwandsentschädigung. Geld- und Sachleistungen dürfen zusammen höchstens dem BAföG-Bedarf nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 BAföG entsprechen: 475 Euro Grundbedarf plus 380 Euro Unterkunftskosten, also insgesamt 855 Euro monatlich. Die konkrete Höhe legt das jeweilige Krankenhaus fest; eine amtliche Gesamtstatistik zur Vergütung gibt es nicht.

Ärzteschaft unterstützt die Forderungen

Rückendeckung kommt vom 130. Deutschen Ärztetag, der in der Vorwoche bessere Arbeits- und Lernbedingungen im PJ forderte. Die bisherige Fehlzeitenregelung sei unzureichend. Krankheitsbedingte Ausfälle sollten vollständig aus der Regelung herausgenommen werden, damit Studierende bei Krankheit ohne Angst