Am 18. Mai 2026 lädt die Universität Greifswald zu einer spannenden Vorlesung ein, die sich mit dem sensiblen Thema der Sterbehilfe und der Autonomie am Lebensende beschäftigt. Im Bürgerschaftssaal des Greifswalder Rathauses wird Dr. Gisela Hoffmann von der Universitätsmedizin Greifswald als Referentin auftreten und mit ihrem Vortrag über „Autonomie, Verantwortung und Fürsorge am Lebensende“ die Zuhörer:innen fesseln. Der Eintritt ist frei, was der Vorlesungsreihe „Universität im Rathaus“ einen besonderen Anreiz verleiht, sich mit diesem wichtigen gesellschaftlichen Thema auseinanderzusetzen.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidhilfe Anfang 2020 ist das Thema Wunsch zu sterben in Deutschland rechtlich und gesellschaftlich in Bewegung geraten. Dr. Hoffmann wird einen Überblick über die aktuelle rechtliche Situation zu assistiertem Suizid und Sterbehilfe-Organisationen in Deutschland geben. In ihrem Vortrag beabsichtigt sie, nicht nur die deutsche Perspektive darzustellen, sondern auch einen Vergleich mit anderen Ländern zu ziehen, um zu zeigen, wie vielfältig mit diesem Thema umgegangen wird.
Einblicke in die Palliativmedizin
Dr. Hoffmann, Fachärztin für Innere Medizin und Palliativmedizin, gibt ihren Zuhörern auch einen Einblick in die ärztlichen Perspektiven auf Todeswünsche und die Rolle der Palliativmedizin. Ihr Spezialgebiet umfasst die Begleitung unheilbar erkrankter und sterbender Menschen. Palliativversorgung, so erläutert sie, hat das Ziel, körperliches, psychisches und existenzielles Leiden zu lindern – ein Aspekt, der in der aktuellen Debatte um Sterbehilfe von großer Bedeutung ist.
Der rechtliche Rahmen für Sterbehilfe hat sich seit 2020 verändert. Die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ ist nicht mehr strafbar, was den Zugang zu Sterbehilfe-Optionen für Patienten erweitert hat. In Deutschland bleibt aktive Sterbehilfe jedoch strafbar, während passive Sterbehilfe, die das Abbrechen lebensverlängernder Maßnahmen umfasst, unter bestimmten Bedingungen legal ist. Laut Verbraucherzentrale kann in einer Patientenverfügung festgelegt werden, welche Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, und es wird empfohlen, eine Vertrauensperson zu benennen, die die Wünsche umsetzt. Diese Informationen werden im Vortrag von Dr. Hoffmann ergänzt und kontextualisiert.
Praktische Informationen zu der Veranstaltung
Die Vorlesungsreihe wird in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Greifswald und der Universität Greifswald durchgeführt, unter der verantwortlichen Leitung von Prof. Dr. Sünne Juterczenka. Interessierte haben die Möglichkeit, aktiv an dieser entscheidenden Diskussion über Autonomie am Lebensende teilzunehmen. Für weitere Informationen können sich Interessierte an die Hochschulkommunikation der Universität Greifswald oder das Amt für Bildung, Kultur und Sport der Stadt Greifswald wenden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Vortrag von Dr. Gisela Hoffmann nicht nur aktuelle rechtliche Aspekte beleuchtet, sondern auch zeigt, wie wichtig die ärztliche Perspektive im Umgang mit dem Wunsch zu sterben ist. Die Diskussion, die am 18. Mai 2026 stattfinden wird, könnte neue Impulse für die gesellschaftliche Wahrnehmung und das Verständnis von Sterbehilfe und Palliativmedizin geben.