354 neue Medizinstudierende wählen Pionierin Gisela Schützmannsky als Jahrgangsnamen
Zum Wintersemester 2026/27 begrüßt die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 354 neue Studierende. 229 von ihnen beginnen Humanmedizin, 41 Zahnmedizin, 39 Evidenzbasierte Pflege und 25 Hebammenwissenschaft. Weitere 20 nehmen den weiterführenden Masterstudiengang Gesundheits- und Pflegewissenschaften auf.
Für ihren gemeinsamen Jahrgang haben die Studierenden den Namen „Gisela Schützmannsky“ gewählt. Die Namensgebung soll Persönlichkeiten würdigen, die mit Halle und der Medizin verbunden sind. Gisela Schützmannsky (1920–2013) war eine Pionierin der Kinderzahnheilkunde: 1964 wurde sie an der MLU für dieses Fach berufen und war damit die erste Professorin der Kinderzahnheilkunde an einer deutschen Universität.
Eine Namensgeberin mit Weitblick
Schützmannsky habilitierte sich in Halle, setzte sich früh für Fluoridprophylaxe ein und erhielt für ihre Arbeit mehrere Auszeichnungen. Ihr Name steht damit nicht bloß auf einem Jahrgangsschild, sondern verweist auf eine Wissenschaftlerin, die ihr Fach in Deutschland mit aufgebaut hat.
Passend dazu trägt auch ein Nachwuchsprogramm der Medizinischen Fakultät ihren Namen. Das Gisela-Schützmannsky-Programm der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (UMH) fördert den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs. Es soll wissenschaftlich interessierte Ärztinnen und Zahnärztinnen an die UMH binden.
Ein Jahr lang können bis zu 20 Prozent der Arbeitszeit für Wissenschaft und Forschung eingesetzt werden. Die Stelle wird entsprechend dem vereinbarten Arbeitszeitanteil über das Programm finanziert. Das Forschungsvorhaben muss dabei nicht zwingend zu den Forschungsschwerpunkten der UMH passen. Entscheidend sind ein erfolgversprechendes Forschungskonzept und -ziel sowie eine starke Passfähigkeit zu den bisherigen wissenschaftlichen und klinischen Schwerpunkten der Bewerberin.
Zwei Wege zur Habilitation
Ziel ist es, die Zahl der Habilitationen von Ärztinnen und Zahnärztinnen zu erhöhen. Track A richtet sich an den Beginn der Habilitation – unabhängig davon, wie weit die fachärztliche Qualifikation fortgeschritten ist. Mit ein bis zwei Publikationen soll die Grundlage für eine spätere Habilitation entstehen. Track B unterstützt weit fortgeschrittene Habilitationsprojekte; ebenfalls mit ein bis zwei Publikationen soll die kumulative Habilitationsschrift eingereicht werden können.
Der Antrag für Track A wird zu Beginn der Habilitationsphase gestellt, für Track B kurz vor deren Abschluss. Für die Bewerbung ist der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Er legt Gliederung, Umfang und erforderliche Anlagen fest.
Gefragt sind unter anderem die Qualifikationen der Bewerberin für das konkrete Vorhaben, Vorarbeiten und einschlägige Publikationen, Erfahrungen und Weiterbildungen in der Lehre sowie Erfahrungen bei der Einwerbung von Drittmitteln. Auch die wissenschaftliche Bedeutung des Projekts für die medizinische Forschung gehört in die Unterlagen. Hinzu kommen Angaben zur Unterstützung durch die Abteilung – etwa zur Freistellung von klinischen oder sonstigen Routineaufgaben, zum Arbeitsplatz und zur Vertragsdauer –, außerdem eine Beschreibung der familiären Situation.
Bewerbungsschluss ist der 15. April jedes Jahres, Förderbeginn der 1. Oktober. Pro Jahr können zwei Ärztinnen oder Zahnärztinnen gefördert werden. Falls nicht genügend Bewerbungen aus dem ärztlichen Bereich eingehen, kann auch die Förderung nichtärztlicher Mitarbeiterinnen berücksichtigt werden.
Bewertet werden in einem kompetitiven internen Begutachtungsverfahren die Originalität, die Durchführbarkeit, die methodische Innovationskraft und die Interdisziplinarität des Projekts. Ebenso zählen Publikationsleistungen und Drittmittelleistungen. Die Entscheidung fällt nach einer persönlichen Vorstellung des Projekts durch die Bewerberinnen vor einer Evaluierungskommission.
Der Kommission gehören Prof. Heike Kielstein, Prof. Kerstin Bitter, Prof. Stefan Plontke, Prof. Arne Viestenz, apl. Prof. Britt Hofmann, PD Gerit Theil und PD Susann Weihrauch-Blüher an. Annika Weißenborn ist beratendes Mitglied.
Aktuelle Teilnehmerinnen sind Eva Schifferdecker, seit 2026 in Track A in der Psychiatrie, und Dr. med. Franziska Lea Schümann, ebenfalls seit 2026 in Track A, in der Inneren Medizin IV. Nach Ende der Förderung legt die Stipendiatin der Evaluierungskommission einen Abschlussbericht vor. Darin stehen die erzielten Ergebnisse und ein Ausblick mit Meilensteinen für die folgenden Jahre. Bei Track B soll möglichst auch der geplante Einreichungstermin der Habilitation genannt werden – vorzugsweise im Jahr nach Förderende.
Der lange Weg in die Medizin
Dass ein Programm für Wissenschaftlerinnen weiterhin nötig ist, hat mit einer Geschichte zu tun, die sich nicht einfach wegwischen lässt. Über Jahrhunderte wurden Frauen in Deutschland durch Vorurteile, Ausschluss und starre Rollenbilder vom Medizinstudium und von beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten abgehalten. Als Begründungen dienten angeblich schwache Körper, „weibliche Nervosität“ sowie kleinere Schädel- oder Hirngrößen.
Heute sind rund 70 Prozent der Medizinstudierenden weiblich. In Spitzenpositionen und Chefarztstellen sind Frauen aber weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Der Weg hierher war voller Umwege, Ausnahmen und offener Widerstände.
Da ist Dorothea Christiane Erxleben (1715–1762), die in einer Ärztefamilie in Quedlinburg aufwuchs. Ihr Vater unterrichtete sie in Naturwissenschaften und Medizin. Ab ihrem 16. Lebensjahr begleitete sie ihn zu Patienten und vertrat ihn später in der Praxis. Weil ihr der Universitätszugang verwehrt blieb, wandte sie sich an Friedrich den Großen. Die Universität Halle erhielt 1741 die Anweisung, sie zur Promotion und zum medizinischen Staatsexamen zuzulassen. Krieg und Mutterschaft verhinderten zunächst, dass sie diese Möglichkeit nutzte. Nach dem Tod ihres Vaters übernahm sie 1747 dessen Praxis.
Als sie nach dem Tod einer Patientin von Ärzten wegen angeblicher Pfuscherei angezeigt wurde, setzte sie sich erfolgreich zur Wehr. 1754 reichte sie ihre Dissertation ein und promovierte in Halle mit Bestnote.
Franziska Tiburtius (1843–1927) entschloss sich erst mit 33 Jahren zum Medizinstudium. Frauen waren in Deutschland nicht zugelassen, also ging sie in die Schweiz, wo sie seit 1865 Medizin studieren durften. Trotz Widerständen von Professoren und Kommilitonen promovierte sie 1876 mit der Note „sehr gut“. Zunächst arbeitete sie in Leipzig und an der Königlichen Entbindungsanstalt in Dresden.
Ihre Schweizer Berufszulassung reichte in Dresden nicht für eine deutsche Approbation. 1878 ging sie nach Berlin, wurde an der Charité Mitbegründerin und leitende Ärztin der Poliklinik für Frauen und eröffnete im selben Jahr eine eigene Praxis – als erste deutsche Ärztin mit eigener Praxis. Praktizieren durfte sie allerdings nur unter der Bezeichnung „Dr. med. in Zürich“ und rechtlich wurde sie wie eine Heilpraktikerin behandelt. 1908 eröffnete sie mit einer weiteren Ärztin die Chirurgische Klinik weiblicher Ärzte. Dort wurden insbesondere nicht versicherte Frauen behandelt, Bedürftige erhielten kostenlos Medikamente.
Rahel Hirsch (1870–1953) stammte aus einer Rabbinerfamilie und arbeitete zunächst als Lehrerin. Weil Frauen 1899 in Deutschland nicht Medizin studieren durften, ging sie nach Zürich und promovierte dort 1903. An der Berliner Charité wurde sie Assistenzärztin und war dort die zweite angestellte Ärztin. 1906 entdeckte sie Stärkekörner in Blut und Urin; der Befund wurde später als „Hirsch-Effekt“ bezeichnet und ab 1957 anerkannt.
Ab 1908 leitete Hirsch die Poliklinik. 1913 erhielt sie als erste Ärztin in Preußen den Professorentitel, allerdings ohne Lehrbefugnis. 1928 gründete sie eine eigene Praxis und stattete sie mit modernen Röntgengeräten aus. Sie setzte sich für geschlechtsspezifische Gesundheitsberatung und körperliche Betätigung von Frauen ein. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde ihr als Jüdin die Kassenzulassung entzogen; sie durfte nur noch jüdische Patienten behandeln. 1938 gab sie ihre Praxis auf und emigrierte nach London.
Ingeborg Rapoport (1912–2017) studierte in Hamburg Medizin und legte 1937 ihr Staatsexamen ab. Ihre experimentelle Dissertation
